128/A XXI.GP

 

ANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Durchführung einer Sonderprüfung des Rechnungshofes gemäß § 99 (1) GOG

hinsichtlich der gebarungsrelevanten Vorgänge bei der Abwicklung des ‚1WorJd Sports Award

of the Century 1999”.

 

Der "Word Sports Award of the Century 1999", der am 19. November 1999 in der

Staatsoper stattfand, wirft hinsichtlich der Förderungsvergabe sowie der Höhe der

Förderung durch den Bund verschiendene Fragen auf.

 

Aus der Anfragebeantwortung 209/AB XXI. GP zur Anfrage 159/J XXI. GP wird ersichtlich,

dass Förderungsentscheidungen offenbar ohne Vorliegen formeller Ansuchen getroffen

wurden. Diese vom Ministerrat am 9. Februar 1999 getroffene Förderungsentscheidung

wurde in der Folge sowohl hinsichtlich der Förderungshöhe (von 25 Millionen Schilling auf

16,5 Millionen Schilling) als auch hinsichtlich des Förderungswerbers (zunächst

Österreichische Sporthilfe, danach Neuper & Team GmbH) verändert, wobei diese

Änderungen offenbar nicht mehr durch den Ministerrat erfolgten.

 

Zu untersuchen ist hinsichtlich der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auch die Vereinbarung

mit dem Förderungswerber, die den Verbleib des Gewinns bei der Neuper & Team GmbH

vorsah, obwohl die kosten zu etwa 70 % aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden.

 

Die Gesamtkosten dieser Abendveranstaltung betrugen laut dem letzten Budget ca. 45

Millionen Schilling. Laut Anfragebeantwortung wurden für diese Veranstaltung 96

Einzelkarten sowie 49 Logen verkauft. Allein die kosten des Buffets (budgetiert mit 2

Millionen Schilling) werfen die Frage der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit auf. Auch der

Vertrag mit dem ORF, dessen Produktionskosten höher waren als die gesamten Einnahmen

aus den TV - Rechten dürfte nicht üblichen Vereinbarungen bei der Übertragung von

Veranstaltungen aus dem Sportbereich entsprechen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Rechnungshof wird gemäß § 99 GOG mit der Durchführung einer Sonderprüfung

hinsichtlich der gebarungsrelevanten Vorgänge bei der Abwicklung des “World Sports Award

of the Century” beauftragt.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Rechnungshofausschuß vorgeschlagen.