171/AE XXI.GP
E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G
der Abgeordneten Mag Barbara Prammer, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Caspar Einem -
und GenossInnen
eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage betreffend das
Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2000 samt Anlagen. (60 u. ZU 60 der Beilagen)
betr. Sicherstellung der Gleichstellung von Männern und Frauen in Österreich
Geltende soziopolitische Machtstrukturen aufzubrechen und damit zu verändern gehört zu
einem der schwierigsten und langwierigsten Unterfangen, denen man sich im Anpassungs -
und Veränderungsprozess des Gemeinwesens aussetzen kann. Dazu gehören nicht nur
geschlechtsbezogene Fragen, aber sie sind in allen dabei angesprochenen Bereichen eine
zusätzliche Gruppe. Frauen stellen bei allen benachteiligten Bevölkerungsgruppierungen und
- schichten noch eine zusätzliche und eigenständige Diskriminierungsgruppe dar.
Die rechtskonservative Bundesregierung bemüht sich mit allen zur Verfügung stehenden
Mitteln, um die bereits errungenen Veränderungen im Sinne der schicht - und
geschlechtsbezogenen konservativen Machtvorstellungen zu revidieren. Im Zentrum ihres
Interesses steht die Absicherung der Interessen der sozial besser gestellten
Bevölkerungsschichten und der männlichen Vormachtstellung.
Der Versuch, den Rückschritt hin zu einer bürgerlichen und männerorientierten Gesellschaft
zu setzen, ist bereits in den ersten Monaten der Amtszeit der rechtskonservativen
Bundesregierung offenkundig geworden. Dies bedeutet zwangsweise eine massive Bedrohung
aller jener Veränderungen der letzten Jahre und Jalrrzehnte, die in Richtung auf eine egalitäre,
jedem Individuum eine autonome Lebensgestaltung zusichernde Gesellschaft abzielt und
versucht, diese zu garantieren.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu setzen,
um die Sicherstellung einer gerechten, gleichstellungsorientierten Gesellschaftsstruktur in
Österreich voranzutreiben. Dazu gehören insbesondere die Absicherung der Berufstätigkeit
von Frauen, der allgemeinen Gleichheitsansätze hinsichtlich der Chancen am Arbeitsplatz
(also der Umsetzung und Weiterentwicklung der Gleichbehandlungsgesetze im öffentlichen
und privatwirtschaftlichen Bereich), des freien und gleichberechtigten Zuganges zu
öffentlichen und politischen Ämtern und die Absicherung der frauenspezifischen
wesentlichen Absicherung im Hinblick auf Garantierung der Eigenständigkeit in schwierigen
persönlichen Situationen (also der Garantie der Aufrechterhaltung und des weiteren Ausbaues
der Frauenhäuser bzw. der Weiterentwicklung eines diesbezüglichen Scheidungsrechts).
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gleichbehandlungsausschuss
zuzuweisen.