17/JPR XX.GP
der Abgeordneten Dr. Graf
und Kollegen
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend die objektive Richterbestellung beim Verfassungsgerichtshof
Der Verfassungsgerichtshof besteht nach Art. 147 Abs. 1 B-VG aus einem Präsidenten, einem
Vizepräsidenten, zwölf weiteren Mitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern. Der Präsident, der
Vizepräsident und sechs weitere Mitglieder sowie drei Ersatzmitglieder werden auf Vorschlag
der Bundesregierung, drei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder auf Vorschlag des
Nationalrates und drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied auf Vorschlag des Bundesrates
jeweils vom Bundespräsidenten ernannt.
Die Stelle eines auf Vorschlag des Nationalrates zu ernennenden Mitgliedes ist derzeit nach
dem Ausscheiden von Dr. Rudolf Machacek nachzubesetzen.
Nach § 1 Abs. 2 VerfOG 1953 ist die vakante Stelle vom Präsidenten des Nationalrates im
Amtsblatt zur Wiener Zeitung und in den für amtliche Kundmachungen bestimmten
Landeszeitungen zur allgemeinen Bewerbung auszuschreiben.
Die Vorschläge des Nationalrates und des Bundesrates zur Nachbesetzung vakanter
Richterstellen wurden in der Vergangenheit stets ohne nachvollziehbares Auswahlverfahren
erstattet. Der Bundesrat ist bei der Erstattung des letzten Vorschlages von dieser bisher
geübten Praxis abgegangen und hat den Bewerben im Rahmen eines Hearings Gelegenheit
gegeben, sich den Mitgliedern des Bundesrates persönlich vorzustellen und Aspekte der
Bewerbung vorzutragen. Zweifellos hat dieses Hearing als weitere wichtige
Entscheidungshilfe maßgebend dazu beigetragen dem Bundesrat eine nachvollziehbare
Entscheidung, die letztendlich zugunsten der Bewerberin Dr. Eleonore Berchtold-Ostermann
getroffen wurde, zu erleichtern.
Auch für den Nationalrat bietet sich diese Vorgangsweise, die im Bundesrat von allen
Fraktionen einstimmig mitgetragen wurde, bei
der bevorstehenden Erstattung eines
Vorschlages zur Nachbesetzung der varkanten Richterstelle beim Verfassungsgerichtshof als
Entscheidungshilfe an
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Präsidenten des Nationalrates
nachstehende
ANFRAGE
1. Wann wird die derzeit vakante, auf Vorschlag des Nationalrates nachzubesetzende Stelle
eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes ausgeschrieben werden?
2. Werden Sie dafür sorgen, daß bezüglich der vakanten Richterstelle im Nationalrat ebenso
wie anläßlich der letzten Nachbesetzung im Bundesrat ein Hearing stattfinden soll?
Wenn nein, warum nicht und welche anderen Verfahren werden Sie treffen, um im
Nationalrat eine objektive und nachvollziehbare Entscheidung zu gewährleisten?
3. Sind Sie der Auffassung, daß ein Hearing der Bewerber als Entscheidungshilfe für ein
Objektives nachvollziehbares Verfahren sinnvoll wäre?
Wenn nein, warum nicht‘?
4. Werden Sie dafür eintreten, daß bei der Nachbesetzung von Richterstellen beim
Verfassungsgerichtshof künftig ein Hearing für die Vorschlagsberechtigten
(Bundesregierung, Nationalrat, Bundesrat) zwingend vorzusehen ist?
Wenn nein, warum nicht ?
5. Ist Ihnen bekannt, daß eine Absprache zwischen den Koalitionsparteien über die
Nachbesetzung von Richterstellen beim Verfassungsgerichtshof besteht?
Wenn ja, was ist der Inhalt dieser Vereinbarung?
6. Können Sie aussehließen, daß eine derartige Absprache bei der bevorstehenden
Nachbesetzungsentscheidung Anwendung finden wird?
Wenn ja, inwiefern?