148/A(E) XXI.GP

 

                                               E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

der Abgeordneten Dr. Cap Josef

und Genossen

betreffend Finanzierung der Künstlersozialversicherung

 

Mit dem Budgetbegleitgesetzes wurde die Erhöhung des Kunstförderungsbeitrages von bisher

4,60 auf 6,60 ATS monatlich ab dem 1.6.2000 beschlossen. Das Budgetbegleitgesetz enthielt

keine Aussagen, in welcher Form die zu erwartenden Mehreinnahmen, die von der

Bundesregierung für das Jahr 2000 mit 35 Mio ATS und für die Folgejahre mit 60 Mio ATS

beziffert wurden, verwendet werden sollen.

 

Da im Regierungsübereinkommen von ÖVP und FPÖ die Schaffung einer

Künstlersozialversicherung vorgesehen ist, im Zusammenhang mit dem Budget 2000 aber

keine finanziellen Vorkehrungen dafür getroffen wurden, stellen die unterzeichneten

Abgeordneten folgenden

 

 

E n t s c h l i e s su n g s a n t r a g

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

1) Die Bundesregierung wird ersucht, die durch Erhöhung des Kunstförderungsbeitrages

entstehenden Mehreinnahmen als Beitrag zur Finanzierung der geplanten

Künstlersozialversicherung und zur Verbesserung der sozialen Lage der Künstler zu

verwenden.

 

2) Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Zeit- und Finanzierungsplan

für die Künstlersozialversicherung vorzulegen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuß vorgeschlagen.