155/AE XXI.GP

 

 

                                                 Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch - Rosek, Nürnberger, Lackner, Annemarie Reitsamer,

Heidrun Silhavy, Verzetnitsch, Mag. Barbara Prammer

und GenossInnen

betreffend ein Programm aktiver Arbeitsmarktpolitik zur Wiedereingliederung von

langzeitarbeitslosen Menschen mit besonderen Bedürfnissen in den Arbeitsmarkt

 

 

Menschen mit besonderen Bedürfnissen sind auch in Österreich überproportional von

Arbeitslosigkeit betroffen. So ist z.B. der Zugang von vorgemerkten Behinderten im

Arbeitsmarktservice im Zeitraum 1993 bis 1997 von 58.644 auf 84.877 Personen gestiegen.

Ein großer Teil dieser Menschen ist langzeitarbeitslos.

 

Das zentrale Gesetz zur beruflichen Integration behinderter Menschen ist das

Behinderteneinstellungsgesetz. Mit der durch die Novelle 1999 erfolgten Neuordnung der

Behinderteneinstellung wurde sichergestellt, dass erfolgreiche Maßnahmen fortgeführt und

neue, innovative Projekte durchgeführt werden können.

 

Ein Schwerpunkt zur Förderung der Beschäftigung behinderter Menschen liegt in der

Qualifizierung, insbesondere durch Modelle zur gezielten Berufsvorbereitung,

Lehrausbildungen, Vermittlung von Teilqualifikationen und die Förderung der Anlehre.

Durch Qualifizierungsmaßnahmen erlangten bisher etwa 1.400 behinderte Menschen eine

höhere Qualifikation.

 

Vorrangiges Ziel der Beschäftigungspolitik für Menschen mit Behinderungen ist die

Integration behinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

 

Der NAP 1999 sieht in der Leitlinie 9 Eingliederungsmaßnahmen für behinderte Menschen

vor, die vor allem von den Bundessozialämtern umzusetzen sind (z.B. Arbeitsassistenz,

Qualifizierungen, gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung oder besondere finanzielle Anreize

für behinderte Frauen).

Trotz dieser Bemühungen stellt die Langzeitarbeitslosigkeit für Menschen mit besonderen

Bedürfnissen noch immer ein zentrales Problem für die österreichische Arbeitsmarktpolitik

dar. Für Menschen mit besonderen Bedürfnissen ist das Risiko, langzeitarbeitslos zu werden,

besonders hoch.

 

Dennoch nimmt die Bundesregierung das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit offensichtlich

nicht ernst: Das Einfrieren des Budgets für aktive Arbeitsmarktpolitik auf dem Niveau des

Jahres 1999 führt im Ergebnis dazu, dass die Förderung der Beschäftigung

langzeitarbeitsloser Menschen in Betrieben durch die „Besondere betriebliche

Eingliederungsbeihilfe“ gegenüber den Vorjahren deutlich eingeschränkt werden muss.

 

Die Förderungen für gemeinnützige Trägervereine werden gekürzt.

 

Die Mittel aus dem Ausgleichstaxfonds werden nicht erhöht.

 

Besonders sind Menschen mit Behinderungen durch das vom zuständigen Bundesminister

vorgestellte Programm ,,Integra“ betroffen. Es ist angesichts der sozialen und wirtschaftlichen

Dimension des Problems ,,Langzeitarbeitslosigkeit“ bei Menschen mit besonderen

Bedürfnissen in einigen Regionen Österreichs sowohl quantitativ als auch qualitativ

ungenügend. Es zielt zudem nicht auf die unmittelbare Vermittlung langzeitarbeitsloser

Menschen auf arbeits - und sozialrechtlich abgesicherte Arbeitsverhältnisse, sondern

verpflichtet Langzeitarbeitslose zu Arbeitsleistungen bis zu sechs Monaten Dauer ohne

Arbeitsverhältnis.

 

Die Vergütungen für diese Arbeitsdienste liegen unter den kollektivvertraglichen

Mindestentgelten für vergleichbare Tätigkeiten und sind zudem nur teilweise

sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Ob die mit diesem Programm verbundenen

Weiterbildungsmaßnahmen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für diese Personen tatsächlich

erhöhen können, ist zudem völlig offen und angesichts der budgetären Enge in der aktiven

Arbeitsmarktpolitik äußerst zweifelhaft.

 

Unser Schwerpunkt im Unterschied zur FP -/VP - Koalition liegt in der Qualifizierung, um

Menschen mit besonderen Bedürfnissen eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen. Diese

Qualifikationen sollen die Teilhabe an der modernen Wissens - und Informationsgesellschaft

sicherstellen. Nur durch höchste Qualifikation kann Chancengleichheit hergestellt werden.

Die Auswirkungen dieses Programmes der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur

Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt für Menschen mit besonderen Bedürfnissen sollen

sich schon im Budget 2000 durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben niederschlagen.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

                                              

 

Entschließung

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen eines Monats ein Programm

der aktiven Arbeitsmarktpolitik zuzuleiten, das

 

•   die nachhaltige Wiedereingliederung von 1.000 langzeitarbeitslosen Menschen mit

    besonderen Bedürfnissen in den Arbeitsmarkt auf Arbeitsplätze, die den arbeits - und

    sozialrechtlichen Bestimmungen entsprechen, zum Ziel hat,

•   zusätzlich ein Programm für die nachhaltige Sicherung von 1.000 Arbeitsplätzen von

    Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die trotz Kündigungsschutz durch die

    dynamische Entwicklung in der Berufswelt, vom Arbeitsplatzverlust betroffen wären,

•   durch ein ausgewogenes Maßnahmenpaket, bestehend aus Qualifikationsangeboten, Aus -

    und Weiterbildungsmaßnahmen, Beschäftigungsförderung und Arbeitsassistenz, den

    Festlegungen des NAP entspricht, daß diese Maßnahmen über alle Politikbereiche zu

    legen sind (Gender mainstreaming),

•   durch eine budgetäre Sonderdotierung, die eine Kofinanzierung aus dem Europäischen

    Sozialfonds ermöglicht, zusätzlich zu den ohnehin laufenden Maßnahmen der aktiven

    Arbeitsmarktpolitik für diese Zielgruppe, finanziert wird.“

 

 

Zuweisungsvorschlag:      Ausschuß für Arbeit und Soziales