987/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem
betreffend die im Bericht des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter oder unmenschlicher Behandlung oder Strafe (CPT aufgezeigten Mißstände in den österreichischen Polizeigefangenenhäusern
Vom 20. bis 27. Mai 1990 besuchte eine Delegation des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter oder unmenschlicher Behandlung oder Strafe einige österreichische Polizeigefangenenhäuser. Im Bericht vom 9. November 1990 zeigte die Delegation umfangreiche Mißstände und Verletzungen auf.
Ende September 1994 besuchte eine weitere Delegation österreichische Polizeigefangenenhäuser, um die Zu- und Mißstände zu untersuchen. Auch über diese Mission wurde im Frühjahr 1995 ein Bericht erstellt und der Bundesregierung übermittelt. Dieser Bericht liegt seit Mai 1995 (!), also seit mehr als einem Jahr im Innenministerium, wurde aber von der Bundesregierung bisher geheimgehalten.
In Ihrer Anfragebeantwortung 1748/AB behaupten Sie irrtümlicherweise, daß Sie keine Angaben über den Inhalt Berichtes machen könnten, da dieser vertraulich sei. Tatsache ist aber, daß der Europarat den Bericht solange vertraulich zu behandeln hat, solange Sie sehr geehrter Herr Innenminister, keine Stellungnahme dazu abgegeben haben. Die Vertraulichkeit erstreckt sich aber keineswegs auf das Innenministerium. Sie, sehr geehrter Herr Innenminister, sind selbstverständlich befugt - und gegenüber dem Nationalrat als Innenminister verpflichtet - jederzeit Auskunft über den Inhalt des Berichtes und über die Zu- bzw. Mißstände im Bereich Ihres Ressorts zu geben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Weshalb wurde der CPT-Bericht, der seit Mai 1995 in Ihrem Ministerium aufliegt, bisher nicht von Ihnen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
2. Weshalb waren Sie in den letzten 15 Monaten nicht in der Lage, eine Stellungnahme zum CPT-Bericht zu verfassen, wie das nach dem CPTAbkommen möglich wäre?
3. Wie lauten in diesem Bericht die Wahrnehmungen bezüglich der Vorwürfe der Mißhandlung angehaltener Personen?
4. Weiche Informationen haben die Ihnen unterstellten und von den Mitgliedern des CPT-Ausschusses befragten Beamten den Mitgliedern des CPT-Ausschusses im Detail gegeben, insbesondere bezüglich
a) der medizinischen und hygienischen Zustände in den vom Innenministerium verwalteten Einrichtungen,
b) der besonderen Probleme der ausländischen Häftlinge,
c) der Auswahl und Ausbildung von Polizeibeamten, die in Polizeigefangenenhäusern Dienst versehen,
d) des Kontaktes von angehaltenen Personen mit Angehörigen bzw Rechtsberatern?
5. Wie lauten im CPT-Bericht die Wahrnehmungen bezüglich der medizinischen und hygienischen Zustände in den vom Innenministerium verwalteten Einrichtungen?
6. Wie lauten in diesem Bericht die Wahrnehmungen bezüglich der besonderen Probleme der ausländischen Häftlinge?
7. Wie lauten in diesem Bericht die Wahrnehmungen bezüglich der Auswahl und Ausbildung von Polizeibeamten, die in Polizeigefangenenhäusern Dienst versehen?
8. Wie lauten in diesem Bericht die Wahrnehmungen bezüglich des Kontaktes von angehaltenen Personen mit Angehörigen bzw Rechtsberatern?
9. Welche Maßnahmen haben Sie bzw Ihr Vorgänger ergriffen, um die vom Europäischen Komitee zur Verhütung von Folter oder unmenschlicher Behandlung oder Strafe im Bericht 1990 aufgezeigten Mißstände zu beseitigen?
10. Wann wurden die konkreten Maßnahmen gesetzt?
11. Welche der aufgezeigten Mißstände wurden nicht beseitigt?
a) weshalb nicht?
12. Wie beurteilen Sie die Wahrnehmung des Komitees aus dem Jahre 1990, wonach "für Häftlinge ein ernstes Risiko besteht, während der polizeilichen Anhaltung mißhandelt zu werden"?
13. Inwiefern hat sich diese Situation Ihrer Meinung nach geändert?
14. Teilt das Komitee in seinem Bericht über die Wahrnehmungen vom September 1994 diese Meinung?
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