113/AE XXI.GP
der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
betreffend Ratifikation des internationalen Übereinkommens ILO Nr.169 über
eingeborene und in Stämmen lebende Völker
Die ILO - Konvention 169 ist das erste internationale Abkommen, das grundlegende
Rechte für indigene und in Stämmen lebende Völker auf ein selbstbestimmtes Leben
garantieren soll. Weltweit gehören 300 Millionen Menschen in über 70 Ländern
indigenen Völkern, Nationen und Gemeinschaften an. Indigene sind oft Opfer von
Diskriminierung, Ausbeutung, Unterdrückung, Folter, staatlichem Mord, bis hin zum
Ethno - und Genozid.
Die ILO - Konvention ist ein Instrument, das die Identität eingeborener Völker und
deren Rechte auf Weiterentwicklung eigener Institutionen im Rahmen der eigenen
Kultur verankert. Die Artikel der Konvention betreffen u. a. den Schutz vor Entzug
bzw. Zerstörung des traditionellen Lebensraumes, die Beschäftigungsbedingungen
und Berufsbildung von Angehörigen dieser Völker, das Bildungswesen (Verwendung
der Eingeborenensprache, Heranziehung eigener kultureller Bestrebungen) und das
Gesundheitswesen. Ein wichtiger Grundsatz, der die gesamte Konvention
durchzieht, liegt darin, die Einbindung indigener Völker in Entscheidungen, die sie
oder ihren Lebensraum betreffen, vorzuschreiben.
Diese Konvention stellt einen wichtigen Fortschritt im Ringen um die Rechte
eingeborener Völker dar und kann als neuer ‚Mindeststandard‘ im Umgang mit ihnen
betrachtet werden. Die Organisationen eingeborener Völker fordern die Ratifikation
der Konvention durch möglichst viele Staaten, da sie einen wesentlichen
solidarischen Beitrag im Ringen um die Rechte eingeborener Völker bedeutet. Die
sich aus der Ratifikation ergebende Hauptverpflichtung für unser Land würde darin
liegen, regelmäßig Berichte über die Verwirklichung der Konvention durch Österreich
in Genf vorzulegen.
Auch wurde mit der Resolution Nr. 48/163 der UN - Generalversammlung im
Dezember 1994 die Internationale Dekade eingeborener Bevölkerungen proklamiert.
Österreich sollte daher gerade jetzt - in der UN - Dekade zu den Indigenen Völkern
der Welt (1994 - 2004) - unterzeichnen.
Bereits am 17. Juni 1993 wurde im österreichischen Parlament der
Entschließungsantrag 356 /A(E) betreffend die Ratifikation des internationalen
Übereinkommens ILO Nr.169 einstimmig beschlossen. Einen weiteren einstimmigen
Beschluß des Nationalrates zur Ratifizierung der ILO - Konvention 169 gab es am 11.
Juli 1997. Trotz zweimaligem Beschluß des Nationalrates wurde die Ratifizierung
bisher nicht eingeleitet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen.
Die Bundesregierung möge im Sinne des Entschließungsantrages 356/A(E) vom
17. Juni 1993 und des Entschließungsantrages 250/A(E) (in der Fassung des
Ausschußberichtes 836 der Beilagen), einstimmig beschlossen in der 83. Sitzung
des NR am 11. Juli 1997, die notwendigen Schritte zur Ratifikation des
internationalen Übereinkommens ILO Nr.169 einleiten und die Ratifikationsurkunde
in Genf hinterlegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuß
vorgeschlagen.