59/JPR XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Schwarzenberger

und Kollegen

 

an den Präsidenten des Nationalrates

 

betreffend: vergleichende Studie zur Vollziehung des Tierschutzes

 

Am 7.7.1998 hat die Abg. z. NR Dr. Petrovic und Genossen einen Entschließungsantrag

betreffend einer Studie über den Vollzug tierschutzrechtlicher Bestimmungen (832/AE

XX.GP) eingebracht. Dieser Entschließungsantrag wurde am 8.7.1998 dem

Verfassungsausschuß zugewiesen, der Ausschuß hat allerdings bis heute die parlamentarische

Behandlung über diesen Antrag nicht aufgenommen. Ein formaler Beschluß des Nationalrates

über dieses Anliegen liegt daher nicht vor.

 

Dennoch hat das Bundeskanzleramt Sektion VI, dem im Wege des parlamentarischen

Verwaltungslaufes der Antrag zur Kenntnis gebracht wurde, eine Studie mit der Zielsetzung

des Entschließungsantrages in Auftrag gegeben. Diese Studie wurde dem Präsidenten des

Nationalrates am 14.07.1999 übermittelt. Im beigefügten Begleitschreiben des

Bundeskanzleramtes Sektion VI (GZ 30.002/1 - VI/9/99) an den Präsidenten des Nationalrates

steht wörtlich:

 

Bezugnehmend auf den Entschließungsantrag der Abgeordneten Petrovic u.a. betreffend

Studie über den Vollzug des österreichischen Tierschutzgesetzes vom Oktober 1998

übermittelt Ihnen das Bundeskanzleramt - Sektion VI in der Anlage sieben Exemplare einer

diesbezüglich vom Ressort in Auftrag gegeben Studie über die Rahmenbedingungen für den

Vollzug tierschutzrechtlicher Bestimmungen im deutschsprachigen Raum (Autorin DDr.

Regina Binder). Im Sinne des Entschließungsantrages wird ersucht, diese Studie dem Grünen

Klub zuzumitteln.“

 

Mit dem Auftrag wurde Frau Dr. Regina Binder betraut, welche in der Parlamentskanzlei als

Vertreterin des Tierschutzvolksbegehrens aktenkundig ist (siehe Einladungsliste für das

Tierschutzhearing vom 20.11.1998). Damit vertritt Frau Binder als eine der

Spitzenexponenten des Tierschutzvolksbegehrens die Begründung einer Bundeskompetenz im

Bereich Tierschutz. Derzeit obliegt die Kompetenz im Bereich des Tierschutzes den

Bundesländern.

 

Da ein wesentliches Kriterium für die Qualität einer wissenschaftlichen Arbeit neben der

Auswahl einer geeigneten Methodik auch die Unbefangenheit des Autors ist, erfüllt diese

Studie die Zielsetzung der Objektivität nicht. Auch hat es einen erklärten Auftrag des

Nationalrates, auf den sich das Bundeskanzleramt für die Erstellung der Studie beruft, nie

gegeben. Aufgrund der oben genannten Sachverhalte scheint eine Erläuterung notwendig.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Präsidenten des Nationalrates

nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1. Entspricht es der üblichen Vorgangsweise, daß zwar im Parlament eingebrachte, aber

    nicht formal beschlossene parlamentarische Initiativen von Ressorts umgesetzt

    werden?

 

2. Wodurch unterscheidet sich ein zwar formal eingebrachter, aber nie beschlossener

    Entschließungsantrag von einem formal beschlossenen?

 

3. Läßt sich gemäß der Geschäftsordnung des Nationalrates i.g.F. ein Handlungsbedarf

    für Ressorts der Bundesregierung aufgrund nicht beschlossener parlamentarischer

    Initiativen ableiten?

 

4. Wie viele Fälle einer ähnlichen Vorgangsweise sind Ihnen in der XX. GP bekannt?