135/AE XXI.GP

 

E n t s c h l i e ß u n g s a n t r a g

 

 

der Abgeordneten Gabriele Binder, Mag. Barbara Prammer, Franz Riepl, Heidrun Silhavy,

Gerhard Reheis

und GenossInnen

betreffend SPÖ - Forderungen zum Familien - Volksbegehrens

 

Österreich verfügt über ein umfangreiches und differenziertes System der Familienförderung

und zählt im internationalen Vergleich zu den Staaten mit einem hohen Niveau an

familienpolitischen Leistungen.

 

Mit dem schrittweisen Inkrafttreten des im Jahr 1998 beschlossenen zusätzlich jährlich 12

Mrd. Schilling umfassenden Familienpakets wurde die herausragende Stellung Österreichs

noch weiter gestärkt.

 

In der vergangenen Legislaturperiode wurden zwei Mal je 1,2 Mrd. Schilling (Bund und

Länder) zur Errichtung von zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen aufgewendet. Mit der

ersten Tranche wurden rund 20.000 zusätzliche Plätze geschaffen. Der Schwerpunkt des

Ausbaus bei der zweiten Kindergartenmilliarde, die 1998 beschlossen worden ist, wird für

Kinder unter drei Jahren und Kindern ab sechs Jahren (Nachmittagsbetreuung) liegen. Damit

wurden bisher rund 10.000 Betreuungsplätze eingerichtet. Die für die Vereinbarkeit von

Familie und Beruf so wichtige flächendeckende und bedarfsgerechte Ausstattung mit

Kinderbetreuungsplätzen ist in Österreich nach wie vor deutlich niedriger als im EU -

Durchschnitt. Insbesondere für die unter dreijährigen und ab sechsjährigen Kinder besteht ein

großer Nachholbedarf

 

Das Familienförderungssystem weist zwar ein hohes Transfer - oder Geldleistungsniveau aber

ein niedriges Dienstleistungsniveau auf. Neben den generellen Zukunftsperspektiven bilden

heute Institutionen zur leichteren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wie

Betreuungseinrichtungen, das Recht auf Teilzeitbeschäftigung und ein garantierter

Wiedereinstieg in den Beruf die wichtigsten Voraussetzungen zur Erfüllung des

Kinderwunsches aber auch zur Stabilisierung der Finanzen des gesamten Sozial-

Familienförderungs - und Pensionssystems. Insbesondere gilt es daher, die Erwerbsbeteiligung

der Frauen zu sichern und weiter auszubauen.

Im österreichischen Familienförderungssystem dominiert das horizontale Verteilungsprinzip -

von den kinderlosen zu den kinderbetreuenden Haushalten - davon gehen aber auch vertikale

Umverteilungseffekte aus. Rund 40 % der Mittel fließen ins Drittel mit den niedrigsten

Einkommen. 34 % ins mittlere und 25 % ins obere Einkommensdrittel. Das gesamte

Familienförderungssystem muss in Zukunft mehr als bisher die einkommensschwachen

Familien, insbesondere AlleinerzieherInnen und Mehrkindfamilien mit niedrigem

Einkommen, bevorzugen und damit sozial gerechter und treffsicherer werden. Auch beim

Finanzierungsaufkommen der Familienforderungsmittel ist mehr auf soziale Gerechtigkeit

Bedacht zu nehmen und ein neues Finanzierungsinstrument - wie z. B.

wertschöpfungsbezogene Komponenten - heranzuziehen.

 

Die zur Verfügung stehenden Budget - bzw. FLAF - Mittel müssen vor allem auf

Infrastrukturmaßnahmen, die dringend notwendig sind und jene Bevölkerungsgruppen, die sie

auf Grund ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation brauchen, konzentriert werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Interesse der Kinder, Jugendlichen, Frauen und

Familien folgende Maßnahmen zu setzen bzw. für die Verwirklichung folgender

Zielsetzungen zu sorgen:

 

1. Die sofortige Erhöhung des Karenzgeldes auf 6.000 Schilling sowie mittelfristig die

    Anhebung des Karenzgeldes auf ein existenzsicherndes Niveau.

