935/J

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag.  Maier

 

und Genossen

 

an die Bundesministerin für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz

 

betreffend: Aktionsplan zur Krebsbekämpfung

 

 

Der Beschluß Nr. 646/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.3.1996 sieht einen Aktionsplan zur Krebsbekämpfung innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen Gesundheit (1996 bis 2000) vor.

Ziel dieses Planes ist es, zur Gewährleistung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus beizutragen.  Konkret geht es bei diesem Programm um Aktivitäten in den Bereichen "Datenerhebung und Forschung", "Aufklärung und Gesundheitserziehung", "Früherkennung und Vorsorgeuntersuchung", "Ausbildung und Qualitiätskontrolle sowie Qualitätssicherung".

Er      umfaßt folgende Maßnahmen:

 

+       eine Verringerung krebsbedingter frühzeitiger Todesfälle

 

+       eine Verringerung der krebsbedingten Mortalität und Morbidität

 

+       eine Steigerung der Lebensqualität durch Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes

 

+       eine Steigerung des allgemeinen Wohlbefmdens der Bevölkerung, insbesondere durch eine Abschwächung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen von Krebserkrankungen.

Der Finanzrahmen für die Ausführung dieses Aktionsplanes wurde für den Zeitraum von 1996 bis 2000 auf 64 Millionen ECU festgelegt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Gesundheitsminister nachfolgende

 

 

ANFRAGE

1 .  Wird sich Österreich an Maßnahmen zur

a)    Datenerhebung und Forschung

 

b)    Aufklärung und Gesundheitserziehung

 

c)    Früherkennung und Vorsorgeuntersuchungen

 

d)    Ausbildung sowie Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung beteiligen?

 

2.       Wenn ja, an welchen Maßnahmen?

 

 

3.       Nach welchen Kriterien werden diese Maßnahmen in Österreich ausgewählt?

4.       Wie hoch ist der Kofinanzierungsanteil der EU und wie hoch sind die österreichischen Kosten?

5.       In welcher Form ist gedacht, die Ziele dieses Aktionsprogramms und die einzelnen Ergebnisse der Öffentlichkeit bzw. den darin ausgesuchten Zielgruppen zu überinitteln?

6.       Durch welche Personen wird Österreich im Ausschuß (Artikel 5) vertreten?

 

7.     Hat sich Österreich bereits in der Vergangenheit an derartigen internationalen Maßnahmen beteiligt?

 

8.     Welche Maßnahmen waren dies und wann wurden sie abgeschlossen?

 

9.     Welche Vorhaben im Rahmen dieses Programms wurden durch den Ausschuß bereits ausgewählt und beschlossen?

 

10.     Wurden im Rahmen dieses Programms finanzielle Beteiligungen für Maßnahmen, die von Österreich beantragt wurden, bereits durch den Ausschuß bewilligt?