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ANFRAGE

 

 

der Abg.  DI Schöggl, Dr. Grollitsch, DI.  Hofmann

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

 

betreffend Evaluierung relevanter Förderaktionen von Unternehmen im

Bereich der Obersteiermark

 

Die Veränderungen der weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben auch in der Obersteiermark, die als traditionelles Industriegebiet gilt, einen tiefgreifenden Strukturwandel bewirkt.  Vor dem Hintergrund, daß die Wettbewerbschancen kleiner Raumeinheiten nur durch ein gebündeltes Zusammenwirken aller regionalwirtschaftlich maßgebenden Institutionen wird Einrichtungen, Fördermaßnahmen des Bundes sowie Rahmenprogramme der Europäischen Union ( EU-Strukturfonds) hergestellt werden können, wurde der "Wirtschaftspark Obersteiermark" geschaffen.

Dieser hat das Ziel, eine internationale Vermarktung, eine Stimmulierung des endogenen Gründerpotentials, die Koordination der Angebote der regionalen Standorte und die Sicherstellung einer an übergeordneten Zielen optimierten Regionalentwicklung zu gewährleisten.

Aus Gesprächen mit vielen Unternehmungen entsteht jedoch der Eindruck, daß einerseits die zur Verfügung stehenden Mittel den bürokratischen Aufwand zur Lukrierung einer Förderung nicht rechtfertigen, andererseits der Zugang zu den Förderungen äußerst schwierig ist.

 

Folgende relevante Förderaktionen kommen dabei gemäß dem Konzept

"Wirtschaftspaket Obersteiermark" 'in Betracht -

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten folgende

 

ANFRAGE

 

1.       Wie hoch sind die für den "Wirtschaftspark Obersteiermark" für die einzelnen Fördermöglichkeiten vorgesehenen und tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel ?

 

2.       Aus welchen Budgetansätzen werden diese Mittel bereitgestellt

 

3.       Welche Institutionen sind für die Abwicklung der Förderung zuständig ?

 

4.       Wie wird der unbürokratische und kurzfristige Zugang der Förderungswerber zu den Fördenmitteln gewährt

 

5.       Welche objektiven Auswahlkriterien sind für die Feststellung der Förderungs­würdigkeit maßgeblich ?

 

6.       Wieviele Ansuchen, gegliedert nach den einzelnen Fördermöglichkeiten, sind 1993,1994, 1995 bis Juni 1996 eingegangen ?

 

6a)       Wievielen Ansuchen - 'in Prozent - wurde stattgegeben ?

 

6b)       Wieviele Ansuchen - 'in Prozent - wurde nicht stattgegeben "

 

7.       Wie hoch war die durchschnittlich genehmigte Förderungshöhe, gegliedert nach den Fördermöglichkeiten ?

 

7a)       Wie teilt sich Förderung auf Personal, Sachaufwand und

            Investitionsaufwand auf "

 

8.         Wie hoch ist die Summe der beantragten Förderungen

 

9.       Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand für die einzelnen Förderaktionen

 

10.     Wie werden sich die Förderungsmöglichkeiten aufgrund der EU-Programme entwickeln ?

 

11.     Wie schätzen Sie die Entwicklung des Förderungswesens und Volumens für 1996, 1997, 1998 ein ?

 

12.       Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den Verwaltungsaufwand für das            Förderungswesen zu minimieren '?

 

13.       Können Sie sich eine Konzentration des Förderungswesens sowie die Herstellung einer Förderungstransparenz vorstellen "

 

13a)     Wenn ja, in weicher Weise bzw. unter Heranziehung welcher Institutionen ?

 

13b)     Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine Konzentration und

            Verbesserung der Transparenz?