192/AE XXI.GP
des Abgeordneten Dipl. -Ing. Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend Maßnahmen zur Reduzierung des Pestizidverbrauchs
Durch die Anwendung von Pestiziden entstehen gesellschaftliche Kosten (u.a. beim
Trinkwasser Überwachungs - und Aufbereitungskosten, bei Lebensmitteln
Rückstands - und Kontrollkosten, bei Belastungen der menschlichen Gesundheit
Behandlungskosten), die nicht verursachergerecht internalisiert, d.h. nicht über den
Preis von Pflanzenschutzmitteln in den Marktprozeß zurückgeführt werden.
Wirksame Ansätze für eine Verminderung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes durch
marktwirtschaftliche Instrumente existieren derzeit somit nicht.
Um eine Verminderung der Pflanzenschutzmittelintensität in der Landwirtschaft zu
erreichen, müßte die nationale und europäische Pflanzenschutzpolitik daher
dringend durch finanzielle und marktorientierte Maßnahmen ergänzt werden.
In anderen EU - Mitgliedstaaten wie Dänemark, den Niederlanden und Schweden
wurden im gesellschaftlichen Konsens Aktionsprogramme zur Reduzierung des
Pestizidverbrauchs beschlossen, die eine Halbierung der jährlich verkauften
Wirkstoffmenge innerhalb von 5 - 10 Jahren vorsehen. Unter dieser Zielvorgabe
wurden die Politikmaßnahmen gebündelt und anhand von Erfolgsindikatoren auf ihre
Wirksamkeit hin kontrolliert. Außerdem wurden alle zugelassenen Wirkstoffe anhand
verschärfter Zulassungskriterien überprüft, eine Vielzahl problematischer Wirkstoffe
vom Markt genommen und eine Abgabe auf Pflanzenschutzmittel eingeführt. Durch
das schwedische Programm, das bisher am erfolgreichsten ist, konnte der
Pestizidverbrauch bis 1997 (bezogen auf den Durchschnitt 1981 - 1985) um
insgesamt knapp 70% vermindert werden. Die Strategie der Verminderung des
Pestizidverbrauchs im Rahmen eines Reduktionsprogrammes ist vorzugsweise auf
den Ersatz chemischer Pflanzenschutzmaßnahmen durch vorbeugende,
anbautechnische Maßnahmen und die zunehmende Anwendung nachhaltiger,
umweltverträglicher Produktionsmethoden ausgerichtet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellt daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden ersucht, folgende Maßnahmen
zur Reduzierung des Pestizidverbrauches zu treffen:
1. Erstellung eines Aktionsprogrammes zur Reduzierung des Pestizidverbrauchs mit
dem Ziel einer Halbierung der jährlich verkauften Wirkstoffmenge innerhalb von 6
Jahren
2. Einführung einer Abgabe auf Pflanzenschutzmittel, wobei die über die Abgabe
aufgebrachten Mittel zweckgebunden wieder an die Landwirtschaft zurückfließen
sollen, insbesondere in die Förderung und Beratung „nichtchemischer“
Pflanzenschutztechniken
3. Akkordierung des Österreichischen Programmes für umweltgerechte
Landwirtschaft (ÖPUL) mit den Zielvorgaben des Aktionsprogrammes zur
Reduzierung des Pestizidverbrauchs.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land - und
Forstwirtschaft vorgeschlagen.