115/AE XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Mag. Ulrike Lunacek, Freunde und
Freundinnen
betreffend
Information des Österreichischen Nationalrats und der zuständigen
Ausschüsse über die Standpunkte und Vorhaben der Bundesregierung
betreffend EU - Grundrechtscharta
Der Europäische Rat von Köln am 3. / 4. Juni 1999 hat beschlossen, daß die auf
der Ebene der Union geltenden Grundrechte in einer Charta zusammengefaßt
werden sollen, um deren überragende Bedeutung und Tragweite sichtbar zu
machen.
Der außerordentliche Rat von Tampere am 15. / 16. Oktober 1999 hat
festgelegt, daß zur Vorbereitung dieser Charta ein Konvent konstituiert wird. In
diesen Konvent haben die Bundesregierung Altbundeskanzler Dr. Franz
Vranitzky und der Nationalrat den ehemaligen 2. Nationalratspräsidenten Dr.
Heinrich Neisser und Abg. z. NR Dr. Harald Ofner als österreichische Vertreter
entsandt. In der Präsidialkonferenz des Nationalrats am 3. Dezember 1999
wurde „angeregt, für einen intensiven Informationsfluss über die Arbeit des
Gremiums an den österreichischen Nationalrat bzw. an die zuständigen
Ausschüsse zu sorgen“, worüber Einvernehmen hergestellt werden konnte.
Der Konvent zur Vorbereitung der EU - Grundrechtscharta hat seine Arbeit
aufgenommen und bereits mehrmals getagt. Der nunmehr zweite Bericht des
Konvents wird am 14. 3. 2000 von den beiden Berichterstattern des
Europäischen Parlaments in der Plenarversammlung des Europäischen
Parlaments präsentiert und ebendort diskutiert.
Altbundeskanzler Dr. Vranitzky hat nach der Regierungsbildung der ÖVP und
FPÖ sein Mandat als Regierungsvertreter zurückgelegt. Damit gibt es derzeit
keinen von der Bundesregierung in den genannten Konvent nominierten
Vertreter. Der österreichische Nationalrat wurde von der Bundesregierung über
deren Vorhaben und Ziele in Bezug auf die EU - Grundrechtscharta und über die
bereits erfolgten Schritte im Konvent bis heute nicht informiert.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, ohne weitere Verzögerung
einen neuen Regierungsvertreter in den Konvent zur Vorbereitung der EU -
Grundrechtscharta zu ernennen und dem Nationalrat und insbesondere dem
zuständigen Ausschuss für Menschenrechte über die Aktivitäten und Ziele der
Regierung betreffend EU - Grundrechtscharta umgehend Bericht zu erstatten.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Ausschuss für
Menschenrechte zuzuweisen.