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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde an den Bundeskanzler

betreffend Aufnahme einer Nicht-Diskriminierungsklausel für behinderte Menschen in die EU-Verträge

 

 

Anläßlich des europäischen Tages für Menschen mit Behinderung, wurde am 7.12.1995 in Brüssel der Bericht "Der Status von behinderten Menschen in den europäischen Verträgen: unsichtbare Bürger" Vertretern der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Behindertenforums vorgestellt.  In diesem Expertenbericht wird die Diskriminierung behinderter Menschen dokumentiert, Veränderungsvorschläge gemacht und verlangt, daß eine Nicht-Diskriminierungsklausel dem Artikel 6 des Vertrages hinzugefügt wird.

 

Zuvor schon wurde in dem Bericht der Reflexionsgruppe der EU die Aufnahme eines Diskriminierungsverbotes für behinderte Menschen vorgeschlagen.  Am 14.12.1995 wurde vom EU-Parlament eine Entschließung gefaßt, in der die Europäische Kommission sowie alle Mitgliedsstaaten der EU aufgefordert werden, bei der Revision der EU-Verträge im Rahmen der Regierungskonferenz, eine Nicht-Diskriminierungsklausel aufgrund von Behinderung einzufügen.  Weiters wird dies vom Europäischen Behindertenforum sowie von Vertretern des HELIOS-Programms und von behinderten Menschen in allen EU­Mitgliedsstaaten gefordert.  Auch in Österreich wird die Au e der Klausel von den Betroffenen vehement gefordert, so unter anderem in einer Resolution der "Selbstbestimmt-Lebeninitiative Österreich - SLIÖ" vom April 1996 in der die Österreichische Bundesregierung aufgefordert wird, sich für die Aufnahme einer solchen Klausel, bei den Verhandlungen der Regierungskonferenz einzusetzen.

 

Entgegen den Vorschlägen und Forderungen der Fachleute und der Betroffenen hat sich die Bundesregierung unverständlicherweise geweigert, die Aufnahme einer solchen Klausel bei den Verhandlungen zu vertreten.  In ihrem Positionspapier findet sich bloß der nichtssagende Satz "Österreich wird ferner für eine bessere Absicherung der Behinderten eintreten." Diese Vorgangsweise ist eine Mißachtung der Wünsche der Betroffenen und zeigt einmal mehr wie in diesem Lande mit behinderten Menschen umgegangen wird.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.       Wie konnte es dazu kommen, daß entgegen allen Vorschlägen und Forderungen seitens der Österreichischen Bundesregierung die Aufnahme einer Nicht Diskriminierungsklausel in ihr Positoinspapier zur Regierungskonferenz verweigert wurde?

 

2.    Sind Sie bereit alles in Ihrer Macht stehende zu tun um zu erreichen, daß von den Vertretern Österreichs im Rahmen der Verhandlungen der Regierungskonferenz die Aufnahme einer Nicht-Diskriminierungsklausel für behinderte Menschen in die EU­Verträge gefordert wird?

Wenn nein: was sind die Gründe dafür?