115/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Mag. Ulrike Lunacek, Freunde und

Freundinnen

 

betreffend

 

Information des Österreichischen Nationalrats und der zuständigen

Ausschüsse über die Standpunkte und Vorhaben der Bundesregierung

betreffend EU - Grundrechtscharta

 

Der Europäische Rat von Köln am 3. / 4. Juni 1999 hat beschlossen, daß die auf

der Ebene der Union geltenden Grundrechte in einer Charta zusammengefaßt

werden sollen, um deren überragende Bedeutung und Tragweite sichtbar zu

machen.

 

Der außerordentliche Rat von Tampere am 15. / 16. Oktober 1999 hat

festgelegt, daß zur Vorbereitung dieser Charta ein Konvent konstituiert wird. In

diesen Konvent haben die Bundesregierung Altbundeskanzler Dr. Franz

Vranitzky und der Nationalrat den ehemaligen 2. Nationalratspräsidenten Dr.

Heinrich Neisser und Abg. z. NR Dr. Harald Ofner als österreichische Vertreter

entsandt. In der Präsidialkonferenz des Nationalrats am 3. Dezember 1999

wurde „angeregt, für einen intensiven Informationsfluss über die Arbeit des

Gremiums an den österreichischen Nationalrat bzw. an die zuständigen

Ausschüsse zu sorgen“, worüber Einvernehmen hergestellt werden konnte.

 

Der Konvent zur Vorbereitung der EU - Grundrechtscharta hat seine Arbeit

aufgenommen und bereits mehrmals getagt. Der nunmehr zweite Bericht des

Konvents wird am 14. 3. 2000 von den beiden Berichterstattern des

Europäischen Parlaments in der Plenarversammlung des Europäischen

Parlaments präsentiert und ebendort diskutiert.

 

Altbundeskanzler Dr. Vranitzky hat nach der Regierungsbildung der ÖVP und

FPÖ sein Mandat als Regierungsvertreter zurückgelegt. Damit gibt es derzeit

keinen von der Bundesregierung in den genannten Konvent nominierten

Vertreter. Der österreichische Nationalrat wurde von der Bundesregierung über

deren Vorhaben und Ziele in Bezug auf die EU - Grundrechtscharta und über die

bereits erfolgten Schritte im Konvent bis heute nicht informiert.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die österreichische Bundesregierung wird ersucht, ohne weitere Verzögerung

einen neuen Regierungsvertreter in den Konvent zur Vorbereitung der EU -

Grundrechtscharta zu ernennen und dem Nationalrat und insbesondere dem

zuständigen Ausschuss für Menschenrechte über die Aktivitäten und Ziele der

Regierung betreffend EU - Grundrechtscharta umgehend Bericht zu erstatten.

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Ausschuss für

Menschenrechte zuzuweisen.