218/A(E) XXI.GP
der Abgeordneten G. Moser, Ludmilla Parfuss, Anna Huber Dipl. Ing. Wolfgang Pirklhuber Freundinnen und Freunde
betreffend obligatorische Kennzeichnung der Eier nach der Haltungsform
Die Kennzeichnung von lose verkauften Eiern ist weder durch die EU - Vermarktungs -
verordnungen für Eier 1907/90/EWG und 1274/91/EWG noch durch die
österreichische Lebensmittel - Kennzeichnungsverordnung geregelt. Laut § 36 des
österreichischen Lebensmittelgesetzes hat der zuständige Bundesminister für das
jeweils folgende Kalenderjahr einen Proben - und Revisionsplan für die amtliche
Lebensmittelüberwachung zu erstellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, das Lebensmittelrecht, insbesondere die
Lebensmittel - KennzeichnungsVO, dahingehend zu erweitern, dass alle in Österreich
in Verkehr gebrachten Hühnereier obligatorisch nach der Haltungsform der Hühner
zu kennzeichnen sind. Darüber hinaus wird die für die amtliche Lebensmittelaufsicht
verantwortliche Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen
aufgefordert, strengere Kontrollen von Eiern nach ihrer Herkunft zu veranlassen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß
vorgeschlagen.