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ANFRAGE

des Abgeordneten Thomas Barmüller und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Umwelt und Familie

betreffend "Empfehlung des Umweltrates zu Massenverfahren"

Vielfach entstehen Probleme in Genehmigungsverfahren, weil im Vorfeld der Verfahren keine oder keine ausgewogenen Planungs- und Programmentscheidungen getroffen werden. Das Fehlen geeigneter Grundlagen zur Klärung und Festlegung von Prioritäten und Vorgaben, das Fehlen verbindlicher Prioritäten sowie das Fehlen von Standortvergleichen führt zur Verlagerung der Diskussion dieser politischen Fragen in d as eigentliche Verwaltungsverfahren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für einmal genehmigte Betriebsanlagen und Vollzugsdefizite bei der Überwachung der Einhaltung von Genehmigungsbescheiden geben der Erstgenehmigung von Anlagen eine überragende Bedeutung bei der Abwehr langfristig wirksamer Beeinträchtigungen. Das deshalb zunehmende Interesse Betroffener an Genehmigungsverfahren von Anlagen und die große Zahl potentieller Parteien im Verfahren hat zu Massenverfahren mit Tausenden Beteiligten geführt. Dabei bringen im geltenden Verfahrensrecht der große Kreis der Parteien, die persönliche Zustellung der Ladungen, Bescheide, etc., die Durchführung der mündlichen Verhandlung mit einer großen Anzahl von Parteien und Beteiligten sowie die anfallenden Verfahrenskosten Probleme mit sich, die eine ordnungsgemäße, effiziente und effektive Abwicklung der Genehmigungsverfahren verhindern.

Der Umweltrat, der auf Basis des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes zur Beobachtung und Analyse solcher Probleme geschaffen wurde, hat sich deshalb mit den Massenverfahren beschäftigt. In seiner an den Bundesminister für Umwelt gerichteten Empfehlung zu Massenverfahren hat der Umweltrat im September 1995 festgestellt, daß eine ordnungsgemäße Abwicklung von Massenverfahren verfahrensmäßige Änderungen und klare inhaltliche Politikzielsetzungen im Vorfeld des Verfahrens erfordert. Grundsätzlich spricht sich der Umweltrat für effiziente und kostengünstige Verwaltungsverfahren unter Wahrung erreichter Rechtsschutzstandards und ohne Einschränkung der bestehenden Parteienstellungen aus.

Als Präventivmaßnahmen wurden

  1. die Schaffung gesetzlicher und planerischer Vorgaben sowie
  2. die Prüfung der Umweltauswirkungen auf der Ebene von Plänen und Programmen im Rahmen einer Konzeptumweltverträglichkeitsprüfung mit öffentlicher Beteiligung

empfohlen.

Die Empfehlungen zur Erleichterung der Durchführung von Verwaltungsverfahren mit einer großen Anzahl von Parteien und Beteiligten umfassen die Punkte:

Um diese auf einem breiten Konsens basierenden Empfehlungen zügig umzusetzen, war der Bundesminister für Umwelt und Familie gebeten, entsprechende legistische Vorarbeiten durchzuführen sowie Gespräche mit anderen, in ihrem Ressortbereich betroffenen Regierungsmitgliedern aufzunehmen.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Umwelt und Familie die folgende schriftliche

A n f r a g e :

  1. In welcher Weise war es Ihnen bisher möglich, der Empfehlung des Umweltrates zu Massenverfahren Rechnung zu tragen?
  1. Welche gesetzlichen Bestimmungen schlagen Sie entsprechend der Empfehlung des Umweltrates zu Massenverfahren vor?
  1. Welche Konsultationen haben Sie bisher bezüglich der Empfehlung des Umweltrates zu Massenverfahren innerhalb der Bundesregierung vorgenommen?

Welchen Erfolg hatten diese Gespräche?

  1. Wo sehen Sie bezüglich der Umsetzung der Empfehlung des Umweltrates zu Massenverfahren noch Handlungsbedarf?
  1. Wann werden Ihrerseits die legistischen Vorarbeiten zur Umsetzung der Empfehlung des Umweltrates zu Massenverfahren voraussichtlich abgeschlossen sein?