172/AE XXI.GP
E N T S C H L I E S S U NG S A N T R A G
der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Beate Schasching, Mag. Gisela Wurm
und GenossInnen
eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage betreffend das
Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2000 samt Anlagen. (60 u. ZU 60 der Beilagen)
betr. Kinderbetreuung
Frauen mit Betreuungspflichten und vor allem Wiedereinsteigerinnen haben nicht nur mit den
unterschiedlichsten Vorurteilen zu kämpfen, sie sind auch mit einer Reihe von
soziopolitischen Benachteiligungen und zusätzlichen Belastungen konfrontiert. So ist - trotz
vielfältigster Sensibilisierungsarbeit, die vor allem durch die sozialdemokratische
Bundesregierung und ihre Frauenministerinnen gesetzt wurde - noch immer zu verzeichnen,
dass der Hauptteil der Betreuungspflichten den Frauen übertragen geblieben ist.
Um Rollenmuster aufzubrechen, bedarf es einer permanenten Sensibilisierungs - und
Aufklärungspolitik.
Die blau - schwarze Koalition unternimmt jedoch ganz im Gegenteil alles, um eine
partnerschaftliche Kinderbetreuung zu unterlaufen und wieder den Frauen die alleinige
Verantwortung fllr die Betreuung und Pflege
der Kinder aufzubürden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, gesetzliche Maßnahmen zu setzen, welche die
weitere Demokratisierung der österreichischen Gesellschaft im geschlechtsdemokratischen
Sinne garantiert. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen im Bereich der Chancen der Frauen
auf dem Arbeitsmarkt und der Kinderbetreuungseinrichtungen. D.h. die Bundesregierung
möge durch entsprechende Maßnahmen gewährleisten, dass der weitere Ausbau von
Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder jeden Alters in allen Bundesländern weiter
voranschreitet. Frauen müssen die Chance erhalten, nicht nur berufstätig zu sein, sondern
einen Teil der Betreuungspflichten abgeben zu können. Dazu gehört,
Kinderbetreuungseinrichtungen bereit zu stellen, die nicht nur über die Mittagszeit, sondern
auch jenseits der Zeitgrenze von 16.00 Uhr bzw. in den Abendstunden und den Ferien den
betreuenden Elternteilen zur Verfügung stehen.
Erst durch diese Gewährleistung wird Frauen die Möglichkeit einer Annäherung an die Zeit -
und Ortautonomie, über die Männer verfügen, egal ob sie nun Väter sind oder nicht,
ermöglicht.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Familienausschuss zuzuweisen.