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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Langthaler, Petrovic, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz

 

betreffend 30 mg Nitrat-Aufhebung

 

Die Hauptnitratbelastungsgebiete sind die niederschlagsarmen und grundwasserarmen Gebiete im Osten Österreichs, wie etwa im Marchfeld, im Leibnitzer Feld oder in Teilen im Südlichen Tullner Feld, wo es Ackerbaugebiete gibt, die Nitratwerte bis zu 200, vereinzelt sogar bis 300 mg/1 aufweisen.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt einen Grenzwert von 25 mg/l, wie er auch etwa in der Schweiz festgesetzt ist.  Trinkwasser, das mit mehr als 50 mg/1 Nitrat belastet ist, sollte keinenfalls für die Ernährung von Säuglingen bis zum Ablauf des sechsten Lebensmonats verwendet werden.

Im Jahr 1989 wurde in Österreich die Trinkwasser-Nitratverordnung erlassen.  Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes ist es das Ziel dieser Verordnung den Gehalt an Nitrat im Trinkwasser möglichst niedrig zu halten.  Die von der WHO empfohlenen 25 mg/1 dienen dabei als Richtwert, der jedoch nicht rechtlich verbindlich ist.

Gemäß der Trinkwasser-Nitratverordnung ist es verboten Trinkwasser in Verkehr zu bringen, das einen höheren Gehalt an Nitrat aufweist als 50 mg/l.  Ab 1. Juli 1999 hätte ein Grenzwert von 30 - mg/1 gelten sollen.  Diese Bestimmung soll jedoch durch eine Novellierung der Nitratverordnung wieder aufgehoben und der Nitratgrenzwert von 50 mg/l beibehalten werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE:

 

1 .     In den Erläuterungen Ihres Ressorts zu der Aufhebung der geplanten Absenkung des Trinkwasser-Grenzwertes auf 30 mg im Jahre 1999 wird argumentiert, daß ein Inkrafttreten dieses Grenzwertes mit 1. Juli 1999 "zu größten Problemen und unverhältnismäßig großem Aufwand zur Einhaltung dieses Grenzwertes fuhren würde".  Auf welchen Kalkulationen beruht diese Einschätzung?  Wieviele und welche Wasserversorger wären von dieser Grenzwertabsenkung tatsächlich betroffen, da sie Nitratwerte zwischen 30 und 50 mg erreichen?

 

2.    In der von Ihrem Ressort verfaßten Mineralwasserverordnung darf ein Mineralwasser nur dann die Bezeichnung "geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" tragen, wenn ein Nitratwert von 10 mg nicht überschritten wird.  Nun soll von Ihrem Ressort die geplante Absenkung des Nitratgrenzwertes auf 30 mg im Jahre 1999 aufgehoben werden.  Wie begründen Sie diesen augenfälligen Widerspruch innerhalb Ihres Ressortes?

 

3.       Dieser augenfällige Widerspruch hat zu einer großen Verunsicherung unter Österreichs Ärzten (Gemeindeärzten etc.) geführt, was nun den Konsumenten zu empfehlen sei, zumal die Deckung des Trinkwasserbedarfs aus dem Supermarkt mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.  Wie soll, Ihrer Meinung nach, die Versorgung der davon betroffenen Menschen mit unbedenklichen Trinkwasser stattfinden?

 

4.     Der Wert von 25 mg Nitrat soll weiterhin als Richtwert gelten.  Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um diesen Trinkwasserwert in Österreich anzustreben?

 

5.    Die Nitrataufnahme von Pflanzen bzw. die Nitrosaminbildung bei Nahrungsmitteln ist einer großen Anzahl von Faktoren unterworfen, die kaum kontrollierbar sind.  Die Aufnahme von Nitrat durch das Trinkwasser ist bereits bei 40 mg etwa gleich hoch wie jene durch die übrigen Nahrungsmittel und einfacher zu kontrollieren.  Welche Maßnahmen wollen Sie setzen, um die gesamte Nitratbelastung der Konsumenten, insbesondere der Kleinkinder, zu reduzieren?

 

6.     Im Hauptausschuß vom 20.  Juni 1995 wurde einstimmig beschlossen, daß die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz aufgefordert wird, erstens im Zusammenhang mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch diesen Verhandlungen im Rahmen des Rates der EU ganz besondere Aufmerksamkeit zu widmen; zweitens im Zuge der Verhandlungen darauf hinzuwirken, daß für Europa optimale Standards für Trinkwasser und Lebensmittel unter Verwendung von Trinkwasser erreicht werden und insbesondere die Situation der

Konsumenten in Österreich nicht verschlechtert werden soll, und drittens vor dem Abschluß der Verhandlungen dem Hauptausschuß des Nationalrates einen zusammenfassenden Bericht zu erstatten.

Wie wollen Sie eine diesbezügliche, glaubwürdige Position in den Verhandlungen innerhalb der EU vertreten, wenn Sie selbst in Österreich die Grenzwerte aufweichen bzw. nicht verschärfen, wie es derzeit noch in der Nitratverordnung vorgesehen ist?