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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag.  Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend die versteckte Parteienfinanzierung von SPÖ-Organisationen aus der Volksgruppenförderung

 

 

 

Das Bundeskanzleramt hat neben Vertretern von Volksgruppenorganisationen auch den Vorsitzenden des "Präsidiums der SPÖ-Mandatare aus kroatischen und gemischtsprachigen Gemeinden im Burgenland" trotz Protesten der Volksgruppenorganisationen als überparteilichen Vertreter nach § 4 Abs 2 Z 2 des Volksgruppengesetzes in den Volksgruppenbeirat berufen.

 

Durch diese umstrittene Einstufung einer SPÖ-Parteiorganisation als "überparteiliche Organisation" ist es den SPÖ-Mandataren möglich, an die Volksgruppenförderung aus Steuergeldern heranzukommen.  Nach Kritik an dieser Praxis im Verfassungsausschuß des Nationalrates hat Staatssekretär Dr. Schlögl laut Parlamentskorrespondenz vom 26.  Jänner 1996 "spontan" zugesagt, die versteckte Parteienfinanzierung abzustellen.

 

In der Anfragebeantwortung 146/AB der XX.  GP haben Sie angegeben, daß die SPÖ Mandatare bereits am 13 Dezember 1995, also drei Monate vor der gesetzlich vorgesehenen Abrechnungsfrist um Erstreckung der Abrechnungsfrist bis nach den Landtagswahlen im Burgenland gebeten hätten.

 

Den unterfertigten Abgeordneten scheint eine Förderung eines Vereines von SPÖ­Mandataren aus Steuergeldern, die eigentlich für die Volksgruppenförderung vorgesehen sind, äußerst bedenklich und auch den Interessen der Volksgruppen abträglich.  Eine vollständige Transparenz und Kontrolle derartiger Förderungen scheint besonders angebracht.  Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

1.       Wurde die konkrete Förderung von SPÖ-Mandataren aus der Volksgruppenförderung bereits vom Rechnungshof überprüft?

 

          a)    wenn ja, welche genaue Feststellung hat der Rechnungshof bezüglich der SPÖ-Förderung getroffen?  Wurde die Förderungspraxis gutgeheißen?

 

2.       Kamen die 179.000 öS an Volksgruppenförderung, die die SPÖ-Mandatare im Jahr 1994 zwar erhalten hatten, mangels Belegen aber nicht abrechnen konnten, der Volksgruppenförderung des Folgejahres zugute?

 

          a)       wenn nein, weshalb nicht?

 

3.       Mit welcher Begründung haben die SPÖ Mandatare bereits drei Monate vor der gesetzlich vorgesehenen Abrechnungsfrist um Erstreckung der

          Abrechnungsfrist bis nach den Landtagswahlen im Burgenland am 2. Juni 1996 gebeten?

 

4.       Wieviel an Mietkosten wurden dem Präsidium der SPÖ-Mandatare aus der Volksgruppenförderung im Jahr 1995 bezahlt?

 

5.       Auf wen lauteten die von den SPÖ-Mandataren vorgelegten Mietrechnungen?

 

6.       Auf wen lauteten die von den SPÖ-Mandataren vorgelegten Telefonrechnungen?

 

7.       Auf welche genauen Teilbeträge lauteten

 

          a) die Abrechnungen der SPÖ-Mandatare für Förderungen aus der

          Volksgruppenförderung in den Jahren 1995, und

 

b)      wofür wurden die einzelnen aus Steuergeldern finanzierten Teilbeträge ausgegeben?

 

8.       Wie lautet der Tätigkeitsbericht der vom Bundeskanzleramt bezahlten "lebenden Subvention" der SPÖ-Mandatare aus dem Jahre 1995 und wieviele Seiten umfaßt er?