204/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Dr. Evilin Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Rettung der österreichischen Nebenbahnen

 

Derzeit ist die Einstellung eines wesentlichen Teiles des österreichischen

Bahnnetzes geplant. ÖBB - GD Draxler sprach von der Reduzierung des sogenannten

C - Netzes um ca. 30 Nebenbahnen. Einer kurzfristigen Verbesserung des

betriebswirtschaftlichen Ergebnisses der ÖBB stehen massive verkehrspolitische

und volkswirtschaftliche Nachteile gegenüber:

 

Nebenbahnen sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesamtnetzes. Die

Einstellung von Nebenbahnen führt immer auch zu einer Reduktion des

Verkehrsaufkommens auf den Hauptstrecken. Nur wenn Start - Ziel - Relationen mit der

Bahn bewältigt werden können und die Umsteigerelationen passen, wird die Bahn

benützt. Potentielle Kunden wählen das Auto/den LKW, wenn sie einen Teil der

Reise/des Transportes jedenfalls mit dem PKW/dem LKW zurücklegen müssen.

Geringere Verluste durch Nebenbahneinstellungen werden zum Teil durch geringere

Gewinne bei den Hauptstrecken aufgewogen. Wird aber das Gesamtnetz

unattraktiver, steigen Emissionen in der Region und in den regionalen Zentren durch

das Ansteigen des PKW - und LKW - Verkehrs.

 

Nebenbahnen sichern die eigenständige regionale Mobilität für Menschen ohne

Auto. Dies gilt vor allem für Jugendliche und alte Menschen, die noch nicht oder

nicht mehr über ein eigenes Fahrzeug verfügen.

 

Viele Nebenbahnen eignen sich zudem für die touristische Nutzung und bieten damit

regionalwirtschaftliche Chancen, die es zu nutzen gilt.

 

Nebenbahnen mit Güterverkehr sind für die noch in der Region verbliebenen

Produktionsbetriebe oft sehr wichtig. Werden auch die dort produzierten Güter noch

auf die Straße verlagert, steigen Emissionen, Unfallgefahr und Stau.

 

Bahnen sind um ein Vielfaches sicherer als die Straße. Eine Einstellung eines

relevanten Teils des Bahnnetzes bedeutet auch einen Verlust an Sicherheit.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellt daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Infrastruktur werden

ersucht, folgende Maßnahmen zur Sicherung der regionalen Mobilität zu treffen:

 

 

1. Sicherung des derzeit noch bestehenden Nebenbahnennetzes durch eine

    fünfjährige Bestandsgarantie.

 

2. Entwicklung von jeweils spezifischen Attraktivierungsprogrammen für die

    einzelnen Nebenbahnen unter Einbindung der Bevölkerung und der regionalen

    Entscheidungsträgerlnnen mit den entsprechenden Finanzierungsprogrammen

    innerhalb dieser Fünfjahresfrist.

 

3. Förderung des Öffentlichen Nahverkehrs durch bessere finanzielle Dotierung der

    Verkehrsmittel in der Region - Aufstockung des Budgets im Jahr 2001 um

    mindestens jene 15 %, um die der Eisenbahnausbau, die Verkehrsverbünde und

    die Förderung der Privatbahnen für das Jahr 2000 gekürzt wurden.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.