59/JPR XX.GP
der Abgeordneten Schwarzenberger
und Kollegen
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend: vergleichende Studie zur Vollziehung des Tierschutzes
Am 7.7.1998 hat die Abg. z. NR Dr. Petrovic und Genossen einen Entschließungsantrag
betreffend einer Studie über den Vollzug tierschutzrechtlicher Bestimmungen (832/AE
XX.GP) eingebracht. Dieser Entschließungsantrag wurde am 8.7.1998 dem
Verfassungsausschuß zugewiesen, der Ausschuß hat allerdings bis heute die parlamentarische
Behandlung über diesen Antrag nicht aufgenommen. Ein formaler Beschluß des Nationalrates
über dieses Anliegen liegt daher nicht vor.
Dennoch hat das Bundeskanzleramt Sektion VI, dem im Wege des parlamentarischen
Verwaltungslaufes der Antrag zur Kenntnis gebracht wurde, eine Studie mit der Zielsetzung
des Entschließungsantrages in Auftrag gegeben. Diese Studie wurde dem Präsidenten des
Nationalrates am 14.07.1999 übermittelt. Im beigefügten Begleitschreiben des
Bundeskanzleramtes Sektion VI (GZ 30.002/1 - VI/9/99) an den Präsidenten des Nationalrates
steht wörtlich:
Bezugnehmend auf den Entschließungsantrag der Abgeordneten Petrovic u.a. betreffend
Studie über den Vollzug des österreichischen Tierschutzgesetzes vom Oktober 1998
übermittelt Ihnen das Bundeskanzleramt - Sektion VI in der Anlage sieben Exemplare einer
diesbezüglich vom Ressort in Auftrag gegeben Studie über die Rahmenbedingungen für den
Vollzug tierschutzrechtlicher Bestimmungen im deutschsprachigen Raum (Autorin DDr.
Regina Binder). Im Sinne des Entschließungsantrages wird ersucht, diese Studie dem Grünen
Klub zuzumitteln.“
Mit dem Auftrag wurde Frau Dr. Regina Binder betraut, welche in der Parlamentskanzlei als
Vertreterin des Tierschutzvolksbegehrens aktenkundig ist (siehe Einladungsliste für das
Tierschutzhearing vom 20.11.1998). Damit vertritt Frau Binder als eine der
Spitzenexponenten des Tierschutzvolksbegehrens die Begründung einer Bundeskompetenz im
Bereich Tierschutz. Derzeit obliegt die Kompetenz im Bereich des Tierschutzes den
Bundesländern.
Da ein wesentliches Kriterium für die Qualität einer wissenschaftlichen Arbeit neben der
Auswahl einer geeigneten Methodik auch die Unbefangenheit des Autors ist, erfüllt diese
Studie die Zielsetzung der Objektivität nicht. Auch hat es einen erklärten Auftrag des
Nationalrates, auf den sich das Bundeskanzleramt für die Erstellung der Studie beruft, nie
gegeben. Aufgrund der oben genannten
Sachverhalte scheint eine Erläuterung notwendig.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Präsidenten des Nationalrates
nachstehende
1. Entspricht es der üblichen Vorgangsweise, daß zwar im Parlament eingebrachte, aber
nicht formal beschlossene parlamentarische Initiativen von Ressorts umgesetzt
werden?
2. Wodurch unterscheidet sich ein zwar formal eingebrachter, aber nie beschlossener
Entschließungsantrag von einem formal beschlossenen?
3. Läßt sich gemäß der Geschäftsordnung des Nationalrates i.g.F. ein Handlungsbedarf
für Ressorts der Bundesregierung aufgrund nicht beschlossener parlamentarischer
Initiativen ableiten?
4. Wie viele Fälle einer ähnlichen Vorgangsweise sind Ihnen in der XX. GP bekannt?