119/AE XXI.GP
der Abgeordneten Van der Bellen, Lunacek, Freundinnen und Freunde
betreffend: Verfahren der EU bei Verletzung von EU - Grundwerten
Am Montag dem 31. Jänner 2000 erließ die Portugiesische EU - Ratspräsidentschaft
im Namen der EU - 14 eine Stellungnahme zur Regierungsbildung in Österreich,
wonach aufgrund der Regierungsbeteiligung der Freiheitlichen Partei Österreichs
seitens der Regierungen der 14 Mitgliedstaaten bilaterale Maßnahmen auf politischer
Ebene verhängt werden: bilaterale offizielle Kontakte auf politischer Ebene werden
ausgesetzt, österreichische KandidatInnen in Internationalen Organisationen sollen
keine Unterstützung von den EU - 14 Regierungen erfahren, und österreichische
Botschafter in EU - Hauptstädten werden nur auf technischer Ebene empfangen
werden.
Diese Maßnahmen sind aufgrund des Tabubruches der Österreichischen Volkspartei,
eine Partei, die für ihre rassistischen und die NS - Zeit verharmlosenden Aussagen
bekannt ist, in die Regierung aufzunehmen, verständlich.
Damit derartige Maßnahmen jedoch in Zukunft auf eine solide rechtliche Basis
gestellt werden, erscheint es notwendig, für drohende Verletzungen der Grundwerte
der Europäischen Union durch ein jetziges oder künftiges Mitgliedsland ein klares
mehrstufiges Verfahren einzurichten. Dieses soll zunächst die Beobachtung dieses
Landes vorsehen, dann eine Verwarnung und schließlich Sanktionen gegen das
Mitgliedsland beinhalten. Als Anknüpfungspunkt könnte etwa das strukturierte
Verfahren im Rahmen des sogenannten Stabilitätspaktes dienen.
Ein erster Schritt in diese Richtung ist die derzeit stattfindende Ausarbeitung eines
europäischen Grundrechtekataloges, an der auch österreichische Politiker beteiligt
sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird beauftragt, im Rahmen der Regierungskonferenz für die
Ausarbeitung eines allgemein anwendbaren rechtstaatlich geordneten Verfahrens
einzutreten, mit dem drohende bzw. schon erfolgte Verletzungen der Grundwerte der
Europäischen Union (besonders Verstöße gegen Art. 6 und 7 des EUV) durch die
Regierung eines jetzigen oder künftigen
Mitgliedslandes zu ahnden sind.
Die Bundesregierung wird weiters aufgefordert, dem Nationalrat halbjährlich über das
Fortschreiten ihrer Bemühungen Auskunft zu erteilen.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Außenpolitischen Ausschuß
zuzuweisen.