183/AE XXI.GP
der Abgeordneten MMag. Madeleine Petrovic, Freundinnen und Freunde
betreffend Bericht der Bundesregierung über frauendiskriminierende Regelungen in
Rahmenverträgen bzw. allgemeine Geschäftsbedingungen der Versicherungswirtschaft
Selbst eine bloß oberflächliche Betrachtung von Standard - Verträgen der
Versicherungswirtschaft, insbesondere im Bereich Pensionskassen und private
Krankenversicherungen zeigt, dass Versicherungen Faktoren und Umstände, die sich bei
Versicherungsleistungen zum Nachteil von Frauen auswirken, regelmäßig in den Verträgen
bzw. in ihren Leistungskatalogen berücksichtigen.
So verlangen z.B. private Krankenversicherungen von Frauen höhere Beiträge mit
Hinweis auf das Risiko der Schwangerschaft und der Geburt, während typischerweise
männliche Risken (Extremsportarten, Kampfsportarten, Hochrisikoverhalten im
Straßenverkehr, Übergewicht) nicht als prämienerhöhende Umstände berücksichtigt
werden.
Bei Pensionskassenverträgen wird zwar die im Durchschnitt längere Lebenserwartung
der Frauen zu deren Nachteil gewertet, nicht berücksichtigt wird hingegen die sozial
bedingt geringere Chance, auch nur gleich hohe Beiträge anzusammeln wie Männer.
Es sollte daher ein umfassender Überblick über die aktuellen Praktiken der
Versicherungswirtschaft im Hinblick auf Differenzierungen zwischen den Geschlechtern mit
Privilegierungs - bzw. Diskriminierungswirkung geschaffen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen, der Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit sowie der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, dem
Nationalrat binnen zweier Monate einen gegenseitig akkordierten, umfassenden Bericht
über die genannten Praktiken der Versicherungswirtschaft vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß vorgeschlagen.