882/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Dkfm. Dr. Puttinger, Dr. Leiner, Schwarzenberger und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales
betreffend die Überprüfung der Arbeitnehmerschutzvorschriften
Am Dienstag, den 19. März 1996 wurde in der Salzburger Gemeinde Anthering eine Heimarbeiterin in ihrer Wohnung von einer mit einem Wiener PKW angereisten Arbeitsinspektorin aufgesucht und wegen ihrer Tätigkeit befragt und überprüft. Die Überprüfung betreffend die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften nahm ca. eine Stunde in Anspruch. Da während der gesamten Zeit ein Mann beim PKW verblieb, ist anzunehmen, daß es sich dabei um einen Chauffeur handelte.
Sollte diese Arbeitsinspektorin tatsächlich mit einem Chauffeur aus Wien angereist sein, so ist dies unverständlich - gerade im Hinblick auf die erst kürzlich beschlossenen Sparmaßnahmen und den beabsichtigten Personalabbau im Bundesdienst.
Die unterzeichneten Abgeordneten stehen daher an den Bundesminister für Arbeit und Soziales folgende
Anfrage:
1. Handelte es sich in dem oben geschilderten Fall tatsächlich um eine Arbeitsinspektorin, die von Wien mit einem Chauffeur anreiste?
2. Wieviele Chauffeure werden im gesamten Bundesgebiet bei der Prüfung gewerblicher Betriebe auf Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften beschäftigt?
3. Können die einschlägigen Überprüfungen nicht kostengünstiger organisiert bzw. durch
Mitarbeiter der örtlichen zuständigen Arbeitsinspektorate durchgeführt werden?