192/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dipl. -Ing. Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Maßnahmen zur Reduzierung des Pestizidverbrauchs

 

 

Durch die Anwendung von Pestiziden entstehen gesellschaftliche Kosten (u.a. beim

Trinkwasser Überwachungs - und Aufbereitungskosten, bei Lebensmitteln

Rückstands - und Kontrollkosten, bei Belastungen der menschlichen Gesundheit

Behandlungskosten), die nicht verursachergerecht internalisiert, d.h. nicht über den

Preis von Pflanzenschutzmitteln in den Marktprozeß zurückgeführt werden.

Wirksame Ansätze für eine Verminderung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes durch

marktwirtschaftliche Instrumente existieren derzeit somit nicht.

Um eine Verminderung der Pflanzenschutzmittelintensität in der Landwirtschaft zu

erreichen, müßte die nationale und europäische Pflanzenschutzpolitik daher

dringend durch finanzielle und marktorientierte Maßnahmen ergänzt werden.

In anderen EU - Mitgliedstaaten wie Dänemark, den Niederlanden und Schweden

wurden im gesellschaftlichen Konsens Aktionsprogramme zur Reduzierung des

Pestizidverbrauchs beschlossen, die eine Halbierung der jährlich verkauften

Wirkstoffmenge innerhalb von 5 - 10 Jahren vorsehen. Unter dieser Zielvorgabe

wurden die Politikmaßnahmen gebündelt und anhand von Erfolgsindikatoren auf ihre

Wirksamkeit hin kontrolliert. Außerdem wurden alle zugelassenen Wirkstoffe anhand

verschärfter Zulassungskriterien überprüft, eine Vielzahl problematischer Wirkstoffe

vom Markt genommen und eine Abgabe auf Pflanzenschutzmittel eingeführt. Durch

das schwedische Programm, das bisher am erfolgreichsten ist, konnte der

Pestizidverbrauch bis 1997 (bezogen auf den Durchschnitt 1981 - 1985) um

insgesamt knapp 70% vermindert werden. Die Strategie der Verminderung des

Pestizidverbrauchs im Rahmen eines Reduktionsprogrammes ist vorzugsweise auf

den Ersatz chemischer Pflanzenschutzmaßnahmen durch vorbeugende,

anbautechnische Maßnahmen und die zunehmende Anwendung nachhaltiger,

umweltverträglicher Produktionsmethoden ausgerichtet.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellt daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Land - und

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden ersucht, folgende Maßnahmen

zur Reduzierung des Pestizidverbrauches zu treffen:

 

1. Erstellung eines Aktionsprogrammes zur Reduzierung des Pestizidverbrauchs mit

    dem Ziel einer Halbierung der jährlich verkauften Wirkstoffmenge innerhalb von 6

    Jahren

 

2. Einführung einer Abgabe auf Pflanzenschutzmittel, wobei die über die Abgabe

    aufgebrachten Mittel zweckgebunden wieder an die Landwirtschaft zurückfließen

    sollen, insbesondere in die Förderung und Beratung „nichtchemischer“

    Pflanzenschutztechniken

 

3. Akkordierung des Österreichischen Programmes für umweltgerechte

    Landwirtschaft (ÖPUL) mit den Zielvorgaben des Aktionsprogrammes zur

    Reduzierung des Pestizidverbrauchs.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land - und

Forstwirtschaft vorgeschlagen.