163/A XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Posch, Schieder und Genossen
betreffend Wiederaufbauhilfe in den türkischen Bürgerkriegsgebieten
Der Bürgerkrieg zwischen Kurden und Türken hat weit über 30.000 Tote
gefordert. Circa 4.000 kurdische Dörfer und Städte wurden zerstört, über drei
Millionen Kurden mußten aus ihrem Siedlungsgebiet fliehen.
Seit einiger Zeit scheint es, als entspanne sich das Verhältnis zwischen Kurden
und Türken langsam, wenngleich es immer wieder zu Gewalttätigkeiten kommt.
Der Weg zu dauerhaftem Frieden und Versöhnung ist somit noch weit.
Ein Beitritt der Türkei zur EU und Stabilität in dieser Region werden allerdings
nur möglich sein, wenn die Kurdenfrage zur Zufriedenheit beider Seiten gelöst
werden kann.
Um dieses Ziel erreichen zu können, ist es vonnöten, die vom Bürgerkrieg am
stärksten betroffenen Gebiete wirtschaftlich zu unterstützen. Damit die
Vertriebenen wieder dauerhaft in ihrem angestammten Siedlungsgebiet ansässig
werden können, ist der Wiederaufbau der zerstörten Siedlungen und Städte ein
vorrangiges Ziel.
Österreich hat derzeit den Vorsitz in der OSZE inne. Aus dieser Position heraus
wäre ein Signal zur Konfliktbereinigung in der Türkei besonders wichtig.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für äußere Angelegenheiten wird ersucht,
1. Wiederaufbauprojekte in den vom Bürgerkrieg betroffenen Siedlungen und
Städten finanziell zu unterstützen,
2. bei solchen Projekten logistische und organisatorische Hilfestellung zu
leisten,
3. im Rahmen von internationalen Organisationen, insbesondere der OSZE,
das Thema Wiederaufbau in den türkischen Bürgerkriegsgebieten
anzusprechen und voranzutreiben,
4. die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen, die sich dem
Wiederaufbau des türkischen Bürgerkriegsgebiet und der Versöhnung
zwischen Kurden und Türken verschrieben haben, zu suchen und deren
Tätigkeit zu
unterstützen,
5. der türkischen Regierung die Wichtigkeit einer Lösung der Kurdenfrage
deutlich vor Augen zu führen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Menschenrechte
beantragt.