858/J

 

 

Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Dr.Khol

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Gewährung des dritten Karenzjahres gemäß § 75 BDG

 

 

 

Wie den Anfragestellern berichtet wurde, wird im Bereich der FLD Salzburg aus verschiedenen Gründen das sog.  "Anschlußkarenzjahr" gern. § 75 BDG nicht mehr gewährt.  Diese Vorgangsweise stellt die betroffenen Beamtinnen sehr häufig vor große Probleme, weil sie für die Betreuung ihrer zwei Jahre alten Kinder nicht mehr selbst aufkommen können.

 

Die restriktive Haltung der FLD Salzburg und offenbar auch des BMF in dieser Frage verwundert umso mehr, als StS Schlögl sogar allgemeine Karenzierungen von Beamten für ein Jahr als politisches Ziel angekündigt hat.  Es scheint, als ob diese Ziele nur insoweit Berechtigung haben sollten, als das Karenzjahr nicht zur Betreuung der eigenen Kinder verwendet wird.  Da die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie insbesondere für Frauen und der bestmöglichen Sorge für das Wohl der Kinder einen hohen gesellschaftspolitischen Stellenwert haben, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage:

 

1.    Ist es richtig, daß das bisher übliche dritte Karenzjahr nach § 75 BDG für Beamtinnen im Bereich der FLD Salzburg aus verschiedenen Gründen nicht mehr gewährt wird?

 

2.    Was sind die Gründe, daß man Beamtinnen, die zur Betreuung der eigenen Kinder um das sog.  "Anschlußkarenzjahr" ansuchen, dieses nicht mehr genehmigt?

 

3.    Wie ist hiezu die Haltung des BMF?

 

4.    Wie verhält sich diese Vorgangsweise zum politisch erklärten Ziel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie?

 

5.    Wie verhält sich die restriktive Praxis zu den Intentionen auf Gewährung eines allgemeinen Karenzjahres für Beamte?

 

6.    Wie entkräften Sie den Eindruck, daß Karenzierung en aus Anlaß der Mutterschaft und der

 

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Kinderbetreuung schlechter gestellt werden?

 

7.    Wie wird sich diese Praxis auf die Verkürzung des bezahlten Karenzurlaubs auf eineinhalb Jahre auswirken?

 

8.    Werden Sie veranlassen, daß Beamtinnen Karenzierungen gemäß § 75 BDG zur Betreuung der Kinder wieder im bisher gewährten Ausmaß genehmigt werden?