898/J

ANFRAGE

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Blindenführhunde in Geschäften, Restaurants und öffentlichen Einrichtungen

 

Immer wieder kommt es vor, daß blinden Menschen, die in Begleitung ihres Blindenführhundes einkaufen, ein Lokal besuchen, ein Amt aufsuchen wollen, der Eintritt mit dem Hund verwehrt wird.  Für blinde Menschen ist ein Blindenführhund aber ein wichtiger Partner dafür, ein selbständiges Leben zu führen.  Erlebnisse der oben beschriebenen Art machen die Selbständigkeit aber ziemlich rasch zunichte.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1)      In welchen Gesetzestexten ist die Mitnahme von Blindenführhunden in Geschäfte, Restaurants, öffentliche Einrichtungen, Dienstleistungsbetriebe, etc. geregelt?

 

2)    Werden Sie eine bundesweite gesetzliche Regelung für die Mitnahme von Blindenführhunden in Geschäfte, Restaurants, öffentliche Einrichtungen, Dienstleistungsbetriebe, etc. schaffen?

       Wenn nein, warum nicht?

 

3)    Sind Sie der Meinung, daß ein Antidiskriminierungsgesetz für behinderte Menschen den oben beschriebenen Mißstand beseitigen könnte?