936/J

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag.  Johann Maier

 

und Genossen

an den Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Prävention von Aids und bestimmten anderen übertragbaren Krankheiten innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen Gesundheit (1 996 bis 2000)

 

Der Beschluß 647/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.  März 1996 sieht ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur"Prävention von Aids und bestimmten anderen übertragbaren Krankheiten" innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen Gesundheit (1 996 bis 2000) vor.  Der Finanzrahmen für die Ausführung dieses Programms wurde im Zeitraum 1996 bis 2000 auf 49,6 Millionen ECU festgelegt.

Ziel dieses Programms soll es sein, einen Beitrag dazu zu leisten, daß die Verbreitung von Aids und anderen übertragbaren Krankheiten in der Gemeinschaft abnimmt, indem die Verbesserung der Kenntnisse über Prävalenz und Entwicklung dieser Krankheiten, ein besseres Erkennen von Risikosituationen und -praktiken und eine Verbesserung der Früherkennung und der sozialen, gesundheitlichen und ärztlichen Betreuung gefördert werden, um der Übertragbarkeit von Aids und anderen übertragbaren Krankheiten vorzubeugen und so die damit verbundene Mortalität und Morbidität, so jede Form der Diskriminierung gegenüber Aidskranken oder HIV-Infizierten einzuschränken.

Dieses Programm soll somit beitragen, durch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, die Verbesserung der Koordination von gültigen Programmen zur Prävention und die Tätigkeit der Nichtregierungsorganisationen einschließlich der Verbände, die von HIV-betroffenen Personen unterstützt wird, die Ausbreitung von Aids einzuschränken, um die mit übertragbaren Krankheiten verbundene Mortalität und Morbidität zu senken.

Dieses Aktionsprogramm von HIV-Infizierten / Aidskranken mit seinen spezifischen Zielen enthält folgende Maßnahmen:

Überwachung und Kontrolle der übertragbaren Krankheiten

Bekämpfung der Übertragung

Information, Erziehung und Ausbildung

Betreuung von HIV-Infizierten / Aidskranken und Bekämpfung der Diskriminierung

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die Gesundheitsministerin daher nachstehende

Anfrage:

1     Wird sich Österreich an Maßnahmen zur

 

a)       Überwachung, Kontrolle der übertragbaren Krankheiten

 

b)      Bekämpfung der Übertragung

 

c)       Information, Erziehung und Ausbildung

 

d)      Betreuung von HIV-Infizierten/Aidskranken und Bekämpfung der

Diskriminierung beteiligen?

 

2.    Wenn ja, an welchen Maßnahmen?

 

3.    Nach welchen Kriterien werden diese Maßnahmen in Österreich ausgewählt?

4.    Wie hoch ist dabei der Kofinanzierungsanteil der EU und wie hoch werden die österreichischen Kosten sein?

5.    In welcher Form ist gedacht die Ziele dieses Aktionsprogramms und die einzelnen Ergebnisse der Öffentlichkeit bzw. den darin ausgewählten Zielgruppen zu übennitteln?

6.    Durch welche Personen wird Österreich im Ausschuß (Artikel 5) vertreten?

 

7.    Hat sich Österreich bereits in der Vergangenheit an derartigen internationalen Maßnahmen beteiligt?

 

8.       Welche Maßnahmen waren dies und wann wurden sie abgeschlossen?

 

9.       Welche Vorhaben im Rahmen dieses Programms wurden durch den Ausschuß bereits ausgewählt und beschlossen?

 

10.     Wurden im Rahmen dieses Programms finanzielle Beteiligungen f'ür Maßnahmen, die von Österreich beantragt wurden bereits durch den Ausschuß bewilligt?