155/AE XXI.GP
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriele Heinisch - Rosek, Nürnberger, Lackner, Annemarie Reitsamer,
Heidrun Silhavy, Verzetnitsch, Mag. Barbara Prammer
und GenossInnen
betreffend ein Programm aktiver Arbeitsmarktpolitik zur Wiedereingliederung von
langzeitarbeitslosen Menschen mit besonderen Bedürfnissen in den Arbeitsmarkt
Menschen mit besonderen Bedürfnissen sind auch in Österreich überproportional von
Arbeitslosigkeit betroffen. So ist z.B. der Zugang von vorgemerkten Behinderten im
Arbeitsmarktservice im Zeitraum 1993 bis 1997 von 58.644 auf 84.877 Personen gestiegen.
Ein großer Teil dieser Menschen ist langzeitarbeitslos.
Das zentrale Gesetz zur beruflichen Integration behinderter Menschen ist das
Behinderteneinstellungsgesetz. Mit der durch die Novelle 1999 erfolgten Neuordnung der
Behinderteneinstellung wurde sichergestellt, dass erfolgreiche Maßnahmen fortgeführt und
neue, innovative Projekte durchgeführt werden können.
Ein Schwerpunkt zur Förderung der Beschäftigung behinderter Menschen liegt in der
Qualifizierung, insbesondere durch Modelle zur gezielten Berufsvorbereitung,
Lehrausbildungen, Vermittlung von Teilqualifikationen und die Förderung der Anlehre.
Durch Qualifizierungsmaßnahmen erlangten bisher etwa 1.400 behinderte Menschen eine
höhere Qualifikation.
Vorrangiges Ziel der Beschäftigungspolitik für Menschen mit Behinderungen ist die
Integration behinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Der NAP 1999 sieht in der Leitlinie 9 Eingliederungsmaßnahmen für behinderte Menschen
vor, die vor allem von den Bundessozialämtern umzusetzen sind (z.B. Arbeitsassistenz,
Qualifizierungen, gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung oder besondere finanzielle Anreize
für behinderte Frauen).
Trotz dieser Bemühungen stellt die Langzeitarbeitslosigkeit für Menschen mit besonderen
Bedürfnissen noch immer ein zentrales Problem für die österreichische Arbeitsmarktpolitik
dar. Für Menschen mit besonderen Bedürfnissen ist das Risiko, langzeitarbeitslos zu werden,
besonders hoch.
Dennoch nimmt die Bundesregierung das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit offensichtlich
nicht ernst: Das Einfrieren des Budgets für aktive Arbeitsmarktpolitik auf dem Niveau des
Jahres 1999 führt im Ergebnis dazu, dass die Förderung der Beschäftigung
langzeitarbeitsloser Menschen in Betrieben durch die „Besondere betriebliche
Eingliederungsbeihilfe“ gegenüber den Vorjahren deutlich eingeschränkt werden muss.
Die Förderungen für gemeinnützige Trägervereine werden gekürzt.
Die Mittel aus dem Ausgleichstaxfonds werden nicht erhöht.
Besonders sind Menschen mit Behinderungen durch das vom zuständigen Bundesminister
vorgestellte Programm ,,Integra“ betroffen. Es ist angesichts der sozialen und wirtschaftlichen
Dimension des Problems ,,Langzeitarbeitslosigkeit“ bei Menschen mit besonderen
Bedürfnissen in einigen Regionen Österreichs sowohl quantitativ als auch qualitativ
ungenügend. Es zielt zudem nicht auf die unmittelbare Vermittlung langzeitarbeitsloser
Menschen auf arbeits - und sozialrechtlich abgesicherte Arbeitsverhältnisse, sondern
verpflichtet Langzeitarbeitslose zu Arbeitsleistungen bis zu sechs Monaten Dauer ohne
Arbeitsverhältnis.
Die Vergütungen für diese Arbeitsdienste liegen unter den kollektivvertraglichen
Mindestentgelten für vergleichbare Tätigkeiten und sind zudem nur teilweise
sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Ob die mit diesem Programm verbundenen
Weiterbildungsmaßnahmen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für diese Personen tatsächlich
erhöhen können, ist zudem völlig offen und angesichts der budgetären Enge in der aktiven
Arbeitsmarktpolitik äußerst zweifelhaft.
Unser Schwerpunkt im Unterschied zur FP -/VP - Koalition liegt in der Qualifizierung, um
Menschen mit besonderen Bedürfnissen eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen. Diese
Qualifikationen sollen die Teilhabe an der modernen Wissens - und Informationsgesellschaft
sicherstellen. Nur durch höchste
Qualifikation kann Chancengleichheit hergestellt werden.
Die Auswirkungen dieses Programmes der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt für Menschen mit besonderen Bedürfnissen sollen
sich schon im Budget 2000 durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben niederschlagen.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
Der Nationalrat hat beschlossen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen eines Monats ein Programm
der aktiven Arbeitsmarktpolitik zuzuleiten, das
• die nachhaltige Wiedereingliederung von 1.000 langzeitarbeitslosen Menschen mit
besonderen Bedürfnissen in den Arbeitsmarkt auf Arbeitsplätze, die den arbeits - und
sozialrechtlichen Bestimmungen entsprechen, zum Ziel hat,
• zusätzlich ein Programm für die nachhaltige Sicherung von 1.000 Arbeitsplätzen von
Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die trotz Kündigungsschutz durch die
dynamische Entwicklung in der Berufswelt, vom Arbeitsplatzverlust betroffen wären,
• durch ein ausgewogenes Maßnahmenpaket, bestehend aus Qualifikationsangeboten, Aus -
und Weiterbildungsmaßnahmen, Beschäftigungsförderung und Arbeitsassistenz, den
Festlegungen des NAP entspricht, daß diese Maßnahmen über alle Politikbereiche zu
legen sind (Gender mainstreaming),
• durch eine budgetäre Sonderdotierung, die eine Kofinanzierung aus dem Europäischen
Sozialfonds ermöglicht, zusätzlich zu den ohnehin laufenden Maßnahmen der aktiven
Arbeitsmarktpolitik für diese Zielgruppe, finanziert wird.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuß für Arbeit und Soziales