24/JPR XX.GP

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Präsidenten des Nationalrats

betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem

Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, daß alle Dienstgeber, die 25 oder mehr

Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen

begünstigten Behinderten einzustellen.

Gerade die öffentliche Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon

betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen Vorbildwirkung

nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in einem erschreckend hohen

Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht nicht nach. Dies ist auch eine

der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate behinderter Menschen, welche bereits die

30% - Marke überschritten hat.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende

ANFRAGE

1) Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich des Nationalrates für 1996 und 1997?

2) Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1

angeführten Bereich in den Kalenderjahren 1996 und 1997?

3) Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich in den Jahren

1996 und 1997?

4) Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich des Nationalrates in den

Jahren 1996 und 1997 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte?