100/AE XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend ein Bundesgesetz zum Schutz vor nicht - ionisierender Strahlung
Der Telekommunikationsmarkt wächst derzeit, insbesondere im Bereich des Mobilfunkes, der
Mobil - und Schnurlostelefone sowie weiterer Funkdienste und deren Anwendungen, in einem
weitgehend deregulierten Umfeld, wobei sich dieser international wie national einer
gesellschaftlichen Risikoabschätzung entzieht.
Der rasante Ausbau der Mobilfunknetze mit der GSM - Technik führte in den letzten Jahren in
den Siedlungs - und Erholungsgebieten zu einer massiven Erhöhung der elektromagnetischen
Felder. Diese Situation verschärft sich durch den Netzausbau des vierten Mobilfunkbetreibers.
Messungen in der Stadt Salzburg zeigten, dass elektromagnetische Felder der GSM - Technik
etwa zehn - bis mehr als hundertfach über jenen Immissionen liegen, die bisher etwa durch
Fernseh - und Radiosender verursacht wurden. Dazu kommt, dass sich die GSM - Technik mit
ihrer niederfrequenten Pulsmodulation als biologisch besonders wirksam erwies.
Das bisher im Telekommunikationsbereich national wie international praktizierte
konservative Nachsorgeprinzip ist dringend durch das Vorsorgeprinzip zu ersetzen, wie es in
vielen anderen gesundheitsrelevanten Bereichen bereits zur Anwendung kommt. Das
Salzburger Modell hat hier bewiesen, dass die Einhaltung des Salzburger Vorsorgewertes von
1 mW/m2 (0,1 µW/cm2) Leistungsflussdichte für die Summe der GSM - Immissionen und der
Ausbau der Mobilfunknetze mit Bürgerbeteiligung vereinbar sind. Wie die Erfahrungen in
Salzburg zeigen, ist der Betrieb der Mobiltelefone auch bei Einhaltung des Salzburger
Vorsorgewertes möglich.
Die in der ÖNORM S 1120 bzw. den Empfehlungen der ICNIRP / WHO vorgesehenen
Referenzwerte berücksichtigen im Hochfrequenzbereich nur Erwärmungswirkungen und
betragen z.B. für den Bereich von 900 MHz 6 W/m2 (ÖNORM) bzw. 4,5 W/m2 (ICNIRP)
sowie für den Bereich 1800 MHz 10 W/m2 (ÖNORM) bzw. 9 W/m2 (ICNIRP). Diese Werte
werden bei Basisstationen im Hauptsendebereich in der Regel bereits im Abstand von
wenigen Metern unterschritten. Erfordert etwa ein Immissionswert von 4,5 W/m2 (ICNIRP)
eine Entfernung von 2 Metern von der Sendeantenne, so erfordert die Einhaltung des
Immissionswertes von 1 mW/m2 (0,001 W/m2) im Hauptsendebereich einen Abstand von 134
m oder eine entsprechende Absenkung der
Sendeleistung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird beauftragt, ein Gesetz zum Schutz vor nicht - ionisierender
Strahlung unter Berücksichtigung des Salzburger Vorsorgegrenzwertes vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.