194/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Dipl. -Ing. Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Forschungsschwerpunkt für die Herstellung von biologischem Saatgut

 

 

Sämtliche Diskussionen rund um die Anwendung der Gentechnologie in der

Landwirtschaft, um die Rückholbarkeit der gentechnisch veränderten Organismen

(GVOs) aus der Umwelt, die Beachtung ökologischer Wirkungszusammenhänge und

möglicher Langzeitrisken sind für den biologischen Landbau Gründe, um GVOs oder

deren Produkte im biologischen Landbau nicht einzusetzen und in seinen

Erzeugnissen nicht zu verwenden. Sowohl die lnteressensvertreter der

Landwirtschaft als auch die Verbände des biologischen Landbaues als auch die in

Österreich maßgeblichen politischen Institutionen haben sich darauf verständigt, daß

- wie in der EU - Verordnung 2092/91 in der aktuellen Fassung geregelt -

gentechnisch veränderte Organismen und deren Folgeprodukte nicht Gegenstand

des biologischen Landbaues sein können.

 

In den Fällen, in denen GVO in die Umwelt freigesetzt bzw. in Verkehr gebracht

werden, deren gentechnische Information und deren Genprodukte nicht mehr

vollständig kontrolliert werden können, kann eine vollständige Rückholbarkeit nicht

mehr gewährleistet werden. Diese Problematik könnte in Zukunft dazu führen, daß

Erzeugnisse, aber auch Züchtungen im Rahmen des biologischen Landbaues

unbeabsichtigt GVO, Gene von GVO und deren Genprodukte enthalten.

Diesbezüglich ist eine besondere Unterstützung des biologischen Landbaues

einzufordern, um einerseits die Kommunikation mit den KonsumentInnen und um

anderseits die Erhaltung und den Ausbau der Züchtungs -, Vermehrungs - und

Nahrungsmittelverarbeitungs - lnfrastruktur sicherzustellen. Aus diesem Grund stellen

die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft wird aufgefordert, einen

Forschungsschwerpunkt „Biologischer Landbau“ zu setzen, diesen mit

ausreichenden finanziellen Mitteln zu dotieren und dafür Sorge zu tragen, daß die

Infrastruktur der entsprechenden Bundesinstitutionen für die Prüfung und

Entwicklung von biologischem Saatgut in Anspruch genommen werden kann.

Zentraler Aspekt dieses Forschungsschwerpunktes soll vor allem die Herstellung von

Saatgut sein, welches den besonderen Ansprüchen einer biologischen

Wirtschaftsweise im Hinblick auf Unkrautunterdrückung, Krankheitsresistenz,

Nährstoffaneignungsvermögen und Ertrag gerecht wird.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land - und

Forstwirtschaft vorgeschlagen.