3/JPR
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Präsidenten des Nationalrats
betreffend Einstellung von behmderten Menschen nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich
Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, daß alle Dienstgeber, die 25 oder mehr
Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen
begünstigten Behinderten einzustellen.
Gerade die öffentliche Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon
betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen Vorbildwirkung
nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in einem erschreckend hohen
Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht nicht nach. Dies ist auch eine
der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate behinderter Menschen, welche bereits die
30 % -Marke überschritten hat.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende
A N F R A G E
1) Wie hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich des Nationalrates für 1995?
2) Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1
angeführten Bereich im Kalenderjahr 1995?
3) Wie hoch ist die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1995 ?
4) Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich des Nationalrates in den
Jahren 1994 und 1995 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte?