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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Geldwäsche in Österreich - Anonymität

 

Am 26.  Juni wurde in Wien der Geschäftsmann Laster ermordet.  Laster stand seit geraumer Zeit im Verdacht, Geldwäsche im großen Stil zu betreiben und wurde deshalb seit längerer Zeit von der Polizei observiert.

Dabei wurden unter anderem Wechselgeschäfte im Frühjahr 1995 binnen kurzer Zeit in einer Größenordnung von über 250 Millionen Schilling bei Wiener Bankinstituten beobachtet.  Dabei übernahmen die Identifizierungspflicht jeweils von Laster vorgeschobene Personen.  Für die EDOK stellt sich neben dem Verstoß gegen mehrere Devisengesetze auch der dringende Verdacht der Geldwäsche im großen Stil.

Kurz vor seinem Tod soll Laster neuerlich fast 250 Millionen Schilling bei heimischen Banken angelegt haben - jeweils zu Höchstbeträgen von 200.000 öS - offensichtlich um der Ausweispflicht zu entgehen.

Entsprechen diese Informationen den Tatsachen, dann liegt in Österreich der erste große belegbare Geldwäschefall vor.  Laster müßte in diesem Fall fast 1300 Sparbücher in nur wenigen Wochen selbst oder über Mittelsmänner eröffnet haben, um auf diesem Weg die Lücken der österreichischen Anonymität der Bankkonten gezielt nutzen zu können.

Die angeblich - laut Regierung zum Schutz für 'das Sparbuch der Großmutter" beibehaltene Anonymität schützt also weniger die kleinen Anleger, sondern vielmehr ­so der nun erstmals konkrete Verdacht - die dubiosen Geldgeschäfte aus dem Umfeld der Organisierten Kriminalität.  Damit erhärtet sich erstmals der seit Jahren ausgesprochene Verdacht von italienischen Mafia-Fahndern, OK-Ermittlern von Interpol und EDOK sowie der Grünen, Österreich als letzte Insel der Anonymität in ganz Westeuropa begünstige mit der Verweigerung der Abschaffung der Anonymität die großangelegte Geldwäsche und damit die internationale Organisierte Kriminalität.  Damit wird erstmals belegbar, daß der effizienteste Schutz gegen ein Eindringen und Wachsen der OK eine Aufhebung der Anonymität der Sparkonten ist und nicht der gefährliche Abbau von Bürgerrechten durch Lauschangriff und Rasterfahnung.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen folgende schriftliche

 

ANFRAGE:

 

 

1.       Welche Informationen liegen dem Finanzministerium bezüglich Lasters Geldwechselgeschäfte im Frühjahr 1995 vor?

 

2.       Welche Informationen liegen dem Finanzministerium bezüglich des Verdachts von Geldwäschegeschäften Lasters 1995 und 1996?

 

3.       Ist es richtig, daß Laster sowohl 1995 als auch 1996 observiert wurde?  Wenn ja, in welchen Zeiträumen, aufgrund welcher Verdachtsmomente und Informationen und mit welchen konkreten Ergebnissen?

 

4.       Welche Informationen besitzt das Finanzministerium über Lasters Geldwechselgeschäfte?  Welche Summe wurde gewechselt?  Um welche Währungen handelte es sich?  Wer waren die Personen, die sich für Laster der Identifizierung stellten?  Aus welchen Quellen stammte dieses Kapital?  Für wen führte Laser diese Wechselgeschäfte durch?  Welche Anteile behielt er zurück?  Handelt es sich um Geldwäsche?  Welche Vergehen werden Laster diesbezüglich vorgeworfen?

 

5.       Welche konkreten Informationen besitzt das Finanzministerium über Lasters Geldwäschegeschäfte?  Welche konkreten Verdachtsmomente liegen vor?  Seit wann besteht der Verdacht?  Erfolgten internationale Kooperationen Lasters bzw. andererseits der Exekutive?  Um welche Summen handelte es sich dabei in den letzten Jahren?

 

6.       Existiert nach Informationen des Finanzministeriums der Verdacht eines Zusammenhangs der Causa Laster mit den im Juni publizierten Angaben der italienischen Sicherheitsbehörden über internationale Geldwäschegeschäfte, in die nach diesen Angeben auch der Wiener Rechtsanwalt Franz H. involviert sein soll?

 

7.       Welche Konsequenzen zieht der Finanzminister aus dem Fall Laster?  Wird endlich, wie von den nationalen wie internationalen OK-Ermittlungsbehörden seit Jahren gefordert, eine Aufhebung der Anonymität und damit ein Stopfen der Schlupflöcher für die Geldflüsse der Organisierten Kriminalität angestrebt?

 

8.       Wieviele Verdachtsfälle bezüglich Verstöße gegen das Bankwesengesetz lagen 1995 vor?  Um welche Gesamtsumme handelte es sich dabei?  In wievielen Fällen mit welcher Gesamtsumme konnte zwischenzeitlich eine Verifizierung erreicht werden?  Wie lauten die entsprechenden Zahlen für die ersten Monate des Jahres 1996?