973/J

 

A n f r a g e

 

 

 

der Abgeordneten Schrefel , Donab auer und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Schließung des Bezirksgendarmeriekommandos Waidhofen/Ybbs

 

 

 

 

In der Bevölkerung bestehen Befürchtungen, daß die Schließung des Bezirks­gendarmeriekommandos Waidhofen/Ybbs geplant sei.

 

Die Schließung des Bezirkspostens würde bedeuten, daß neben dem Wegfall des Bezirksgendarmeriekommandanten in Waidhofen a.d.Ybbs auch noch der Personalstand des Gendarmeriepostens Waidhofen a.d.Ybbs selbst auf 17 bis 18 systemisierte Beamte reduziert würde, die in der Praxis aufgrund anderer Dienstzuteilungen oder Sonderverwendungen oft auch nicht zur Gänze zur Verfügung stehen.

 

Weiters würde durch den Wegfall der Funktion als Bezirksposten das Gendarmerie­postenkommando Waidhofen a.d.Ybbs zur Nachtzeit Oberhaupt nicht mehr besetzt sein und bei womöglich noch weiterer Schließung der Gendarmerieposten Ybbsitz und Hollenstein eine 2-Mann-Sektorstreife im Außendienst das gesamte Gebiet der Statutarstadt Waidhofen a.d. Ybbs sowie der Gemeinden Ybbsitz, Opponitz, Hollenstein und St.Georgen/Reith, somit ein Einzugsgebiet von 441,85 km2 und demnach größer als die Fläche der Bundeshauptstadt Wien, zu überwachen haben.  Schließlich würde die Bezirksleitzentrale beim BGK Waidhofen a.d. Ybbs wegfallen und nach Amstetten übersiedelt werden, was aus Sicherheitsüberlegungen nicht vertretbar erscheint.  Darüber hinaus ergeben sich auch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Schließung des Gendarmeriepostenkommandos, die darauf beruhen, daß Waidhofen Stadt mit eigenem Statut und der Magistrat daher Sicherheitsbehörde 1.Instanz ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

A n f r a g e :

 

1.      Ist es richtig, daß Pläne über eine Schließung des Gendarmeriepostenkommandos Waidhofen/Ybbs und Zusammenlegung mit Amstetten bestehen?

 

2.      Wie könnten Sie eine derartige Zusammenlegung mit dem Bedürfnis nach Sicherheit in Einklang bringen?

 

3.      Haben Sie die verfassungsrechtlichen Bedenken einer Prüfung unterzogen?

          Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

          Wenn nein: Werden Sie diese Prüfung noch veranlassen?