NATIONALRAT
 
 
 
            Der   F i n a n z a u s s c h u s s   hält Mittwoch, den 20. Feber 2002, um 12 Uhr im Lokal VIII Sitzung.
 
 

T A G E S O R D N U N G
 
 
 

 1.)

18. Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Tätigkeit der Internationales Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG in den Geschäftsjahren 1997 bis 2000
(III-127 d.B.)

 

 2.)

Regierungsvorlage: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Kirgisischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (771 d.B.)
 

 3.)

Regierungsvorlage: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Bundesregierung der Bundesrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen (831 d.B.)
 

 4.)

Regierungsvorlage: Abkommen zwischen der Republik Österreich und Georgien über die Förderung und den Schutz von Investitionen (901 d.B.)
 

 5.)

Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994 geändert werden (VAG-Novelle 2001) (904 d.B.)
 

 6.)

Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten (E-Geldgesetz) erlassen und mit dem das Bankwesengesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (924 d.B.)
 

 7.)

Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (927 d.B.)

./.
 


 
 
 
8.)

 
 
 
Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Nationalbankgesetz 1984 geändert wird (968 d.B.)
 

 9.)

Antrag der Abgeordneten Hermann Böhacker, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1994 geändert wird (598/A)
 

 10.)

Antrag der Abgeordneten Hermann Böhacker, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zweckzuschussgesetz 2001, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Bundesstraßengesetz 1971, das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996, das ASFINAG-Gesetz, das ASFINAG-Ermächtigungsgesetz 1997, das Bundesgesetz betreffend Maßnahmen im Bereich der Bundesstraßengesellschaften, die Straßenverkehrsordnung 1960 und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden und das Bundesgesetz über die Auflassung und Übertragung von Bundesstraßen erlassen wird (Bundesstraßen-Übertragungsgesetz) (599/A)
 

 

Ergänzung vorbehalten!
 
 

Wien, 2002 02 13
 
 
 

 

Dr. Kurt   H e i n d l  

 

Obmann


 
                                                                                                                                                     
 

Einvernehmliche außerplanmäßige Einberufung.