121/A(E) XXI.GP
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Karl Schweitzer
und Kollegen
betreffend Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP) für ein Hilfsbetriebsgebäude des
in Bau befindlichen Kernkraftwerks (KKW) Temelin in der Tschechischen Republik
Nach Aufhebung der Baubewilligung für ein Hilfsbetriebsgebäude des in Bau befindlichen
Kernkraftwerks Temelin durch das Prager Obergericht ist im Zuge der Wiederholung des
Bauverfahrens für diesen Teil des KKW auch ein UVP - Verfahren durchzuführen.
Mit Schreiben vom 28. Februar 2000 hat das Umweltministerium der Tschechischen
Republik die österreichische Botschaft in Prag von der Eröffnung dieses UVP - Verfahrens in
Kenntnis gesetzt. Nach tschechischem Recht muss die vom Antragsteller vorgelegte
„Dokumentation", in den zuständigen Gemeinden für die Dauer von 30 Kalendertagen zur
öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden. Binnen dieser Frist können Stellungnahmen
abgegeben werden. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endet mit 31. März 2000.
Das Umweltbundesamt als Umweltschutzfachstelle des Bundes wurde beauftragt, eine
fachliche Stellungnahme zur vorliegenden Dokumentation zu erarbeiten und diese der
Öffentlichkeit bekannt zu machen.
Am 22. März 2000 wird in diesem Sinne ein „Briefing,, durch die vom Umweltbundesamt
koordinierten Fachexperten für Ländervertreter und Umweltorganisationen stattfinden, bei
dem die wesentlichen Ergebnisse der fachlichen Stellungnahme präsentiert werden.
Seitens des Umweltministers sind somit bereits die bestmöglichen Voraussetzungen für eine
Mitwirkung österreichischer Bürgerinnen und Bürger an diesem UVP - Verfahren sowie zur
Wahrung der österreichischen Interessen geschaffen worden.
Darüberhinaus wird der Umweltminister die Bundesregierung über den Inhalt dieser Stellung -
nahme informieren und diese dem tschechischen Umweltminister zur Berücksichtigung im
Rahmen des anhängigen UVP - Verfahrens übermitteln. Gleichzeitig werden die Bemühungen
fortgesetzt, die angemessene Anhörung der österreichischen Positionen in diesem Verfahren
sowie in möglichen UVP - Folgeverfahren sicherzustellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschlißungsantrag
1. Der Nationalrat unterstützt und begrüßt die bereits ergriffenen Maßnahmen und ersucht
die Bundesregierung, insbesondere den Umweltminister, weiterhin mit Nachdruck
österreichische Positionen und Interessen zu vertreten.
2. Die Bundesregierung möge die Umweltverträglichkeit des gegenständlichen Bauvorhabens
sowie in der Folge auch der weiteren UVP - pflichtigen Projektschritte genauestens prüfen
und aus österreichischer Sicht bewerten, wobei auch auf eine rasche Ratifizierung der
ESPOO - Konvention durch die Tschechische Republik zu drängen sein wird.
3. Die Bundesregierung möge ihre Initiative zur Temelin - UVP durch die von Österreich im
Zusammenhang mit dem KKW Temelin vorgebrachten ökonomischen und
energiepolitischen
Argumente untermauern und verstärken und ihre Bemühungen um
energiewirtschaftliche Kooperation mit der Tschechischen Republik mit dem Ziel
Möglichkeiten zu einem Verzicht auf das KKW Temelin aufzuzeigen konsequent und
beharrlich fortsetzen
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Umweltausschuß zuzuweisen.