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der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Präsidenten des NationaIrats
betreffend der Umsetzung der Bundesgesetze über den NationaIfonds der Republik
Österreich für Opfer des Nationalsozialismus
1995 wurden vom Nationalrat die Bundesgesetze Nr.432 und Nr.433 über den
Nationalfond der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus beschlossen.
Im Bericht des Verfassungsausschusses vom 29.5.1995 heißt es: "... Das führt zu einer
moralischen Mitverantwortung, das Leid, das Menschen in Österreich durch den
Nationalsozielismus zugefügt wurde, anzuerkennen und ihnen in Besonderer Weise zu
helfen." Sinn dieses Gesetzes war es, auch gemäß dieses Berichts "... einen Fonds zu
schaffen, der dann ... mit finanziellen Leistungen in einer Weise helfen kann, die im
Einzelfall am meisten nützt. Dabei soll auch eine mögIichst rasche und unbürokratische
Vorgangsweise garantiert werden. ..."
Im Zusammenhang mit diesem Gesetz wollen wir bekräftigen, daß wir stets für das
Wahrnehmen der Mitverantwortung Österreichs an Leid, das Menschen, die vor der
Machtergreifung der Nationalsozialisten in Österreich lebten, durch den
Nationalsozialismus zugefügt wurde, eintreten. Auch wenn unsere Vorstellungen einer
Entschädigung der Opfer über den Rahmes des Gesetzes weit hinausgehen, meinen wir,
daß der Nationalfonds, nach Berichten von Betroffenen, eine wichtige Aufgabe im
Rahmen seiner Möglichkeiten und finanziellen Mitteln, mit viel Feingefühl erfüllt.
Da es sich bei den Betroffenen zum großen Teil um ältere Menschen handelt, scheint die
Gefahr groß, daß die Betroffenen unter Umständen nicht von der Existenz des
Nationalfonds informiert sind, ihnen der Zugang nicht klar ist oder Behördenwege bzw.
Behördenkontakte sehr schwierig von ihnen selber wahrgenommen werden können.
Dazu kommt noch, daß viele Personen vermutlich krank und bettlägrig sind. Ein
weiteres Problem ist sicherlich, daß sich ein Großteil der Betroffenen im Ausland
aufhält.
Unsere Anfrage ist daher von der Sorge getragen, ob die Republik Österreich
tatsächlich alle möglichen Anstrengungen unternimmt, um den Opfern zu Lebzeiten die
längst notwendig gewesene Geste entgegenbringt, die ihnen das Gefühl vermittelt, daß
es sich heute um ein Östeterreich handelt, welches seine Verantwortung, wenigstens und
leider nur symbolhaft, wahrnimmt.
Das Bundesgesetz Nr.432 ist nunmehr fast genau eineinhalb Jahre in Kraft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE :
1. Wieviele Opfer des Nationalsozialismus haben bisher einen Antrag beim
Nationalfonds gestellt?
2. WievieIe Anträge wurden bisher postitiv erledigt im Sinne. daß der Fonds eine
Leistung erbracht hat?
3. Wieviele Anträge wurden bisher postitiv erledigt im Sinne, daß der Fonds
entschieden hat, eine Leistung zu erbringen, dies je doch noch nicht getan hat?
4. Wieviele Anträge wurden bisher abgelehnt?
5. Wie hoch ist die Zahl der Leistungsberechtigten im Sinne der Bundesgestze Nr.432
und Nr.433, die 1945, unmittelbar nach Kriegsende noch am Leben waren?
6. Wie hoch ist Sie die ZahI der Leistungsberechtigten im Sinne der Bundesgestze
Nr.432 und Nr.433, die derzeit noch am Leben sind?
7. Wie hoch schätzen Sie die ZahI der Leistungsberechtigten im Sinne de r
Bundesgestze Nr.432 und Nr.433, die derzeit monatlich verstirbt?
8. Welche Anstrengungen unternehmen Sie, um möglichst alle Opfer des
Nationalsozialismus, über eine eventuelle Leistungsberechtigung zu informieren
und ihnen den Zugang tatsächlich so Ieicht, "rasch und unbürokratisch" wie
mögIich zu gestalten?
9. Gibt es Bestrebungen von Ihrer Seite, jene Personen zu suchen, die vermutlich
leistungsberechtigt sind, sich jedoch bisher nicht gemeldet haben? In welcher
Weise, dem Bestreben der Republik Österreich entsprechend, die
Mitverantwortung am Leid der Opfer anzuerkennen, geht demnach die Republik
Österreich auf die betroffenen Personen zu, sucht diese und recheriert wo immer
dies möglich scheint, um Betroffene ausfindig zu machen?
10. Sind Ihnen Fälle bekannt, wo die mit der Umsetzung des Gestzes befaßten
österreichischen Behörden nicht zu Ihrer vollen Zufriedenheit miteinander und
mit den Betroffenen kooperiert haben? Liegen Beschwerden dahingehend vor und
wie lauten diese?
11. Was unternehmen Sie, um Vorfälle mangelnder Kooperation zu verhindern und
welche Konsequenzen hat dies für die betroffenen Behördenvertreter oder in
anderer Weise für die Republik Österreich tätigen Personen? Wie lautet der
Bericht?