867/J

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abg.  DI Schöggl, DI Prinzhom, Dr. Grollitsch, DI.  Hofinann, an den Bundeskanzler

 

betreffend Technologiemilliarde

 

Die gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in Österreich betrugen 'un Jahr 1995 36 Mrd Schilling oder 1,5 des Bruttoinlandsproduktes (BIP).  Gemäß den OECD - Kriterien sollten sich die Ausgaben für Forschung­und Entwicklung (F&E) 'in der Größenordnung von 2 - 2,2 % des BIP's bewegen. Im Rahmen der Budgetvorstellungen der Regierung wurde auch von der zusätzlichen "Technologiemilliarde für wissenschaftliche Forschung und technologische Innovation" ( OTS, 23.04.1996 .) gesprochen.

Obwohl die österreichischen "Technologie-Cluster" dringend Mittel benötigen, kam die bereits öfters medienwirksam angekündigte "Technologiemilliarde" nur einen geringen Beitrag zur Abdeckung des Nachholbedarfes leisten.

So erfreulich die Steigerung der Mittel für Technologie ist, so müssen jedoch alle Fragen hinsichtlich der Aufbringung, möglicher Adressaten, Verteilerschlüssel u.s.w. geklärt sein.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die

Bundeskanzler folgende

 

ANFRAGE

 

1.     In welcher Form soll die Mittelaufbringung für die "Technologiemilliarde" erfolgen ?

 

2.     Welche Institutionen oder Firmen sollen finanzielle Zuwendungen aus der "Technologiemilliarde" erhalten ?

 

3.     Wie sieht der Verteilungsschlüssel aus ?

 

4.     Bis wann werden die Mittel aus der "Technologiemilliarde" den vorgesehenen Empfängern zur Verfügung stehen ?

 

5.     Existieren Überlegungen, eine Schwerpunktbildung bei der "Technologiemilliarde vorzunehmen ?

 

6.     Wie wird sichergestellt, daß die Vergabe von Mitteln aus der

 

"Technologiemilliarde" ohne politische Einflußnahme nach objektiven

Kriterien erfolgt ?

 

7.     Welche Kriterien werden dies sein ?

 

8.     Können Sie sich den Einsatz der "Technologiemilliarde" als "Stiftungskapital" entsprechend dem Vorschlag des FFF vorstellen ?

 

 

 

·     Z Juni 1996                                  1/