140/AE XXI.GP
des Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde
betreffend Einführung einer verschuldensunabhängigen Medizinhaftung
Laut internationalen Studien ist bekannt, daß etwa 3,7 % aller Patientinnen im Spital
durch falsche Behandlungen geschädigt werden. Nur jeder zehnte Geschädigte geht
in Österreich den Weg, vor Gericht Schadenersatz zu fordern. Der gegenwärtige
Zustand der Arzthaftung in Österreich ist sowohl für geschädigte PatientInnen als
auch für ÄrztInnen unbefriedigend. Der Rechtsweg dauert meist jahrelang, da der
Nachweis eines schuldhaften Verhaltens des Arztes schwer zu erbringen ist, und ist
für die Geschädigten mit beträchtlichen finanziellen Risiken verbunden.
Auch eine Beweislastumkehr ist nicht der richtige Weg, sondern würde dazu führen,
daß die Ausrichtung der medizinischen Methoden nicht mehr nach Patientlnnenwohl
sondern nach versicherungsmathematischer Sicherheit (Stichwort: Kaiserschnitt statt
natürlicher Geburt) erfolgt.
Die Vorteile einer verschuldensunabhängigen Medizinhaftung liegen auf der Hand:
- Wechsel vom Zivilprozeß in das sozialgerichtliche Verfahren, dadurch werden
die oben angeführten verfahrensrechtlichen Nachteile für Patientinnen
minimiert bis eliminiert)
- eine Haftungsablöse für Behandlungsschäden, d.h. daß ein Arzt/eine ÄrztIn
nicht mehr persönlich für einen von ihm/ihr verursachten Behandlungsfehler
haftet.
- Orientierung am Modell der gesetzlichen Unfallversicherung
- einheitliche Haftung für den gesamten medizinischen Dienstleistungssektor,
daher Medizinhaftung und nicht wie bisher Arzthaftung.
Das Modell einer verschuldensunabhängigen Medizinhaftung kann die vielfältigen
Herausforderungen der medizinischen Praxis besser und harmonischer bewältigen,
als das bisherige Konfrontationssystem, das insbesondere die wichtige
Vertrauensbasis zwischen den Patientinnen und den Erbringerlnnen von
medizinischen Dienstleistungen belastet und immer stärker qualitativ beeinträchtigt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, bis
Jahresende 2000 einen Entwurf für eine verschuldensunabhängige Medizinhaftung
vorzulegen, welche system -, strukturbedingte und von Gesundheitsberufen
verursachte Behandlungsschäden abdeckt und von einer Risikogemeinschaft mit
Ausnahme von Patientinnen getragen wird.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß
vorgeschlagen.