38/JPR XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Schweitzer und Kollegen

an den Präsidenten des Nationalrates

betreffend Pensionszahlungen an Abgeordnete

 

Der Präsident der Arbeiterkammer Kärnten, Josef Quantschnig, hat trotz eines

gegenteiligen rechtsgültigen Bescheid von 1 Mai 1995 bis 30. September 1997

insgesamt rund öS 700.000,- Pension für seine frühere l5jährige Tätigkeit als SP -

Landtagsabgeordneter erhalten.

Laut alter Pensionsregelung steht jedem Abgeordneten nach 10jähriger Tätigkeit

eine Pensionszahlung zu, ungeachtet der Tatsache, ob er ein weiteres Gehalt aus

einer aktiven Tätigkeit erhält oder nicht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Präsidenten des

Nationalrates folgende

 

                                                                   Anfrage

 

1)       Beziehen bzw. bezogen ehemalige Abgeordnete, auf welche diese alte

          Pensionsregelung noch zutrifft, trotz eines aktiven Bezuges aus einer

          öffentlichen Funktion Pensionszahlungen aus ihrer Abgeordnetentätigkeit?

 

2)       Wenn ja, um wieviele Personen und um welche spezifische Funktionen in

           welchen Bereichen handelt es sich hierbei?

 

3)       Wenn nein, werden Sie eruieren, welche Personen Pensionzahlungen aus

           ihrer Abgeordnetentätigkeit neben ihrem Bezug aus aktiven öffentlichen

           Funktionen erhalten?

           Falls nein, warum nicht?

 

4)        Gibt es noch weitere Arbeiterkammerpräsidenten in den anderen

           Bundesländern, die eine Pension aus ihrer früheren Tätigkeit als Nationalrats -,

           Landtags - oder Bundesratsabgeordnete beziehen?