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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag.  Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem betreffend Schubhaft für Ausländer/innen

"Es darf nicht sein, daß unsere Gesellschaft dauernd in zwei Gruppen mit mehr und mit weniger Rechten zerfällt, in die Klasse der Einheimischen und in die Klasse der Fremden.  Niemand wird heute bestreiten, daß die Flüchtlingsfrage ein Weitproblem ist. Wir leben inmitten der gewaltigsten Völkerwanderung alter Zeiten.  Die Probleme der Ausländer in Europa können nur europäisch gelöst werden.  "

 

"Das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit unseres europäischen demokratischen Systems. Der Wert des Schutzes der Menschenrechte erweist sich dort, wo man sie braucht "

 

"Und noch eines sollte nicht vergessen werden: In der Diskriminierung der Minderheiten lebt der Faschismus fort.  Der Rassismus ist der Faschismus unserer Tage.  " (Dr.  Christian Broda, 28.1.1987 vor der parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg)

 

"Österreich hat sich Flüchtlingen gegenüber immer aufgeschlossen gezeigt und im Rahmen seiner Möglichkeiten immer wieder die helfende Hand ausgestreckt.  Auch die derzeitige Situation gibt keinen Grund, davon abzugehen.  Zu einer Politik, die sich als offene Asylpolitik versteht, gehört auch, Zuflucht und Durchreise zu ermöglichen.  " (siehe Österreich und die neue Völkerwanderung, herausgegeben vom Bundespressedienst 1990, Seite 29.)

 

Die persönliche Freiheit des Menschen gehört zu den sensibelsten und elementarsten Grundrechten.  Eine Haft über Personen sollte daher nur in Ausnahmefällen verhängt werden.  Da dies nicht der Fall ist - das beweist die hohe Anzahl der Schubhäftlinge.@ stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1     Gemäß § 46 FrG ist die Schubhaft im Haftraum der Behörde zu vollziehen, die sie verhängt hat.  Kann die Behörde die Schubhaft nicht vollziehen, so ist die nächstgelegene Bezirksverwaltungs- oder Bundespolizeibehörde, die über einen Haftraum verfügt, um den Vollzug zu ersuchen.  In welchen Gemeinden befanden

 

sich zum 30.6.1996 Hafträume von Bezirksverwaltungs- und

Bundespolizeibehörden, in denen Schubhaft gemäß § 47 durchgeführt wird?

 

2.    In welchen gerichtlichen Gefangenenhäusern werden per 30.6.1996 Schubhäftlinge festgehalten?

 

3.    Wieviele Schubhäftlinge waren in den zu den Fragen 1 und 2 aufgezählten Hafträumen am 1. 1. 1996, am 1.3.1996, am 1. 5.1996 und am 30.6.1996 (aufgeschlüsselt nach Gemeinden und nach Herkunftsländern der Schubhäftlinge) untergebracht?

 

4.    Wieviele von den Schubhäftlingen waren männlichen, wieviele weiblichen Geschlechts, und zwar zum Zeitpunkt 1. 1. 1996, am 1.3.1996, am 1. 5.1996 und am

30.6.1996 (aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Gemeinden, in denen sich die

Hafträume befinden und den Herkunftsländern der Schubhäftlinge)?

 

5.    Wieviele von den Ausländer/innen, die sich zum 1. 1. 1 996 in Schubhaft befanden, waren unter 18 Jahre, wieviele unter 16 Jahre, wieviele unter 14 Jahre, wieviele unter 10 Jahre und wieviele unter 6 Jahre (aufgeschlüsselt nach Alter, den Gemeinden, in denen sich die Hafträume befinden und den Herkunftsländern der Schubhäftlinge)?

 

6.       Wieviele von den Ausländer/innen, die sich zum 1.3.1996 in Schubhaft befanden, waren unter 18 Jahre, wieviele unter 16 Jahre, wieviele unter 14 Jahre, wieviele unter 10 Jahre und wieviele unter 6 Jahre (aufgeschlüsseit nach Alter, den Gemeinden, in denen sich die Hafträume befinden und den Herkunftsländern der Schubhäftlinge)?

 

7.       Wieviele von den Ausländer/innen, die sich zum 1.5.1996 in Schubhaft befanden, waren unter 18 Jahre, wieviele unter 16 Jahre, wieviele unter 14 Jahre, wieviele unter 10 Jahre und wieviele unter 6 Jahre (aufgeschlüsselt nach Alter, den Gemeinden, in denen sich die Hafträume befinden und den Herkunftsländern der Schubhäftlinge)?

 

8.       Wieviele Personen befanden sich zum 30.6.1996 in Österreich in Schubhaft?  Wieviele davon waren unter 16 Jahre, wieviele davon unter 14 Jahre, wieviele davon unter 10 Jahre?

 

9.       In wievielen Fällen wurden im Jahre 1996 minderjährige Kinder von ihren Müttern, die in Schubhaft genommen wurden, getrennt (aufgeschlüsselt nach Gemeinden, in denen sich Hafträume befinden)?

 

10.     Wie alt waren diese Kinder, die von den Müttern getrennt wurden (aufgeschlüsselt nach Alter), und welchen Institutionen wurden diese Kinder übergeben (aufgeschlüsselt nach Institutionen)?

 

11.     Wieviele von diesen Müttern. die in Schubhaft genommen wurden und denen die Kinder weggenommen wurden, haben ihre Kinder noch gestillt?

 

12.     In wievielen Fällen wurden im Jahre 1996 Familien (Ehepaare, Kinder von Eltern) im Rahmen der Schubhaft voneinander getrennt (aufgeschlüsselt nach den Gemeinden, in denen sich Hafträume für die Schubhaft gemäß § 46 FrG befinden)?

 

13.     In wievielen Fällen kam es im Jahre 1996 zu Selbstmordversuchen von Schubhäftlingen und wieviele Schubhäftlinge sind durch Selbstmord in der Schubhaft gestorben (aufgeschlüsselt nach den Gemeinden, in denen sich Hafträume gemäß § 46 FrG befinden)?

 

14.     Wieviele Schubhäftlinge sind im Jahre 1996 in Hungerstreik getreten (aufgeschlüsselt nach Gemeinden, in denen sich Hafträume gemäß § 46 FrG befinden und nach der Dauer des Hungerstreiks)?

 

15.     Wieviele Asylwerber/innen wurden im Jahre 1996 direkt nach dem Erstinterview bei der Asylbehörde festgenommen und in Schubhaft genommen (aufgeschlüsselt nach Asylbehörden)?

 

16.     Halten Sie die Trennung von Familien, insbesondere minderjährige Kinder von ihren Müttern, durch die Verhängung der Schubhaft über Mütter und Väter und die Unterbringung der minderjährigen Kinder in Kinderheimen im Sinne des Übereinkommens zur Vermeidung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung für gerechtfertigt?

 

17.     Wenn nein, was werden sie unternehmen, daß dies in Zukunft nicht mehr vorkommt?

 

18.     In welche Staaten der Welt hat Österreich in den Jahren 1992, 1993, 1994, 1995 und 1996 Menschen abgeschoben?

 

19.     Wieviele Menschen wurden jeweils in die einzelnen Staaten abgeschoben?

 

20.     Wieviele ausländische Staatsangehörige, die mit einem/einer Österreicherin verheiratet sind, wurden in den Jahren 1992, 1993 und 1994, 1995 und 1996 abgeschoben?

 

21.     Wieviele Staatsbürger Nigerias wurden 1996 abgeschoben?

a)    wieviele davon direkt nach Nigeria?

 

22.     Wieviele Staatsbürger des Iran wurden 1996 abgeschoben?

a)    wieviele davon direkt in den Iran?

 

23.     Wieviele Staatsbürger des Irak wurden 1996 abgeschoben?

a) wieviele davon direkt in den Irak?

 

24.     Wieviele Staatsbürger Afghanistans wurden 1996 abgeschoben?

a)    wieviele davon direkt nach Afghanistan?

 

25.     Wieviele Kosovalbaner wurden 1996 abgeschoben?

a)       wieviele davon direkt nach Restjugosiawien?

 

26.     Wieviele Staatsbürger Bosniens wurden 1996 abgeschoben?

a)       wieviele davon direkt nach Bosnien?

 

27.     Trotz der Mißstände in den Hafträumen (wie sie zuletzt von Amnesty International aufgezeigt wurden, in denen Schubhäftlinge untergebracht werden, gibt es bis heute kein Kontrollorgan.  Werden Sie sich dafür einsetzen, daß zur Kontrolle der Durchführung der Schubhaft ein Unabhängiger Anstaltsbeirat mit ausreichender Beschwerde- und Kontrollmöglichkeit eingerichtet wird?

 

28.     Wie rechtfertigen Sie die Verweigerung einer Einrichtung eines unabhängigen Kontrollorganes, zumal von Amnesty International und internationalen Menschenrechtsorganisationen massive Kritik an den Bedingungen, unter denen Schubhäftlinge in Österreich festgehalten werden, geübt wird?

 

29.     Wieviele Zimmer stehen zur Durchführung der Schubhaft in den zur Frage 1 angeführten Hafträumen für Schubhäftlinge zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Gemeinden)?

 

30.     Wieviele Schlafmöglichkeiten in Betten (Stockbetten) befinden sich in diesen Zimmern (aufgeschlüsselt nach Gemeinden)?

 

31.     Wie rechtfertigen Sie die Verhängung der Schubhaft an Asylwerber/innen unmittelbar nachdem ihnen der negative Bescheid erster Instanz von der Asylbehörde ausgehändigt wurde?

 

32.     Ist Ihrer Meinung nach unter diesen Umständen ein faires Asylverfahren zweiter Instanz möglich?