119/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Van der Bellen, Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

 

 

betreffend: Verfahren der EU bei Verletzung von EU - Grundwerten

 

 

Am Montag dem 31. Jänner 2000 erließ die Portugiesische EU - Ratspräsidentschaft

im Namen der EU - 14 eine Stellungnahme zur Regierungsbildung in Österreich,

wonach aufgrund der Regierungsbeteiligung der Freiheitlichen Partei Österreichs

seitens der Regierungen der 14 Mitgliedstaaten bilaterale Maßnahmen auf politischer

Ebene verhängt werden: bilaterale offizielle Kontakte auf politischer Ebene werden

ausgesetzt, österreichische KandidatInnen in Internationalen Organisationen sollen

keine Unterstützung von den EU - 14 Regierungen erfahren, und österreichische

Botschafter in EU - Hauptstädten werden nur auf technischer Ebene empfangen

werden.

 

Diese Maßnahmen sind aufgrund des Tabubruches der Österreichischen Volkspartei,

eine Partei, die für ihre rassistischen und die NS - Zeit verharmlosenden Aussagen

bekannt ist, in die Regierung aufzunehmen, verständlich.

 

Damit derartige Maßnahmen jedoch in Zukunft auf eine solide rechtliche Basis

gestellt werden, erscheint es notwendig, für drohende Verletzungen der Grundwerte

der Europäischen Union durch ein jetziges oder künftiges Mitgliedsland ein klares

mehrstufiges Verfahren einzurichten. Dieses soll zunächst die Beobachtung dieses

Landes vorsehen, dann eine Verwarnung und schließlich Sanktionen gegen das

Mitgliedsland beinhalten. Als Anknüpfungspunkt könnte etwa das strukturierte

Verfahren im Rahmen des sogenannten Stabilitätspaktes dienen.

 

Ein erster Schritt in diese Richtung ist die derzeit stattfindende Ausarbeitung eines

europäischen Grundrechtekataloges, an der auch österreichische Politiker beteiligt

sind.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird beauftragt, im Rahmen der Regierungskonferenz für die

Ausarbeitung eines allgemein anwendbaren rechtstaatlich geordneten Verfahrens

einzutreten, mit dem drohende bzw. schon erfolgte Verletzungen der Grundwerte der

Europäischen Union (besonders Verstöße gegen Art. 6 und 7 des EUV) durch die

Regierung eines jetzigen oder künftigen Mitgliedslandes zu ahnden sind.

Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, dem Nationalrat halbjährlich über das

Fortschreiten ihrer Bemühungen Auskunft zu erteilen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Außenpolitischen Ausschuß

zuzuweisen.