937/J

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag.  Maier

 

und Genossen

 

an die Bundesministerin für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz

 

betreffend: Aktionsprogramm im Bereich der Öffentlichen Gesundheit

 

 

Nunmehr liegt der Beschluß Nr. 645/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.3.1996 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Gesundheitsförderung, -Aufklärung, Verziehung und - Ausbildung innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der Öffentlichen Gesundheit (1 996 bis 2000) vor.  Dafür ist ein Finanzrahmen von 3 5 Millionen ECU festgelegt.

Dieses Aktionsprogramm soll

 

*     die Gesundheitsförderung der Mitgliedsstaaten durch Zusammenarbeit in Form von Fragenaustausch, Pilotprojekten, Netzwerken, etc. unterstützen;

 

*     zu gesunder Lebensweise und gesundheitsfördernden Verhalten anregen;

 

*     die Kenntnisse über Risiko bzw. der Gesundheit zuträgliche Faktoren erweitern;

 

*     sektorübergreifende und multidisziplinäre Ansätze zur Gesundheitsförderung unter Berücksichtigung der sozioökonomischen Bedingungen und der physikalischen Umweltgegebenheiten unterstützen.

 

Konkret geht es bei diesem Programm um Aktivitäten in den Bereichen "Strategien und Strukturen der Gesundheitsförderung", "Spezifische Maßnahmen zur Prävention und zur Gesundheitsförderung,

Gesundheitsaufklärung“sowie“Berufsbildung im Bereich der Öffentlichen Gesundheit und Gesundheitsförderung".

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Gesundheitsminister folgende

ANFRAGE

1 .   Wird sich Österreich an Maßnahmen

a)    hinsichtlich "Strategie und Strukturen der Gesundheitsförderung

b)    zur "Prävention und Gesundheitsförderung"

 

c)    zur "Gesundheitsaufklärung"

 

d)    zur"Gesundheitserziehung"

 

e)    zur "Berufsbildung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und

Gesundheitsförderung" beteiligen?

 

2.       Wenn ja, an welchen Maßnahmen?

 

3.       Nach welchen Kriterien werden diese Maßnahmen in Österreich ausgewählt?

4.       Wie hoch ist der Kofinanzierungsanteil der EU und wie hoch sind die österreichischen Kosten?

5.       In welcher Form ist gedacht, die Ziele dieses Aktionsprogramms und die einzelnen Ergebnisse der Öffentlichkeit bzw. den darin ausgesuchten Zielgruppen nahezubringen?

6.    Durch welche Personen wird Österreich im Ausschuß (Artikel 5) vertreten'.?

 

7.    Hat sich Österreich bereits in der Vergangenheit an derartigen internationalen Maßnahmen beteiligt?

 

8.    Welche Maßnahmen waren dies und wann wurden sie abgeschlossen?

 

9.    Welche Vorhaben im Rahmen dieses Programms wurden durch den Ausschuß bereits ausgewählt und beschlossen?

 

10.     Wurden im Rahmen dieses Programms finanzielle Beteiligungen für Maßnahmen, die von Österreich beantragt wurden, bereits durch den Ausschuß genehmigt?