101/AE XXI.GP
der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Lunacek, Freundinnen und Freunde
betreffend
1. die Garantie und Auszahlung von vertraglich vereinbarten bzw. mündlich versprochenen
Finanzierungszusagen der Ex - Frauenministerin für das Jahr 2000 an Frauenberatungsstellen und -
projekte
2. die positive Erledigung von Finanzierungsansuchen für das Jahr 2000 von
Frauenberatungsstellen und - projekten durch die Rechtsnachfolgerin der Frauenministerin
3. die längerfristige finanzielle Absicherung von Frauenprojekten und - beratungsstellen
Etliche österreichische Frauenberatungsstellen sowie Frauenprojekte hatten Verträge oder
mündliche Finanzierungszusagen der Ex - Frauenministerin Barbara Prammer. Die
Frauenministerin und ihr Büro gibt es seit der neuen Regierungsbildung nicht mehr. Daher ist die
weitere finanzielle Absicherung dieser Projekte äusserst unsicher. Obwohl die Frauenagenden
vom Bundeskanzleramt und der Zuständigkeit Ministerin Prammers nun ins Sozialministerium
und die Zuständigkeit von Ministerin Sickl ‚verlegt werden, war es vielen dieser Frauenprojekte
bisher nicht möglich, aus diesem Ministerium irgendwelche - schon gar keine verlässlichen -
Informationen betreffend ihre weitere Finanzierung zu bekommen. Daher werden einige
Frauenberatungsstellen bzw. - projekte in naher Zukunft gezwungen sein, Angestellte zu kündigen
bzw. in Teilbereichen ihre Arbeit - die meist sowieso unter schwierigen Bedingungen stattfand -
einzustellen. Einige Projekte sind sogar in ihrer Gesamtheit bedroht. Bei der Arbeit dieser
Projekte geht es einerseits um Beratungs - und Informationsleistungen für Frauen in
unterschiedlichen Problemsituationen (Arbeitslosigkeit, von Gewalt betroffen, Schwangerschafts -
konflikte, Familienkonflikte, Berufsentscheidungen, Obdachlosigkeit, Krankheit, etc.),
andererseits um Bildungsarbeit im weitesten Sinne (Sprachkurse, Weiterbildungs - und
Qualifizierungsprojekte, Veranstaltungen, Zeitungen/Zeitschriften, Forschung, Dokumentation).
Ein spezielles Problem ergibt sich weiters bei zugesagten Ko - Finanzierungen von EU - Projekten,
da bei einer Nichteinhaltung einer zugesagten Ko - Finanzierung oft das gesamte Projekt nicht
stattfinden kann oder die Frauenorganisationen zumindest Schwierigkeiten mit ihren
Ansprechpartnern in der EU haben. Überdies ist anzustreben, dass die Frauenprojekte und -
beratungsstellen endlich eine gesetzliche Basis für eine längerfristige Finanzierung bekommen,
damit es zu solchen Unsicherheitssituationen
wie jetzt nicht mehr kommen kann.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
"1. Die nunmehr für Frauen agenden und damit auch für Frauenprojekte und - organisationen
zuständige Sozialministerin wird aufgefordert, in ihrem Budget für das Jahr 2000 sicherzustellen,
dass allen Frauenberatungsstellen und - projekten, die fixe Verträge mit Ministerin Prammer
hatten, die dort zugesagten Gelder tatsächlich zukommen werden.
Die Sozialministerin hat unverzüglich darüber Gespräche mit den in diesen Projekten tätigen
Frauen aufzunehmen.
2. Die Sozialministerin wird aufgefordert, in ihrem Budget für das Jahr 2000 sicherzustellen, dass
jene Frauenprojekte, die keine längerfristigen Verträge hatten, sondern jährlich bei der
Frauenministerin um Förderungen angesucht haben, zumindest die Gelder, die sie im Jahr 1999
vom Frauenministenum erhalten haben, für das Jahr 2000 wieder erhalten.
Die Sozialministerin hat auch mit allen diesen Einrichtungen unverzüglich Gespräche
aufzunehmen.
3. Die Sozialministerin wird aufgefordert, in ihrem Budget für das Jahr 2000 sicherzustellen, dass
von der Ex - Frauenministerin zugesagte Ko - Finanzierungen von EU - Projekten bei
Frauenorganisationen und - beratungsstellen garantiert und ausgezahlt werden.
4. Die Sozialministerin wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die in Österreich tätigen
Fraueneinrichtungen längerfristig finanziell abgesichert werden. Zu diesem Zweck hat sie einen
entsprechenden - unter Einbeziehung der Frauenprojekte verfassten - Gesetzesantrag innerhalb
eines Monats dem Nationalrat zuzuleiten.
5. Die Sozialministerin wird weiters aufgefordert:
a. die Mittel, die aufgrund eines Rahmenvertrages von der Ex - Frauenministerin 1999 an die
Beratungsstelle ‚Sprungbrett‘ (Berufsberatung und - begleitung für Mädchen und Frauen) gezahlt
wurden, für das Jahr 2000 auszuzahlen - d.h. als Rechtsnachfolgerin der Frauenministerin diesen
Vertrag einzuhalten.
b. die von der Ex - Frauenministerin aufgrund eines bestehenden Rahmenförderungsvertrages an
den „Notruf Graz“ 1999 gezahlten Mittel in der Höhe von 600.000 Schilling auch für das Jahr
2000 auszuzahlen - d.h. als Rechtsnachfolgerin
der Frauenministerin disen Vertrag einzuhalten.
c. die von der Ex - Frauenministerin als Basisfinanzierung an die Beratungsstelle „LEFÖ“ 1999
gezahlten Gelder in der Höhe von 537.250 Schilling auch für das Jahr 2000 auszuzahlen
d. die von der Ex - Frauenministerin für das Projekt "Mädchenzentrum AmaZone“ in Bregenz
(Berufsberatungszentrum für Mädchen) für das Jahr 2000 mündlich fix zugesagte Finanzierung
im Ausmaß von 400.000 Schilling zu übernehmen und auszuzahlen
e. den Finanzierungsantrag des Vereines "Frauensolidarität“ für das Jahr 2000, der von der
Frauenministerin 1999 Mittel in der Höhe von 250.000 Schilling erhalten hat, positiv zu
erledigen.
f. den Finanzierungsantrag der „Informationsstelle gegen Gewalt“ des „Vereines autonome
österreichische Frauenhäuser“ an die Frauenministerin bezüglich 950.000 Schilling für das Jahr
2000 positiv zu erledigen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Gleichbehandlung vorgeschlagen