142/AE XXI.GP
der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Lunacek, Freundinnen und Freunde
betreffend Menschenrechtssituation in Tibet
Nach Berichten von amnesty international und anderen Menschenrechtsorganisationen
hat China in den Jahren 1998 und 1999 die größten Menschenrechtsverstöße gegen jene,
die gegen die offizielle Politik Chinas Widerstand entwickelten, begangen. Nach
Berichten der Menschenrechtsorganisation waren im Berichtszeitraum 35.000
Menschen von Verfolgung durch den Staat betroffen. Teilweise wurden diese exekutiert
oder in Gefängnissen derart misshandelt, dass sie zu Tode kamen. Jeglicher Kontakt der
politischen Gefangenen zu Angehörigen oder Vertreterinnen von
Menschenrechtsorganisationen wird unterbunden.
Das kulturelle und geistige Erbe der Tibeter droht aufgrund einer in großem Maßstab
betriebenen Umsiedlung von Chinesen nach Tibet und aufgrund anhaltender und
weitverbreiteter Beschränkungen der Grundfreiheiten, insbesondere der Versammlungs -,
Meinungs -, Vereinigungs - und Religionsfreiheit, ausgelöscht zu werden. Die Regierung
in Peking hat der Menschenrechtsbeauftragten der Vereinten Nationen Mary Robinson
die Einreise in Tibet verweigert.
Die Aufrufe des Dalai Lama an die internationale Gemeinschaft, eine friedliche Lösung
des Tibet - Problems herbeiführen zu helfen, sind weitgehend ungehört geblieben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung möge die anhaltende Diskriminierung des tibetischen Volkes
durch die VR China in aller Klarheit verurteilen. Die Bundesministerin für Auswärtige
Angelegenheiten möge auf die chinesische Regierung dahingehend wirken, ohne
Vorbedingungen mit dem Dalai Lama in einen Dialog über den von ihm vorgelegten
fünf Punkte umfassenden Friedensplanes und über die Zukunft Chinas einzutreten:
1) Umwandlung des Gebiets von Tibet in eine Zone des Friedens;
2) Aufgabe der von China betriebenen Politik der Bevölkerungsumsiedlung;
3) Achtung der grundlegenden Menschenrechte und der demokratischen Freiheiten
des tibetischen Volkes;
4) Wiederherstellung und Schutz der natürlichen Umwelt in Tibet;
5) Aufnahme ernsthafter Verhandlungen
über den künftigen Autonomiestatus Tibets.
Bis zur Bereitschaft Chinas, über diese Punkte ernsthafte Verhandlungen zu führen,
wird die österreichische Bundesregierung trachten, allfällige wirtschaftliche Kontakte
bzw. beantragte Förderungen oder Bundeshaftungen (Ausfuhrförderung) nur dann zu
unterstützen, wenn aufgrund des konkreten Projektes keine negativen Auswirkungen auf
die Menschrechtssituation zu befürchten sind. Bei sämtlichen außenpolitischen und
wirtschaftlichen Kontakten zwischen öffentlichen Stellen in Österreich und chinesischen
Einrichtungen sollen die Situation in Tibet sowie die Verletzungen von
Menschenrechten thematisiert werden.
Das Außenministerium wird ersucht, in Halbjahresabständen dem Ausschuss für
Menschenrechte über die Bemühungen der Bundesregierung Bericht zu erstatten.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte
vorgeschlagen.