25/JPR XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Präsidenten des Nationalrats

betreffend Optionserklärungen der Mitglieder des Nationalrats bzw des Bundesrates und des

Europaparlaments

Durch das Bezügebegrenzungsgesetz wurden folgende Regelungen für die Pensionen von

Politikern getroffen:

a) Politiker, die mit Inkrafttreten des Gesetzes bereits über einen Pensionsanspruch

verfügten, bleiben im alten System der Politikerpensionen.

b) Neueintretende Politiker sind nur noch im ASVG - System versichert, ergänzt um eine

Pensionskassenvorsorge

c) Politiker, die bereits dem Nationalrat, Bundesrat oder Europaparlament angehörten,

aber noch über keinen Pensionsanspruch verfügten, konnten für das alte System

optieren.

Ob einzelne Abgeordnete, Bundesräte oder Mitglieder des Europaparlaments eine derartige

Optionserklärung abgegeben haben, unterliegt wohl der Amtsverschwiegenheit. Gleichzeitig

hat die Öffentlichkeit ein legitimes Interesse daran zu erfahren, ob Mitglieder von

Fraktionen, die das alte Pensionssystem als „privilegiert“ kritisiert haben, diese ihre Kritik

auch dann aufrechterhalten haben, wenn es um ihren persönlichen Vorteil geht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wieviele Abgeordnete des Nationalrates, Mitglieder des Bundesrates bzw des

Europaparlaments verfügten bei Inkrafttreten des Bezügebegrenzungsgesetzes bereits

über einen Pensionsanspruch?

2. Wieviele jener Mandatare, die die Möglichkeit besaßen, für das alte Pensionssystem

zu optieren, haben diese genutzt?

Bitte, gliedern Sie die Antworten auf beide Fragen nach der Fraktionszugehörigkeit der

betreffenden Mandatare.