135/AE XXI.GP
der Abgeordneten Gabriele Binder, Mag. Barbara Prammer, Franz Riepl, Heidrun Silhavy,
Gerhard Reheis
und GenossInnen
betreffend SPÖ - Forderungen zum Familien - Volksbegehrens
Österreich verfügt über ein umfangreiches und differenziertes System der Familienförderung
und zählt im internationalen Vergleich zu den Staaten mit einem hohen Niveau an
familienpolitischen Leistungen.
Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des im Jahr 1998 beschlossenen zusätzlich jährlich 12
Mrd. Schilling umfassenden Familienpakets wurde die herausragende Stellung Österreichs
noch weiter gestärkt.
In der vergangenen Legislaturperiode wurden zwei Mal je 1,2 Mrd. Schilling (Bund und
Länder) zur Errichtung von zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen aufgewendet. Mit der
ersten Tranche wurden rund 20.000 zusätzliche Plätze geschaffen. Der Schwerpunkt des
Ausbaus bei der zweiten Kindergartenmilliarde, die 1998 beschlossen worden ist, wird für
Kinder unter drei Jahren und Kindern ab sechs Jahren (Nachmittagsbetreuung) liegen. Damit
wurden bisher rund 10.000 Betreuungsplätze eingerichtet. Die für die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf so wichtige flächendeckende und bedarfsgerechte Ausstattung mit
Kinderbetreuungsplätzen ist in Österreich nach wie vor deutlich niedriger als im EU -
Durchschnitt. Insbesondere für die unter dreijährigen und ab sechsjährigen Kinder besteht ein
großer Nachholbedarf
Das Familienförderungssystem weist zwar ein hohes Transfer - oder Geldleistungsniveau aber
ein niedriges Dienstleistungsniveau auf. Neben den generellen Zukunftsperspektiven bilden
heute Institutionen zur leichteren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie
Betreuungseinrichtungen, das Recht auf Teilzeitbeschäftigung und ein garantierter
Wiedereinstieg in den Beruf die wichtigsten Voraussetzungen zur Erfüllung des
Kinderwunsches aber auch zur Stabilisierung der Finanzen des gesamten Sozial-
Familienförderungs - und Pensionssystems. Insbesondere gilt es daher, die Erwerbsbeteiligung
der Frauen zu sichern und weiter auszubauen.
Im österreichischen Familienförderungssystem dominiert das horizontale Verteilungsprinzip -
von den kinderlosen zu den kinderbetreuenden Haushalten - davon gehen aber auch vertikale
Umverteilungseffekte aus. Rund 40 % der Mittel fließen ins Drittel mit den niedrigsten
Einkommen. 34 % ins mittlere und 25 % ins obere Einkommensdrittel. Das gesamte
Familienförderungssystem muss in Zukunft mehr als bisher die einkommensschwachen
Familien, insbesondere AlleinerzieherInnen und Mehrkindfamilien mit niedrigem
Einkommen, bevorzugen und damit sozial gerechter und treffsicherer werden. Auch beim
Finanzierungsaufkommen der Familienforderungsmittel ist mehr auf soziale Gerechtigkeit
Bedacht zu nehmen und ein neues Finanzierungsinstrument - wie z. B.
wertschöpfungsbezogene Komponenten - heranzuziehen.
Die zur Verfügung stehenden Budget - bzw. FLAF - Mittel müssen vor allem auf
Infrastrukturmaßnahmen, die dringend notwendig sind und jene Bevölkerungsgruppen, die sie
auf Grund ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation brauchen, konzentriert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Interesse der Kinder, Jugendlichen, Frauen und
Familien folgende Maßnahmen zu setzen bzw. für die Verwirklichung folgender
Zielsetzungen zu sorgen:
1. Die sofortige Erhöhung des Karenzgeldes auf 6.000 Schilling sowie mittelfristig die
Anhebung des Karenzgeldes auf ein existenzsicherndes Niveau.
2. Die sofortige Verlängerung des Karenzgeldbezuges für AlleinerzieherInnen auf zwei
Jahre.
3. Die sofortige Bereitstellung einer weiteren Milliarde zum zügigen Ausbau von
Kinderbetreuungsplätzen mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten, insbesondere für Kinder
im Alter bis zu drei Jahren
und ab sechs Jahren.
4. Die Einrichtungen von Betriebskindergärten forcieren.
5. Verankerung des Rechts des Kindes auf einen Kinderbetreuungsplatz mit hohem, klar
definiertem, bundeseinheitlichem Qualitätsstandard.
6. Das Recht auf Teilzeitarbeit bis zum Schuleintritt des Kindes mit dem Recht auf einen
Vollzeitarbeitsplatz zurückzukehren.
7. Partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit und die Väterkarenz in der Öffentlichkeit
starker bewußt machen..
8. Die Behaltefrist (Kündigungsschutz) nach der Karenzzeit von 4 auf 26 Wochen
verlängern.
9. Die Wiedereinstiegshilfen nach familienbedingten Unterbrechungen (Qualifizierung,
Neuorientierung, finanziell ausreichend ausstatten, bewerben und breit streuen) ausbauen
10. Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle auf der Basis betrieblicher und
kollektivvertraglicher Vereinbarungen umsetzen.
11. Verstärkung und Ausweitung der Weiterbildungsmaßnahmen und der Beratung für
KarenzgeldbezieherInnen.
12. Bundesweit einheitliche Rahmengesetzgebung für die Sozialhilfe schaffen.
13. Die Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds von lohnsummenabhängigen
Beiträgen auf Wertschöpfungskomponenten schrittweise umgestalten.
14. Die bereits beschlossenen Maßnahmen gegen Gewalt in den Medien sind weiter
fortzusetzen und zu verstärken. Dazu zählen u. a. die Schaffung bzw. Initiierung eines
nationalen bzw. EU - weiten Jugendmedienschutzgesetzes mit folgenden Schwerpunkten:
Medienkommission, System einer freiwilligen Selbstkontrolle aller Anbieter,
Positivkennzeichnung aller Mediensparten mit konkreten Bewertungskriterien,
„Gütesiegel“ für Video - und Computerspiele bzw. Internetangeboten (Internet -
Impressum).
Weiters sollen die Medienkompetenzen der Eltern und Kinder gestärkt und die
Ausbildung von
Medienpädagogen forciert werden.
15. Weitere Maßnahmen zur Aufklärung und Information über Sekten und destruktive Kulte.
Ausbau der Prävention und Krisenintervention vor allem in Schulen,
Jugendorganisationen und Erwachsenenbildungseinrichtungen und
Familienberatungsstellen, Neuauflage der „Sekten - Broschüre“.
16. Die SchülerInnen - und Lehrlingsfreifahrt bzw. Fahrtenbeihilfe ist für jene, die außerhalb
des Wohnortes eine Zweitunterkunft haben (Heimfahrtbeihilfe für InternatsschülerInnen
und - lehrlinge) auszuweiten. Weiters soll die Freifahrt auch bei privaten
Verkehrsbetrieben ermöglicht, der Kreis der Freifahrtberechtigten (z. B. Praktikanten
u.s.w.) erweitert und der Selbstbehalt bei mehreren Fahrausweisen nur ein Mal
eingehoben werden
17. Mitfinanzierung des Familienlastenausgleichsfonds bei Zahnspangen und
Kieferregulierungen für Kinder und Jugendliche.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Familienausschuß zu zuweisen.