142/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Lunacek, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Menschenrechtssituation in Tibet

 

 

Nach Berichten von amnesty international und anderen Menschenrechtsorganisationen

hat China in den Jahren 1998 und 1999 die größten Menschenrechtsverstöße gegen jene,

die gegen die offizielle Politik Chinas Widerstand entwickelten, begangen. Nach

Berichten der Menschenrechtsorganisation waren im Berichtszeitraum 35.000

Menschen von Verfolgung durch den Staat betroffen. Teilweise wurden diese exekutiert

oder in Gefängnissen derart misshandelt, dass sie zu Tode kamen. Jeglicher Kontakt der

politischen Gefangenen zu Angehörigen oder Vertreterinnen von

Menschenrechtsorganisationen wird unterbunden.

 

Das kulturelle und geistige Erbe der Tibeter droht aufgrund einer in großem Maßstab

betriebenen Umsiedlung von Chinesen nach Tibet und aufgrund anhaltender und

weitverbreiteter Beschränkungen der Grundfreiheiten, insbesondere der Versammlungs -,

Meinungs -, Vereinigungs - und Religionsfreiheit, ausgelöscht zu werden. Die Regierung

in Peking hat der Menschenrechtsbeauftragten der Vereinten Nationen Mary Robinson

die Einreise in Tibet verweigert.

 

Die Aufrufe des Dalai Lama an die internationale Gemeinschaft, eine friedliche Lösung

des Tibet - Problems herbeiführen zu helfen, sind weitgehend ungehört geblieben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung möge die anhaltende Diskriminierung des tibetischen Volkes

durch die VR China in aller Klarheit verurteilen. Die Bundesministerin für Auswärtige

Angelegenheiten möge auf die chinesische Regierung dahingehend wirken, ohne

Vorbedingungen mit dem Dalai Lama in einen Dialog über den von ihm vorgelegten

fünf Punkte umfassenden Friedensplanes und über die Zukunft Chinas einzutreten:

 

1) Umwandlung des Gebiets von Tibet in eine Zone des Friedens;

2) Aufgabe der von China betriebenen Politik der Bevölkerungsumsiedlung;

3) Achtung der grundlegenden Menschenrechte und der demokratischen Freiheiten

des tibetischen Volkes;

4) Wiederherstellung und Schutz der natürlichen Umwelt in Tibet;

5) Aufnahme ernsthafter Verhandlungen über den künftigen Autonomiestatus Tibets.

Bis zur Bereitschaft Chinas, über diese Punkte ernsthafte Verhandlungen zu führen,

wird die österreichische Bundesregierung trachten, allfällige wirtschaftliche Kontakte

bzw. beantragte Förderungen oder Bundeshaftungen (Ausfuhrförderung) nur dann zu

unterstützen, wenn aufgrund des konkreten Projektes keine negativen Auswirkungen auf

die Menschrechtssituation zu befürchten sind. Bei sämtlichen außenpolitischen und

wirtschaftlichen Kontakten zwischen öffentlichen Stellen in Österreich und chinesischen

Einrichtungen sollen die Situation in Tibet sowie die Verletzungen von

Menschenrechten thematisiert werden.

 

Das Außenministerium wird ersucht, in Halbjahresabständen dem Ausschuss für

Menschenrechte über die Bemühungen der Bundesregierung Bericht zu erstatten.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte

vorgeschlagen.