17/JPR XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Graf

und Kollegen

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend die objektive Richterbestellung beim Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof besteht nach Art. 147 Abs. 1 B-VG aus einem Präsidenten, einem

Vizepräsidenten, zwölf weiteren Mitgliedern und sechs Ersatzmitgliedern. Der Präsident, der

Vizepräsident und sechs weitere Mitglieder sowie drei Ersatzmitglieder werden auf Vorschlag

der Bundesregierung, drei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder auf Vorschlag des

Nationalrates und drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied auf Vorschlag des Bundesrates

jeweils vom Bundespräsidenten ernannt.

Die Stelle eines auf Vorschlag des Nationalrates zu ernennenden Mitgliedes ist derzeit nach

dem Ausscheiden von Dr. Rudolf Machacek nachzubesetzen.

Nach § 1 Abs. 2 VerfOG 1953 ist die vakante Stelle vom Präsidenten des Nationalrates im

Amtsblatt zur Wiener Zeitung und in den für amtliche Kundmachungen bestimmten

Landeszeitungen zur allgemeinen Bewerbung auszuschreiben.

Die Vorschläge des Nationalrates und des Bundesrates zur Nachbesetzung vakanter

Richterstellen wurden in der Vergangenheit stets ohne nachvollziehbares Auswahlverfahren

erstattet. Der Bundesrat ist bei der Erstattung des letzten Vorschlages von dieser bisher

geübten Praxis abgegangen und hat den Bewerben im Rahmen eines Hearings Gelegenheit

gegeben, sich den Mitgliedern des Bundesrates persönlich vorzustellen und Aspekte der

Bewerbung vorzutragen. Zweifellos hat dieses Hearing als weitere wichtige

Entscheidungshilfe maßgebend dazu beigetragen dem Bundesrat eine nachvollziehbare

Entscheidung, die letztendlich zugunsten der Bewerberin Dr. Eleonore Berchtold-Ostermann

getroffen wurde, zu erleichtern.

Auch für den Nationalrat bietet sich diese Vorgangsweise, die im Bundesrat von allen

Fraktionen einstimmig mitgetragen wurde, bei der bevorstehenden Erstattung eines

Vorschlages zur Nachbesetzung der varkanten Richterstelle beim Verfassungsgerichtshof als

Entscheidungshilfe an

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Präsidenten des Nationalrates

nachstehende

ANFRAGE

1. Wann wird die derzeit vakante, auf Vorschlag des Nationalrates nachzubesetzende Stelle

eines Mitgliedes des Verfassungsgerichtshofes ausgeschrieben werden?

2. Werden Sie dafür sorgen, daß bezüglich der vakanten Richterstelle im Nationalrat ebenso

wie anläßlich der letzten Nachbesetzung im Bundesrat ein Hearing stattfinden soll?

Wenn nein, warum nicht und welche anderen Verfahren werden Sie treffen, um im

Nationalrat eine objektive und nachvollziehbare Entscheidung zu gewährleisten?

3. Sind Sie der Auffassung, daß ein Hearing der Bewerber als Entscheidungshilfe für ein

Objektives nachvollziehbares Verfahren sinnvoll wäre?

Wenn nein, warum nicht‘?

4. Werden Sie dafür eintreten, daß bei der Nachbesetzung von Richterstellen beim

Verfassungsgerichtshof künftig ein Hearing für die Vorschlagsberechtigten

(Bundesregierung, Nationalrat, Bundesrat) zwingend vorzusehen ist?

Wenn nein, warum nicht ?

5. Ist Ihnen bekannt, daß eine Absprache zwischen den Koalitionsparteien über die

Nachbesetzung von Richterstellen beim Verfassungsgerichtshof besteht?

Wenn ja, was ist der Inhalt dieser Vereinbarung?

6. Können Sie aussehließen, daß eine derartige Absprache bei der bevorstehenden

Nachbesetzungsentscheidung Anwendung finden wird?

Wenn ja, inwiefern?