194/AE XXI.GP
des Abgeordneten Dipl. -Ing. Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend Forschungsschwerpunkt für die Herstellung von biologischem Saatgut
Sämtliche Diskussionen rund um die Anwendung der Gentechnologie in der
Landwirtschaft, um die Rückholbarkeit der gentechnisch veränderten Organismen
(GVOs) aus der Umwelt, die Beachtung ökologischer Wirkungszusammenhänge und
möglicher Langzeitrisken sind für den biologischen Landbau Gründe, um GVOs oder
deren Produkte im biologischen Landbau nicht einzusetzen und in seinen
Erzeugnissen nicht zu verwenden. Sowohl die lnteressensvertreter der
Landwirtschaft als auch die Verbände des biologischen Landbaues als auch die in
Österreich maßgeblichen politischen Institutionen haben sich darauf verständigt, daß
- wie in der EU - Verordnung 2092/91 in der aktuellen Fassung geregelt -
gentechnisch veränderte Organismen und deren Folgeprodukte nicht Gegenstand
des biologischen Landbaues sein können.
In den Fällen, in denen GVO in die Umwelt freigesetzt bzw. in Verkehr gebracht
werden, deren gentechnische Information und deren Genprodukte nicht mehr
vollständig kontrolliert werden können, kann eine vollständige Rückholbarkeit nicht
mehr gewährleistet werden. Diese Problematik könnte in Zukunft dazu führen, daß
Erzeugnisse, aber auch Züchtungen im Rahmen des biologischen Landbaues
unbeabsichtigt GVO, Gene von GVO und deren Genprodukte enthalten.
Diesbezüglich ist eine besondere Unterstützung des biologischen Landbaues
einzufordern, um einerseits die Kommunikation mit den KonsumentInnen und um
anderseits die Erhaltung und den Ausbau der Züchtungs -, Vermehrungs - und
Nahrungsmittelverarbeitungs - lnfrastruktur sicherzustellen. Aus diesem Grund stellen
die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft wird aufgefordert, einen
Forschungsschwerpunkt „Biologischer Landbau“ zu setzen, diesen mit
ausreichenden finanziellen Mitteln zu dotieren und dafür Sorge zu tragen, daß die
Infrastruktur der entsprechenden Bundesinstitutionen für die Prüfung und
Entwicklung von biologischem Saatgut in Anspruch genommen werden kann.
Zentraler Aspekt dieses Forschungsschwerpunktes soll vor allem die Herstellung von
Saatgut sein, welches den besonderen Ansprüchen einer biologischen
Wirtschaftsweise im Hinblick auf Unkrautunterdrückung, Krankheitsresistenz,
Nährstoffaneignungsvermögen und Ertrag gerecht wird.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land - und
Forstwirtschaft vorgeschlagen.