140/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einführung einer verschuldensunabhängigen Medizinhaftung

 

Laut internationalen Studien ist bekannt, daß etwa 3,7 % aller Patientinnen im Spital

durch falsche Behandlungen geschädigt werden. Nur jeder zehnte Geschädigte geht

in Österreich den Weg, vor Gericht Schadenersatz zu fordern. Der gegenwärtige

Zustand der Arzthaftung in Österreich ist sowohl für geschädigte PatientInnen als

auch für ÄrztInnen unbefriedigend. Der Rechtsweg dauert meist jahrelang, da der

Nachweis eines schuldhaften Verhaltens des Arztes schwer zu erbringen ist, und ist

für die Geschädigten mit beträchtlichen finanziellen Risiken verbunden.

Auch eine Beweislastumkehr ist nicht der richtige Weg, sondern würde dazu führen,

daß die Ausrichtung der medizinischen Methoden nicht mehr nach Patientlnnenwohl

sondern nach versicherungsmathematischer Sicherheit (Stichwort: Kaiserschnitt statt

natürlicher Geburt) erfolgt.

 

Die Vorteile einer verschuldensunabhängigen Medizinhaftung liegen auf der Hand:

-              Wechsel vom Zivilprozeß in das sozialgerichtliche Verfahren, dadurch werden

                die oben angeführten verfahrensrechtlichen Nachteile für Patientinnen

                minimiert bis eliminiert)

-              eine Haftungsablöse für Behandlungsschäden, d.h. daß ein Arzt/eine ÄrztIn

                nicht mehr persönlich für einen von ihm/ihr verursachten Behandlungsfehler

                haftet.

-              Orientierung am Modell der gesetzlichen Unfallversicherung

-              einheitliche Haftung für den gesamten medizinischen Dienstleistungssektor,

                daher Medizinhaftung und nicht wie bisher Arzthaftung.

 

Das Modell einer verschuldensunabhängigen Medizinhaftung kann die vielfältigen

Herausforderungen der medizinischen Praxis besser und harmonischer bewältigen,

als das bisherige Konfrontationssystem, das insbesondere die wichtige

Vertrauensbasis zwischen den Patientinnen und den Erbringerlnnen von

medizinischen Dienstleistungen belastet und immer stärker qualitativ beeinträchtigt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, bis

Jahresende 2000 einen Entwurf für eine verschuldensunabhängige Medizinhaftung

vorzulegen, welche system -, strukturbedingte und von Gesundheitsberufen

verursachte Behandlungsschäden abdeckt und von einer Risikogemeinschaft mit

Ausnahme von Patientinnen getragen wird.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß

vorgeschlagen.