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der Abgeordneten Haigermoser,
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend den Betrieb von "duty free shops"
Erst vor wenigen Wochen wurde in Wien 4, Belvederegasse 18, in einem öffentlich
zugänglichen Geschäftslokal mit Straßeneingang ein "duty free shop" für Diplomaten
eingerichtet. Die angebotenen Waren wurden allerdings solange ohne Kontrolle des
Diplomatenausweises an jedermann verkauft, bis die gegen diese Vorgangsweise laut
gewordenen massiven Proteste von Medien aufgegeriffen worden waren. Wie lange die im
Moment praktizierte strengere Kontrolle der Kunden andauern wird, ist fraglich.
Jedenfalls werden durch dieses und ähnliche Geschäfte heimischen Unternehmen aufgrund
eines nicht unerheblichen und wettbewerbsverzerrenden Preisvorteiles die Umsätze und in der
Folge dem Fiskus die Zoll- und Steuereinnahmen vorenthalten. Dem Ausufern der
Geschäftstätigkeit derartiger Verkaufsstellen ist daher aus wirtschafts- und steuerpolitischen
Gründen Einhalt zu gebieten. Und zwar sowohl was ihre Zahl, als auch - bei öffentlicher
Zugänglichkeit und nur lockerer Kontrolle des diplomatischen Status der Kunden - was die
Ausweitung des jeweiligen Kundenkreises anbelangt.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten die folgende
ANFRAGE
1. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basiert die Einrichtung von "duty free shops"?
a) Wer darf ein soches Geschäft gründen?
b) Wo und wie darf es eingerichtet werden?
c) Welche Personen dürfen in diesen Geschäften welche Warenmengen einkaufen?
2. Wie wird sichergestellt, daß diese Einschränkungen auch eingehalten werden?
3. Von welchen Abgaben im weiteren Sinn, also Zöllen, Steuern und sonstigen Abgaben, sind
die Preise der Waren aus "duty free shops" ganz oder teilweise befreit?
4. Wie hoch ist der dadurch verursachte staatliche Einnahmenentgang insgesamt?