100/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend ein Bundesgesetz zum Schutz vor nicht - ionisierender Strahlung

 

 

Der Telekommunikationsmarkt wächst derzeit, insbesondere im Bereich des Mobilfunkes, der

Mobil -  und Schnurlostelefone sowie weiterer Funkdienste und deren Anwendungen, in einem

weitgehend deregulierten Umfeld, wobei sich dieser international wie national einer

gesellschaftlichen Risikoabschätzung entzieht.

 

Der rasante Ausbau der Mobilfunknetze mit der GSM - Technik führte in den letzten Jahren in

den Siedlungs -  und Erholungsgebieten zu einer massiven Erhöhung der elektromagnetischen

Felder. Diese Situation verschärft sich durch den Netzausbau des vierten Mobilfunkbetreibers.

Messungen in der Stadt Salzburg zeigten, dass elektromagnetische Felder der GSM - Technik

etwa zehn -  bis mehr als hundertfach über jenen Immissionen liegen, die bisher etwa durch

Fernseh -  und Radiosender verursacht wurden. Dazu kommt, dass sich die GSM - Technik mit

ihrer niederfrequenten Pulsmodulation als biologisch besonders wirksam erwies.

 

Das bisher im Telekommunikationsbereich national wie international praktizierte

konservative Nachsorgeprinzip ist dringend durch das Vorsorgeprinzip zu ersetzen, wie es in

vielen anderen gesundheitsrelevanten Bereichen bereits zur Anwendung kommt. Das

Salzburger Modell hat hier bewiesen, dass die Einhaltung des Salzburger Vorsorgewertes von

1 mW/m2 (0,1 µW/cm2) Leistungsflussdichte für die Summe der GSM - Immissionen und der

Ausbau der Mobilfunknetze mit Bürgerbeteiligung vereinbar sind. Wie die Erfahrungen in

Salzburg zeigen, ist der Betrieb der Mobiltelefone auch bei Einhaltung des Salzburger

Vorsorgewertes möglich.

 

Die in der ÖNORM S 1120 bzw. den Empfehlungen der ICNIRP / WHO vorgesehenen

Referenzwerte berücksichtigen im Hochfrequenzbereich nur Erwärmungswirkungen und

betragen z.B. für den Bereich von 900 MHz 6 W/m2 (ÖNORM) bzw. 4,5 W/m2 (ICNIRP)

sowie für den Bereich 1800 MHz 10 W/m2 (ÖNORM) bzw. 9 W/m2 (ICNIRP). Diese Werte

werden bei Basisstationen im Hauptsendebereich in der Regel bereits im Abstand von

wenigen Metern unterschritten. Erfordert etwa ein Immissionswert von 4,5 W/m2 (ICNIRP)

eine Entfernung von 2 Metern von der Sendeantenne, so erfordert die Einhaltung des

Immissionswertes von 1 mW/m2 (0,001 W/m2) im Hauptsendebereich einen Abstand von 134

m oder eine entsprechende Absenkung der Sendeleistung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird beauftragt, ein Gesetz zum Schutz vor nicht - ionisierender

Strahlung unter Berücksichtigung des Salzburger Vorsorgegrenzwertes vorzulegen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.