121/A(E) XXI.GP

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer

und Kollegen

 

betreffend Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP) für ein Hilfsbetriebsgebäude des

in Bau befindlichen Kernkraftwerks (KKW) Temelin in der Tschechischen Republik

 

Nach Aufhebung der Baubewilligung für ein Hilfsbetriebsgebäude des in Bau befindlichen

Kernkraftwerks Temelin durch das Prager Obergericht ist im Zuge der Wiederholung des

Bauverfahrens für diesen Teil des KKW auch ein UVP - Verfahren durchzuführen.

 

Mit Schreiben vom 28. Februar 2000 hat das Umweltministerium der Tschechischen

Republik die österreichische Botschaft in Prag von der Eröffnung dieses UVP - Verfahrens in

Kenntnis gesetzt. Nach tschechischem Recht muss die vom Antragsteller vorgelegte

„Dokumentation", in den zuständigen Gemeinden für die Dauer von 30 Kalendertagen zur

öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden. Binnen dieser Frist können Stellungnahmen

abgegeben werden. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endet mit 31. März 2000.

 

Das Umweltbundesamt als Umweltschutzfachstelle des Bundes wurde beauftragt, eine

fachliche Stellungnahme zur vorliegenden Dokumentation zu erarbeiten und diese der

Öffentlichkeit bekannt zu machen.

 

Am 22. März 2000 wird in diesem Sinne ein „Briefing,, durch die vom Umweltbundesamt

koordinierten Fachexperten für Ländervertreter und Umweltorganisationen stattfinden, bei

dem die wesentlichen Ergebnisse der fachlichen Stellungnahme präsentiert werden.

 

Seitens des Umweltministers sind somit bereits die bestmöglichen Voraussetzungen für eine

Mitwirkung österreichischer Bürgerinnen und Bürger an diesem UVP - Verfahren sowie zur

Wahrung der österreichischen Interessen geschaffen worden.

 

Darüberhinaus wird der Umweltminister die Bundesregierung über den Inhalt dieser Stellung -

nahme informieren und diese dem tschechischen Umweltminister zur Berücksichtigung im

Rahmen des anhängigen UVP - Verfahrens übermitteln. Gleichzeitig werden die Bemühungen

fortgesetzt, die angemessene Anhörung der österreichischen Positionen in diesem Verfahren

sowie in möglichen UVP - Folgeverfahren sicherzustellen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

                                                               Entschlißungsantrag

 

 

1. Der Nationalrat unterstützt und begrüßt die bereits ergriffenen Maßnahmen und ersucht

    die Bundesregierung, insbesondere den Umweltminister, weiterhin mit Nachdruck

    österreichische Positionen und Interessen zu vertreten.

 

2. Die Bundesregierung möge die Umweltverträglichkeit des gegenständlichen Bauvorhabens

    sowie in der Folge auch der weiteren UVP - pflichtigen Projektschritte genauestens prüfen

    und aus österreichischer Sicht bewerten, wobei auch auf eine rasche Ratifizierung der

    ESPOO - Konvention durch die Tschechische Republik zu drängen sein wird.

 

3. Die Bundesregierung möge ihre Initiative zur Temelin - UVP durch die von Österreich im

    Zusammenhang mit dem KKW Temelin vorgebrachten ökonomischen und

    energiepolitischen Argumente untermauern und verstärken und ihre Bemühungen um

energiewirtschaftliche Kooperation mit der Tschechischen Republik mit dem Ziel

Möglichkeiten zu einem Verzicht auf das KKW Temelin aufzuzeigen konsequent und

beharrlich fortsetzen

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Umweltausschuß zuzuweisen.