 

2. Die sofortige Verlängerung des Karenzgeldbezuges für AlleinerzieherInnen auf zwei

    Jahre.

 

3. Die sofortige Bereitstellung einer weiteren Milliarde zum zügigen Ausbau von

    Kinderbetreuungsplätzen mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten, insbesondere für Kinder

    im Alter bis zu drei Jahren und ab sechs Jahren.

4. Die Einrichtungen von Betriebskindergärten forcieren.

 

5. Verankerung des Rechts des Kindes auf einen Kinderbetreuungsplatz mit hohem, klar

    definiertem, bundeseinheitlichem Qualitätsstandard.

 

6. Das Recht auf Teilzeitarbeit bis zum Schuleintritt des Kindes mit dem Recht auf einen

    Vollzeitarbeitsplatz zurückzukehren.

 

7. Partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit und die Väterkarenz in der Öffentlichkeit

    starker bewußt machen..

 

8. Die Behaltefrist (Kündigungsschutz) nach der Karenzzeit von 4 auf 26 Wochen

    verlängern.

 

9. Die Wiedereinstiegshilfen nach familienbedingten Unterbrechungen (Qualifizierung,

    Neuorientierung, finanziell ausreichend ausstatten, bewerben und breit streuen) ausbauen

 

10. Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle auf der Basis betrieblicher und

      kollektivvertraglicher Vereinbarungen umsetzen.

 

11. Verstärkung und Ausweitung der Weiterbildungsmaßnahmen und der Beratung für

      KarenzgeldbezieherInnen.

 

12. Bundesweit einheitliche Rahmengesetzgebung für die Sozialhilfe schaffen.

 

13. Die Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds von lohnsummenabhängigen

      Beiträgen auf Wertschöpfungskomponenten schrittweise umgestalten.

 

14. Die bereits beschlossenen Maßnahmen gegen Gewalt in den Medien sind weiter

      fortzusetzen und zu verstärken. Dazu zählen u. a. die Schaffung bzw. Initiierung eines

      nationalen bzw. EU - weiten Jugendmedienschutzgesetzes mit folgenden Schwerpunkten:

      Medienkommission, System einer freiwilligen Selbstkontrolle aller Anbieter,

      Positivkennzeichnung aller Mediensparten mit konkreten Bewertungskriterien,

      „Gütesiegel“ für Video - und Computerspiele bzw. Internetangeboten (Internet -

      Impressum).

      Weiters sollen die Medienkompetenzen der Eltern und Kinder gestärkt und die

      Ausbildung von Medienpädagogen forciert werden.

15. Weitere Maßnahmen zur Aufklärung und Information über Sekten und destruktive Kulte.

      Ausbau der Prävention und Krisenintervention vor allem in Schulen,

      Jugendorganisationen und Erwachsenenbildungseinrichtungen und

      Familienberatungsstellen, Neuauflage der „Sekten - Broschüre“.

 

16. Die SchülerInnen - und Lehrlingsfreifahrt bzw. Fahrtenbeihilfe ist für jene, die außerhalb

      des Wohnortes eine Zweitunterkunft haben (Heimfahrtbeihilfe für InternatsschülerInnen

      und - lehrlinge) auszuweiten. Weiters soll die Freifahrt auch bei privaten

      Verkehrsbetrieben ermöglicht, der Kreis der Freifahrtberechtigten (z. B. Praktikanten

      u.s.w.) erweitert und der Selbstbehalt bei mehreren Fahrausweisen nur ein Mal

      eingehoben werden

 

17. Mitfinanzierung des Familienlastenausgleichsfonds bei Zahnspangen und

      Kieferregulierungen für Kinder und Jugendliche.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Familienausschuß zu zuweisen.