160/A XXI.GP

 

E n t s c h l i e ß u n g s a n t r a g

 

 

der Abgeordneten Dr. Dieter Antoni, Beate Schasching, Franz Riepl, Dr. Robert Rada,

Gabriele Heinisch - Hosek

betreffend bildungspolitischer Maßnahmen.

 

Laut einer jüngst präsentierten Untersuchung des Instituts für Höhere Studien (IHS) wählen

mehr als 8 % eines Altersjahrganges (über 7.000 Jugendliche) nach dem Ende der

Schulpflicht keine weitere Ausbildung und mehr als die Hälfte dieser Jugendlichen (ca. 5 %

des Altersjahrgangs) verfügt dabei nicht einmal über einen positiven Abschluss der

Pflichtschule. Durch den Abbruch einer Berufsausbildung noch vor ihrem positiven

Abschluss erhöht sich unter den 20 - bis 24 - jährigen der Anteil jener, die nur über eine

Pflichtschule verfügen, sogar auf 15 %.

 

Der Abschluss in der Sekundarstufe II gewinnt als eine erforderliche Minimalqualifikation

zunehmende Anerkennung und wird in der Europäischen Beschäftigungspolitik auch als ein

Kriterium definiert. Das IHS errechnete, dass die Arbeitslosenquote jener Personen, die nur

über einen Pflichtschulabschluss verfügen, mit über 13 % mehr als doppelt so hoch ist, wie

die Arbeitslosenquote von Personen mit einem abgeschlossenen Lehrberuf. Laut IHS sollte es

Ziel der Bildungspolitik sein, annähernd den gesamten Altersjahrgang zu einer

abgeschlossenen Berufsausbildung zu führen.

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, das im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für

Beschäftigung eingeführte Auffangnetz fortzuführen und auszubauen. Alle Jugendlichen, die

sich bilden wollen, sollen auch die Möglichkeit dazu erhalten. Insbesondere sind die

gebührenfreien Angebote für das Nachholen von Schulabschlüssen (z.B.

Hauptschulabschluss) weiterzuführen und auszubauen. Die Maßnahmen zur Berufs - und

Bildungswegorientierung müssen verstärkt angeboten werden. Die Ressourcen für das

berufsbildende Schulwesen sind ausreichend zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Unterrichtsausschuss zuzuweisen.