29/JPR XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Khol

und Kollegen

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend parlamentarische Anfragen 4024/J bis 4265/J (XX. GP) und die

Verschwendung von Steuergeldern

Mit 15.4.1998 wurde seitens der Abgeordneten Mag. Therezija Stoisits,

Mag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und Freunde eine Serie von Anfragen

betreffend die Herkunft von in Besitz der Republik Osterreich befindlichen Kunst -

werke an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten ein -

gebracht. Diese Anfragen stehen im Zusammenhang mit der ausgebrochenen

Diskussion um die Herkunft von während der NS - Zeit beschlagnahmter Bilder.

Abgesehen von der Tatsache, daß, was die Herkunft aller umstrittenen Bilder im

Besitz des Bundes betrifft, die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle

Angelegenheiten alle erforderlichen Schritte zu einer restlosen Aufklärung einge -

leitet hat und sich daher die Frage stellt, ob mit den eingereichten Anfragen nicht

politischer Aktionismus im großen Stil betrieben wird, ergeben sich auch einige

Aspekte, die die Frage des verantwortlichen Umgangs mit Steuergeldern bei der

Anwendung des parlamentarischen Interpellationsrechts betreffen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den

Präsidenten des Nationalrates folgende

Anfrage:

1. Wie viele Kopien mußten im Zuge der Vervielfältigung der Anfragen 4024/J bis

4265/J angesichts der erforderlichen Verteilung der parlamentarischen

Anfragen angefertigt werden?

2. Wäre es angesichts der Wortgleichheit der Anfragen möglich gewesen, eine

einzige Anfrage zu stellen und die 240 Bilder, die den Gegenstand der

Anfragen bilden, in der Anlage zu verzeichnen?

3. Welche Kosten sind mit der Vervielfältigung und der sonstigen administrativen

Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Anfragen für die Parlamentsdirektion

verbunden?

4. Wie hoch sind angesichts der ermittelten Durchschnittskosten für die

Beantwortung von Anfragen, die für den Steuerzahler zu erwartenden

finanziellen Lasten, die mit der Beantwortung der Anfragen 4024/J bis 4265/J

verbunden sind?