183/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten MMag. Madeleine Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Bericht der Bundesregierung über frauendiskriminierende Regelungen in

Rahmenverträgen bzw. allgemeine Geschäftsbedingungen der Versicherungswirtschaft

 

Selbst eine bloß oberflächliche Betrachtung von Standard - Verträgen der

Versicherungswirtschaft, insbesondere im Bereich Pensionskassen und private

Krankenversicherungen zeigt, dass Versicherungen Faktoren und Umstände, die sich bei

Versicherungsleistungen zum Nachteil von Frauen auswirken, regelmäßig in den Verträgen

bzw. in ihren Leistungskatalogen berücksichtigen.

 

So verlangen z.B. private Krankenversicherungen von Frauen höhere Beiträge mit

Hinweis auf das Risiko der Schwangerschaft und der Geburt, während typischerweise

männliche Risken (Extremsportarten, Kampfsportarten, Hochrisikoverhalten im

Straßenverkehr, Übergewicht) nicht als prämienerhöhende Umstände berücksichtigt

werden.

 

Bei Pensionskassenverträgen wird zwar die im Durchschnitt längere Lebenserwartung

der Frauen zu deren Nachteil gewertet, nicht berücksichtigt wird hingegen die sozial

bedingt geringere Chance, auch nur gleich hohe Beiträge anzusammeln wie Männer.

 

Es sollte daher ein umfassender Überblick über die aktuellen Praktiken der

Versicherungswirtschaft im Hinblick auf Differenzierungen zwischen den Geschlechtern mit

Privilegierungs -  bzw. Diskriminierungswirkung geschaffen werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen, der Bundesminister für

Wirtschaft und Arbeit sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem

Nationalrat binnen zweier Monate einen gegenseitig akkordierten, umfassenden Bericht

über die genannten Praktiken der Versicherungswirtschaft vorzulegen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß vorgeschlagen.