101/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

betreffend

1. die Garantie und Auszahlung von vertraglich vereinbarten bzw. mündlich versprochenen

Finanzierungszusagen der Ex - Frauenministerin für das Jahr 2000 an Frauenberatungsstellen und -

projekte

2. die positive Erledigung von Finanzierungsansuchen für das Jahr 2000 von

Frauenberatungsstellen und  - projekten durch die Rechtsnachfolgerin der Frauenministerin

3. die längerfristige finanzielle Absicherung von Frauenprojekten und  - beratungsstellen

 

Etliche österreichische Frauenberatungsstellen sowie Frauenprojekte hatten Verträge oder

mündliche Finanzierungszusagen der Ex - Frauenministerin Barbara Prammer. Die

Frauenministerin und ihr Büro gibt es seit der neuen Regierungsbildung nicht mehr. Daher ist die

weitere finanzielle Absicherung dieser Projekte äusserst unsicher. Obwohl die Frauenagenden

vom Bundeskanzleramt und der Zuständigkeit Ministerin Prammers nun ins Sozialministerium

und die Zuständigkeit von Ministerin Sickl ‚verlegt werden, war es vielen dieser Frauenprojekte

bisher nicht möglich, aus diesem Ministerium irgendwelche - schon gar keine verlässlichen -

Informationen betreffend ihre weitere Finanzierung zu bekommen. Daher werden einige

Frauenberatungsstellen bzw.  - projekte in naher Zukunft gezwungen sein, Angestellte zu kündigen

bzw. in Teilbereichen ihre Arbeit - die meist sowieso unter schwierigen Bedingungen stattfand -

einzustellen. Einige Projekte sind sogar in ihrer Gesamtheit bedroht. Bei der Arbeit dieser

Projekte geht es einerseits um Beratungs -  und Informationsleistungen für Frauen in

unterschiedlichen Problemsituationen (Arbeitslosigkeit, von Gewalt betroffen, Schwangerschafts -

konflikte, Familienkonflikte, Berufsentscheidungen, Obdachlosigkeit, Krankheit, etc.),

andererseits um Bildungsarbeit im weitesten Sinne (Sprachkurse, Weiterbildungs -  und

Qualifizierungsprojekte, Veranstaltungen, Zeitungen/Zeitschriften, Forschung, Dokumentation).

Ein spezielles Problem ergibt sich weiters bei zugesagten Ko - Finanzierungen von EU - Projekten,

da bei einer Nichteinhaltung einer zugesagten Ko - Finanzierung oft das gesamte Projekt nicht

stattfinden kann oder die Frauenorganisationen zumindest Schwierigkeiten mit ihren

Ansprechpartnern in der EU haben. Überdies ist anzustreben, dass die Frauenprojekte und -

beratungsstellen endlich eine gesetzliche Basis für eine längerfristige Finanzierung bekommen,

damit es zu solchen Unsicherheitssituationen wie jetzt nicht mehr kommen kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"1. Die nunmehr für Frauen agenden und damit auch für Frauenprojekte und  - organisationen

zuständige Sozialministerin wird aufgefordert, in ihrem Budget für das Jahr 2000 sicherzustellen,

dass allen Frauenberatungsstellen und  - projekten, die fixe Verträge mit Ministerin Prammer

hatten, die dort zugesagten Gelder tatsächlich zukommen werden.

Die Sozialministerin hat unverzüglich darüber Gespräche mit den in diesen Projekten tätigen

Frauen aufzunehmen.

 

2. Die Sozialministerin wird aufgefordert, in ihrem Budget für das Jahr 2000 sicherzustellen, dass

jene Frauenprojekte, die keine längerfristigen Verträge hatten, sondern jährlich bei der

Frauenministerin um Förderungen angesucht haben, zumindest die Gelder, die sie im Jahr 1999

vom Frauenministenum erhalten haben, für das Jahr 2000 wieder erhalten.

Die Sozialministerin hat auch mit allen diesen Einrichtungen unverzüglich Gespräche

aufzunehmen.

 

3. Die Sozialministerin wird aufgefordert, in ihrem Budget für das Jahr 2000 sicherzustellen, dass

von der Ex - Frauenministerin zugesagte Ko - Finanzierungen von EU - Projekten bei

Frauenorganisationen und  - beratungsstellen garantiert und ausgezahlt werden.

 

4. Die Sozialministerin wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die in Österreich tätigen

     Fraueneinrichtungen längerfristig finanziell abgesichert werden. Zu diesem Zweck hat sie einen

     entsprechenden - unter Einbeziehung der Frauenprojekte verfassten - Gesetzesantrag innerhalb

     eines Monats dem Nationalrat zuzuleiten.

 

5. Die Sozialministerin wird weiters aufgefordert:

a. die Mittel, die aufgrund eines Rahmenvertrages von der Ex - Frauenministerin 1999 an die

Beratungsstelle ‚Sprungbrett‘ (Berufsberatung und  - begleitung für Mädchen und Frauen) gezahlt

wurden, für das Jahr 2000 auszuzahlen - d.h. als Rechtsnachfolgerin der Frauenministerin diesen

Vertrag einzuhalten.

b. die von der Ex - Frauenministerin aufgrund eines bestehenden Rahmenförderungsvertrages an

den „Notruf Graz“ 1999 gezahlten Mittel in der Höhe von 600.000 Schilling auch für das Jahr

2000 auszuzahlen - d.h. als Rechtsnachfolgerin der Frauenministerin disen Vertrag einzuhalten.

c. die von der Ex - Frauenministerin als Basisfinanzierung an die Beratungsstelle „LEFÖ“ 1999

gezahlten Gelder in der Höhe von 537.250 Schilling auch für das Jahr 2000 auszuzahlen

d. die von der Ex - Frauenministerin für das Projekt "Mädchenzentrum AmaZone“ in Bregenz

(Berufsberatungszentrum für Mädchen) für das Jahr 2000 mündlich fix zugesagte Finanzierung

im Ausmaß von 400.000 Schilling zu übernehmen und auszuzahlen

e. den Finanzierungsantrag des Vereines "Frauensolidarität“ für das Jahr 2000, der von der

Frauenministerin 1999 Mittel in der Höhe von 250.000 Schilling erhalten hat, positiv zu

erledigen.

f. den Finanzierungsantrag der „Informationsstelle gegen Gewalt“ des „Vereines autonome

österreichische Frauenhäuser“ an die Frauenministerin bezüglich 950.000 Schilling für das Jahr

2000 positiv zu erledigen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Gleichbehandlung vorgeschlagen