861/J

 

 

Anfrage:

 

 

 

1.    Halten Sie es zumutbar, daß ein "Telefonterrorist" einen größeren Schutz durch den Datenschutz genießt als der oder die unter dem Telefonterror Leidende?

 

2.    Beabsichtigen Sie, unverzüglich gesetzliche Änderungen (§ 34 Abs. 2 des Fermneldegesetzes) zu setzen, um "Telefonterroristen" das Handwerk legen zu können?  Treten Sie dafür ein, daß der Datenschutz für 'Telefonterroristen" aufgehoben wird und der ausgeforschte Name des Belästigers dem Belästigten mitgeteilt wird?

 

3.    Welche Maßnahmen, die über die derzeit bestehende Möglichkeit hinausgehen, über den Belästiger wegen Mißbrauchs und Verängstigung Geldstrafen bis zu S 30.000,-- zu verhängen, schlagen Sie vor?

 

 

       Werden Sie sich dafür einsetzen, daß "Telefonterroristen" nicht nur verwaltungsrechtlich sondern auch strafrechtlich verfolgt werden können?  Wenn ja, in welcher Höhe sollte sich der Strafrahmen für derartige Delikte bewegen?

 

5.    Wieviele Fangschaltungen wurden in den Jahren 1993, 1994 und 1995 von Personen beantragt?

 

6.    Wieviele Ergebnisse von Fangschaltungen wurden in den Jahren 1993, 1994 und 1995 der zuständigen Fernmeldebehörde übermittelt?

 

7.    Wieviele Verwaltungsstrafen wegen mißbräuchlicher Verwendung von Fernmeldeanlagen wurden von der Fernmeldebehörde in den Jahren 1993, 1994 und 1995 jeweils verhängt?  In welcher Höhe bewegten sich diese Strafen?

 

8.    Halten Sie es für gerechtfertigt, daß der Antragsteller die Kosten der Überwachung (S 20,-- tgl.) sowie die Kosten für eine 120,- Stempelmarke tragen muß?  Sollten nicht die Kosten für die Fangschaltung auf den Belästiger abgewälzt werden?

 

schlagen Sie vor?