195/AE XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
betreffend Preisauszeichnung
Trotzdem aufgrund einer EU - Regelung das Gesetz über die Preisauszeichnung
novelliert wird, beschränkt es sich auf gewerbliche Unternehmer und fehlt eine
Anwendung auf den Dienstleistungsbereich. Bankdienstleistungen sind durch
Bestimmungen des Bankwesengesetzes ansatzweise geregelt. Telekom - Anbieter,
Apotheker, Fluglinien, etc. unterliegen keiner Auszeichnungspflicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage
vorzulegen, die das Preisgesetz dahingehend ändert, daß im Zuge der Regelungen
über die Preisauszeichnung auch der Dienstleistungsbereich umfassend
berücksichtigt wird.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsauschuss vorgeschlagen.