172/AE XXI.GP

 

E N T S C H L  I E S S U NG S A N T R A G

 

 

der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Beate Schasching, Mag. Gisela Wurm

und GenossInnen

eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage betreffend das

Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2000 samt Anlagen. (60 u. ZU 60 der Beilagen)

 

betr. Kinderbetreuung

 

Frauen mit Betreuungspflichten und vor allem Wiedereinsteigerinnen haben nicht nur mit den

unterschiedlichsten Vorurteilen zu kämpfen, sie sind auch mit einer Reihe von

soziopolitischen Benachteiligungen und zusätzlichen Belastungen konfrontiert. So ist - trotz

vielfältigster Sensibilisierungsarbeit, die vor allem durch die sozialdemokratische

Bundesregierung und ihre Frauenministerinnen gesetzt wurde - noch immer zu verzeichnen,

dass der Hauptteil der Betreuungspflichten den Frauen übertragen geblieben ist.

 

Um Rollenmuster aufzubrechen, bedarf es einer permanenten Sensibilisierungs - und

Aufklärungspolitik.

 

Die blau - schwarze Koalition unternimmt jedoch ganz im Gegenteil alles, um eine

partnerschaftliche Kinderbetreuung zu unterlaufen und wieder den Frauen die alleinige

Verantwortung fllr die Betreuung und Pflege der Kinder aufzubürden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, gesetzliche Maßnahmen zu setzen, welche die

weitere Demokratisierung der österreichischen Gesellschaft im geschlechtsdemokratischen

Sinne garantiert. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen im Bereich der Chancen der Frauen

auf dem Arbeitsmarkt und der Kinderbetreuungseinrichtungen. D.h. die Bundesregierung

möge durch entsprechende Maßnahmen gewährleisten, dass der weitere Ausbau von

Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder jeden Alters in allen Bundesländern weiter

voranschreitet. Frauen müssen die Chance erhalten, nicht nur berufstätig zu sein, sondern

einen Teil der Betreuungspflichten abgeben zu können. Dazu gehört,

Kinderbetreuungseinrichtungen bereit zu stellen, die nicht nur über die Mittagszeit, sondern

auch jenseits der Zeitgrenze von 16.00 Uhr bzw. in den Abendstunden und den Ferien den

betreuenden Elternteilen zur Verfügung stehen.

Erst durch diese Gewährleistung wird Frauen die Möglichkeit einer Annäherung an die Zeit -

und Ortautonomie, über die Männer verfügen, egal ob sie nun Väter sind oder nicht,

ermöglicht.

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Familienausschuss zuzuweisen.