195/AE XXI.GP

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Preisauszeichnung

 

 

 

 

 

 

 

Trotzdem aufgrund einer EU - Regelung das Gesetz über die Preisauszeichnung

novelliert wird, beschränkt es sich auf gewerbliche Unternehmer und fehlt eine

Anwendung auf den Dienstleistungsbereich. Bankdienstleistungen sind durch

Bestimmungen des Bankwesengesetzes ansatzweise geregelt. Telekom - Anbieter,

Apotheker, Fluglinien, etc. unterliegen keiner Auszeichnungspflicht.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage

vorzulegen, die das Preisgesetz dahingehend ändert, daß im Zuge der Regelungen

über die Preisauszeichnung auch der Dienstleistungsbereich umfassend

berücksichtigt wird.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsauschuss vorgeschlagen.