983/J

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Schmidt

und Partnerlnnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Telefonüberwachung

 

 

In letzter Zeit haben sich Pressemeldungen gehäuft, die auf mißbräuchliche Anwendungen von Telephonüberwachungen bezug genommen haben.  Es wurden dabei Telephonanschlüsse von Personen überwacht, deren Namen zufällig ident mit jenen der gesuchten Personen waren.  Doch wurde nicht sofort nach Feststellung des Irrtums die Überwachung eingestellt, sondern im Gegenteil weiter gelauscht, frei nach dem Motto, vielleicht findet sich doch noch etwas, wenn man schon mal da ist.

 

In einem zweiten Fall wurde auf Verdacht hin ein Unternehmer abgehört, der exotische Früchte aus Kolumbien importiert, ohne daß sich trotz langer Überwachungszeit nur irgend ein Verdacht ergeben hätte.  Schließlich kapitulierte man, aber nicht ohne vorher die Bank des Betroffenen zu informieren, die daraufhin diesem die wirtschaftliche Existenz entzog, indem sie die Kredite fällig stellte.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage

1     Wie konnte in all den in letzter Zeit in der Presse aufgetauchten Fällen eine Verlängerung der Überwachung angeordnet werden, ohne daß konkrete Verdachtsmomente vorlagen?

 

2)    Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Bank des abgehörten Unternehmers, dessen "Vergehen" der Import von Früchten aus Kolumbien ist, von der letztendlich unbegründeten Überwachung des Telephons informiert?

 

3)    Wie werden derzeit Daten, die von solch ergebnislosen Abhöraktionen stammen, behandelt?

 

4)    Sollten diese vernichtet werden, wie wird sichergestellt, daß diese nicht doch noch in irgendwelchen Dateien aufgehoben werden?

 

5)    Wer entscheidet, wann eine Abhöraktion letztendlich abgebrochen werden soll?

 

6)    Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um zu verhindern, daß bloße Namensgleichheiten in Zukunft zu unerlaubten Eingriffen in das Privatleben oder Oberhaupt zur Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz führen können?

 

7)    Werden Sie aus den angeführten Fällen für die derzeit diskutierte Vorlage zum et großen Lauschangriff“ Schlußfolgerungen ziehen?