218/A(E) XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten G. Moser, Ludmilla Parfuss, Anna Huber Dipl. Ing. Wolfgang Pirklhuber Freundinnen und Freunde

 

betreffend obligatorische Kennzeichnung der Eier nach der Haltungsform

 

Die Kennzeichnung von lose verkauften Eiern ist weder durch die EU - Vermarktungs -

verordnungen für Eier 1907/90/EWG und 1274/91/EWG noch durch die

österreichische Lebensmittel - Kennzeichnungsverordnung geregelt. Laut § 36 des

österreichischen Lebensmittelgesetzes hat der zuständige Bundesminister für das

jeweils folgende Kalenderjahr einen Proben - und Revisionsplan für die amtliche

Lebensmittelüberwachung zu erstellen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, das Lebensmittelrecht, insbesondere die

Lebensmittel - KennzeichnungsVO, dahingehend zu erweitern, dass alle in Österreich

in Verkehr gebrachten Hühnereier obligatorisch nach der Haltungsform der Hühner

zu kennzeichnen sind. Darüber hinaus wird die für die amtliche Lebensmittelaufsicht

verantwortliche Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen

aufgefordert, strengere Kontrollen von Eiern nach ihrer Herkunft zu veranlassen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß

vorgeschlagen.